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Mitteilungsblatt der VG Wald
Ausgabe 1/2024
Verwaltungsgemeinschaft
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Aus der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 06.12.2023

Top 1 – Haushalt 2024 der VG

Die Kämmerin Christina Bauer erläuterte den Ergebnis- und Finanzplan sowie den Vorbericht des Haushalts 2024. Im Ergebnishaushalt wird der Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen mit 1.525.340 € und im Finanzhaushalt der Gesamtbetrag aus Verwaltungstätigkeiten bei den Ein- und Auszahlungen mit 1.523.340 € festgestellt. Die Ein- und Auszahlungen für Investitionstätigkeiten belaufen sich auf 30.300 €. Der ungedeckte Betrag, den die Mitgliedsgemeinden zu erbringen haben, beläuft sich auf 1.322.310 €. Somit ergibt sich eine Umlage je Bürger der Gemeinden Wald und Zell von 268,93 € und eine Investitionsumlage von 6,16 €/Einwohner.

Die Gemeinschaftsversammlung stimmte dem Haushaltsentwurf einstimmig zu.

Top 2 – Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen an der VG

Seit vielen Jahren können Bürgerinnen und Bürger, nicht nur aus der Verwaltungsgemeinschaft, die Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen an der VG vornehmen. Mit Schreiben vom Nov. 23 teilte das Landratsamt Cham mit, dass sich die Zulassungsverordnung sowie die Gebührenordnung massiv geändert hat. Mittlerweile können Außerbetriebsetzungen von jedermann anhand einer freigelegten Plakette und eines Rubbelfeldes im Fahrzeugschein online erledigt werden. Der Gesetzgeber wird zukünftig verstärkt auf die Online-Zulassungsvorgänge setzen. Um die Akzeptanz der Bürger und Firmen zu erhöhen, wurden die Online-Gebühren sehr günstig gestaltet. So kostet die Online-Außerbetriebssetzung nach der Gebührenordnung nur mehr 2,70 €, währenddessen die Gebühren beim Landratsamt bzw. der VG auf 16,80 € erhöht wurde.

Die neuen Anforderungen erfordern auch ein völlig neues Zulassungsprogramm. Dieses Programm wird derzeit in der Zulassungsstelle installiert. Der Anpassungsvorgang wird ca. 4 Monate dauern. Das Landratsamt hofft, dass sie Anfang März das Programm im Echtbetrieb starten können. Das Landratsamt teilt weiter mit, dass auf die Kommunen Anpassungen, regelmäßige Einspielungen durch die eigene EDV-Stellen und nicht unerhebliche Schulungen des Personals erforderlich werden. Die EDV-Stelle des Landratsamtes Cham wird zukünftig nicht mehr als Ansprechpartner für das neue KFZ-Programm zur Verfügung stehen. Einen Programm-Service stellt ab März 2024 ausschließlich das Rechenzentrum der AKDB zur Verfügung. Auf die Gemeindeverwaltungen wird deshalb zukünftig mit Außerbetriebssetzungen von Kraftfahrzeugen vermehrten Sach- und Personalaufwand zu generieren haben. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die Akzeptanz und die Fallhäufigkeit unter der sehr einfach zu handhabenden und günstigeren Online-Außerbetriebssetzung schnell sinken.

Die Gemeinschaftsversammlung beschloss, an den KFZ-Außerbetriebssetzungen nicht weiterhin festzuhalten.