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Mitteilungsblatt der VG Wald
Ausgabe 1/2024
Aus dem Rathaus Zell
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Aus der Sitzung des Gemeinderates Zell vom 14.12.2023

Top 1 - Neuerlass der Entwässerungssatzung der Gemeinde Zell (EWS) zum 01.01.2024

Im Zuge der Überrechnung der Beiträge und Gebühren der Entwässerungseinrichtung hat der Gemeinderat festgelegt, im Gemeindegebiet rechtlich nur noch eine Anlage betreiben zu wollen. Nach dem technischen Zusammenschluss der Anlage Beucherling nach Zell soll nun rechtlich die Anlage Schillertswiesen ebenso mit hinzugefügt werden, so dass für die Gemeinde einheitliche Gebühren- und Beitragssätze für die Abwasserentsorgung im gesamten Gemeindegebiet bestehen.

Darum muss die Entwässerungssatzung entsprechend zum 01.01.2024 geändert werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, für die technisch getrennten Anlagen der Entwässerung eine Entwässerungseinrichtung für die gesamte Gemeinde zu bilden.

Top 2 - Neuerlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Zell (BGS/EWS)

Die Überrechnung der Gebühren und Beiträge wird durch das Büro Kommunalberatung Radlbeck vorgenommen. Frau Radlbeck erläutert anhand einer Präsentation die Beitrags- und Gebührenkalkulation und stellt die neu errechneten Beiträge und Gebühren vor. Bei der Gebührenkalkulation wurde mit einer 50 %igen Erhöhung der Grundgebühr gerechnet.

Erster Bürgermeister Schwarzfischer merkt zur Gebührenerhöhung fest, dass durch die Kostensteigerungen beim Strom, beim Dienstleister für die Betreuung der Anlagen trotz Eigenübernahme der Grünpflege aber auch evtl. künftige Sanierungsmaßnahmen die Kosten ansteigen. Auch die Entsorgung von Klärschlamm gestaltet sich immer schwieriger.

Mit der Installation von Photovoltaikanlagen soll erreicht werden, dass dadurch Betriebskosten für die Zukunft minimiert werden können. Künftig werden im Garten vergossene Wassermengen erst ab dem 13. m³ in Abzug gebracht. Die ersten 12 m³ bleiben damit immer außer Betracht. Es soll einen Anreiz darstellen, kostbares Trinkwasser nicht im Garten zu vergießen, sondern Niederschlagswasser aufzufangen, zu sammeln und zumindest für diese Zwecke zu verwenden. Außerdem wird so mancher Gartenpool über einen Gartenwasserzähler befüllt was so nicht zu akzeptieren ist.

Der Gemeinderat stimmte der Satzungsänderung ab 1.1.2024 einstimmig zu.

Die neuen Satzungen sind auf der Homepage der Gemeinde Zell einsehbar.

Top 3 - Zuschüsse für das Vereinswesen

Für die Bezuschussung von Anträgen der Vereine für Jugendveranstaltungen und Anschaffungen im Rahmen der Jugendarbeit beträgt im Jahr 2023 der Haushaltsansatz 3.600 €. Davon wurden bereits 222,60 € für die Haftpflicht-/Unfallversicherung des Ferienprogramms und eine Spende für die Bildungsfahrt der Grundschule verbraucht, sodass noch 3.377,40 € verteilt werden können.

Für das durchgeführte Ferienprogramm sind folgende Anträge auf Erstattung von Ausgaben eingegangen. Laut Gemeinderatsbeschluss vom 10.11.2022 werden 2,50 € pro Kind und Tag gewährt. Anträge werden bis zu 500,00 € pro Verein bezuschusst.

Zudem werden folgende Zuschüsse pauschal gewährt:

Der Gemeinderat stimmte der Auszahlung der Zuschüsse einstimmig zu.

Top 4 - Bauanträge

Den Bauanträgen:

  • Antrag auf Vorbescheid: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Ranerberg
  • Antrag auf Baugenehmigung: Anbau eines Wintergartens mit teilweiser Nutzungsänderung sowie Anbau eines Treppenhauses in Thal
  • Auflassung Wasserkraftwerk Zellmühle: Antrag auf Plangenehmigung und beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur Gewässerbenutzung

wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Top 5 - Bestätigung der neu gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Zell

Am 25.11.2023 fand die Dienstversammlung mit Neuwahlen der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Zell statt.

