Im Zuge der Überrechnung der Beiträge und Gebühren der Entwässerungseinrichtung hat der Gemeinderat festgelegt, im Gemeindegebiet rechtlich nur noch eine Anlage betreiben zu wollen. Nach dem technischen Zusammenschluss der Anlage Beucherling nach Zell soll nun rechtlich die Anlage Schillertswiesen ebenso mit hinzugefügt werden, so dass für die Gemeinde einheitliche Gebühren- und Beitragssätze für die Abwasserentsorgung im gesamten Gemeindegebiet bestehen.
Darum muss die Entwässerungssatzung entsprechend zum 01.01.2024 geändert werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, für die technisch getrennten Anlagen der Entwässerung eine Entwässerungseinrichtung für die gesamte Gemeinde zu bilden.
Die Überrechnung der Gebühren und Beiträge wird durch das Büro Kommunalberatung Radlbeck vorgenommen. Frau Radlbeck erläutert anhand einer Präsentation die Beitrags- und Gebührenkalkulation und stellt die neu errechneten Beiträge und Gebühren vor. Bei der Gebührenkalkulation wurde mit einer 50 %igen Erhöhung der Grundgebühr gerechnet.
Erster Bürgermeister Schwarzfischer merkt zur Gebührenerhöhung fest, dass durch die Kostensteigerungen beim Strom, beim Dienstleister für die Betreuung der Anlagen trotz Eigenübernahme der Grünpflege aber auch evtl. künftige Sanierungsmaßnahmen die Kosten ansteigen. Auch die Entsorgung von Klärschlamm gestaltet sich immer schwieriger.
Mit der Installation von Photovoltaikanlagen soll erreicht werden, dass dadurch Betriebskosten für die Zukunft minimiert werden können. Künftig werden im Garten vergossene Wassermengen erst ab dem 13. m³ in Abzug gebracht. Die ersten 12 m³ bleiben damit immer außer Betracht. Es soll einen Anreiz darstellen, kostbares Trinkwasser nicht im Garten zu vergießen, sondern Niederschlagswasser aufzufangen, zu sammeln und zumindest für diese Zwecke zu verwenden. Außerdem wird so mancher Gartenpool über einen Gartenwasserzähler befüllt was so nicht zu akzeptieren ist.
Der Gemeinderat stimmte der Satzungsänderung ab 1.1.2024 einstimmig zu.
Die neuen Satzungen sind auf der Homepage der Gemeinde Zell einsehbar.
Für die Bezuschussung von Anträgen der Vereine für Jugendveranstaltungen und Anschaffungen im Rahmen der Jugendarbeit beträgt im Jahr 2023 der Haushaltsansatz 3.600 €. Davon wurden bereits 222,60 € für die Haftpflicht-/Unfallversicherung des Ferienprogramms und eine Spende für die Bildungsfahrt der Grundschule verbraucht, sodass noch 3.377,40 € verteilt werden können.
Für das durchgeführte Ferienprogramm sind folgende Anträge auf Erstattung von Ausgaben eingegangen. Laut Gemeinderatsbeschluss vom 10.11.2022 werden 2,50 € pro Kind und Tag gewährt. Anträge werden bis zu 500,00 € pro Verein bezuschusst.
| Antragsteller | Anzahl Kinder | Erstattungsbetrag |
| DJK Beucherling | 191 | 477,50 € |
| OGV Schillertswiesen | 36 | 90,00 € |
| KLJB Zell | 45 | 112,50 € |
| Theaterfreunde Zell | 30 | 75,00 € |
Zudem werden folgende Zuschüsse pauschal gewährt:
| KLJB Zell: | Kirtabaumaufstellen | 50,00 € |
| Kirtagemeinschaft Schillertswiesen: | Kirtabaumaufstellen | 50,00 € |
| FFW Martinsneukirchen: | Kirtabaumaufstellen | 50,00 € |
| KLJB Beucherling: | Kirtabaumaufstellen | 50,00 € |
| KLJB Beucherling: | Anschaffung Möbel | 500,00 € |
| DJK Beucherling: | Anschaffung Trikots | 500,00 € |
| Schützenverein Hubertus Jugend: | Anschaffung Laserpistole | 500,00 € |
| OGV Zell: | Ausgaben Zucchini-Wettbewerb | 213,64 € |
Der Gemeinderat stimmte der Auszahlung der Zuschüsse einstimmig zu.
Den Bauanträgen:
wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Am 25.11.2023 fand die Dienstversammlung mit Neuwahlen der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Zell statt.
Gewählt wurden:
1. Kommandant: Tobias Meindl
2. Kommandant: Thomas Fuchs
3. Kommandant: Sebastian Fuchs
Der Gemeinderat bestätigte die gewählten Kommandanten.
Für die Dangelsdorfer Straße in Schillertswiesen wurde von einem Anwohner ein Antrag für eine Geschwindigkeitsreduzierung und eine Reduzierung des zulässigen Gesamtgewichts eingereicht.
Die Reduzierung des zulässigen Gesamtgewichts ist rechtlich sehr kritisch zu sehen, da dadurch auch u.a. der Landwirtschaftliche Verkehr beeinträchtigt wird.
Bezüglich der Geschwindigkeitsreduzierung äußert sich das Landratsamt Cham kritisch. Grundsätzlich muss sich jeder Verkehrsteilnehmer auf die äußeren Bedingungen mit der Geschwindigkeit anpassen. Eine Beschilderung soll nur so weit als wirklich notwendig erfolgen. Die allgemeinen Verkehrsregeln regeln die Örtlichkeit sozusagen wesentlich präziser, wie eine einseitige Geschwindigkeitsbeschränkung.
Im Gemeinderat wird darüber diskutiert, ob zumindest in einem Teilbereich eine Beschilderung mit Tempo 30 sinnvoll ist.
Es wird festgestellt, dass die letzten Jahre der Verkehr zugenommen hat. Gerade die Engstelle in der Dangelsdorfer Straße kann nicht mit der erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h durchfahren werden. Ob dafür jedoch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der gesamten Dangelsdorfer Straße zielführend wäre, wird eher bezweifelt.
Die einzige Möglichkeit wäre, die Engstelle baulich zu entschärfen und mit einem Bürgersteig zu versehen. Da die Grundstücke in Privatbesitz sind ist ein Entgegenkommen der Besitzer notwendig.
Der Gemeinderat beschließt für den Teilbereich Ortseinfahrt bis zum Abzweig nach Steinshofen eine Beschilderung mit Tempo 30 vorzunehmen.
Die Kinder der Mittagsbetreuung erhalten ihr Mittagessen von der Tagespflege Zell.
Aufgrund gestiegener Kosten sieht sich der Träger gezwungen, die Kosten für das Mittagessen anzupassen. In der nächsten Sitzung ist die Änderung der Gebührensatzung Mittagsbetreuung erforderlich.