Gewählt wurden:

1. Kommandant: Tobias Meindl

2. Kommandant: Thomas Fuchs

3. Kommandant: Sebastian Fuchs

Der Gemeinderat bestätigte die gewählten Kommandanten.

Top 6 - Antrag Gewichtsreduzierung und Tempo 30 der Dangelsdorfer Straße in Schillertswiesen

Für die Dangelsdorfer Straße in Schillertswiesen wurde von einem Anwohner ein Antrag für eine Geschwindigkeitsreduzierung und eine Reduzierung des zulässigen Gesamtgewichts eingereicht.

Die Reduzierung des zulässigen Gesamtgewichts ist rechtlich sehr kritisch zu sehen, da dadurch auch u.a. der Landwirtschaftliche Verkehr beeinträchtigt wird.

Bezüglich der Geschwindigkeitsreduzierung äußert sich das Landratsamt Cham kritisch. Grundsätzlich muss sich jeder Verkehrsteilnehmer auf die äußeren Bedingungen mit der Geschwindigkeit anpassen. Eine Beschilderung soll nur so weit als wirklich notwendig erfolgen. Die allgemeinen Verkehrsregeln regeln die Örtlichkeit sozusagen wesentlich präziser, wie eine einseitige Geschwindigkeitsbeschränkung.

Im Gemeinderat wird darüber diskutiert, ob zumindest in einem Teilbereich eine Beschilderung mit Tempo 30 sinnvoll ist.

Es wird festgestellt, dass die letzten Jahre der Verkehr zugenommen hat. Gerade die Engstelle in der Dangelsdorfer Straße kann nicht mit der erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h durchfahren werden. Ob dafür jedoch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der gesamten Dangelsdorfer Straße zielführend wäre, wird eher bezweifelt.

Die einzige Möglichkeit wäre, die Engstelle baulich zu entschärfen und mit einem Bürgersteig zu versehen. Da die Grundstücke in Privatbesitz sind ist ein Entgegenkommen der Besitzer notwendig.

Der Gemeinderat beschließt für den Teilbereich Ortseinfahrt bis zum Abzweig nach Steinshofen eine Beschilderung mit Tempo 30 vorzunehmen.

Top 7 – Bekanntgaben

Die Kinder der Mittagsbetreuung erhalten ihr Mittagessen von der Tagespflege Zell.

Aufgrund gestiegener Kosten sieht sich der Träger gezwungen, die Kosten für das Mittagessen anzupassen. In der nächsten Sitzung ist die Änderung der Gebührensatzung Mittagsbetreuung erforderlich.

Top 8 - Anfragen, Verschiedenes
  • GRM Müller berichtet, dass am Bahnradweg im Bereich der St. Wolfgangs Kapelle Äste in den Radweg hängen und freigeschnitten werden sollten.
  • GRM Kuck regt an, die Burg Lobenstein etwas frei zu schneiden, da diese immer mehr zuwächst.
  • GRM Hecht informiert, dass durch den Winterdienst am Gehweg an der Kreuzung Hammühlweg ein Randstein herausgerissen wurde.
  • GRM Hecht erkundigt sich, ob der Multifunktionsstreifen am BG Langfeld I und II durch die Gemeinde geräumt wird. Erster Bürgermeister verneint dies und verweist auf die Pflicht der Anlieger aus der Satzung über den Räum- und Streudienst. Es wird eine Information erfolgen.
  • GRM Müller und Spierer berichten im Rahmen ihres Besuchs bei der Mutter-Kind-Gruppe welche Themen angesprochen wurden. Auf folgende Punkte wurden sie hingewiesen:
    - Beim Spielplatz am Feuerwehrgerätehaus in Zell ist fast nichts für Kleinkinder. Zudem ist bei der Schaukel eine Verschraubung locker.
    - Beim Badeweiher befindet sich der Abfalleimer direkt im Sichtfeld zum Badeweiher und sollte deshalb versetzt werden.