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Mitteilungsblatt der VG Wald
Ausgabe 1/2024
Aus dem Rathaus Wald
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Aus der Sitzung des Gemeinderates Wald vom 13.12.2023

Neuerlass der Entwässerungssatzung der Gemeinde Wald (EWS) zum 01.01.2024

Die Überrechnung der Gebühren und Beiträge der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Wald erfolgte zum 01.01.2024. In diesem Zuge wurde die Entwässerungssatzung auch auf rechtlich und/oder redaktionell notwendige Änderungen überprüft.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die neue Entwässerungssatzung.

Neuerlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Wald (BGS/EWS)

Der Kalkulationszeitraum für die Abwasserentsorgung der Gemeinde Wald endet zum 31.12.2023. Die damit notwendige Überrechnung der Beiträge und Gebühren wurde durch das Büro Kommunalberatung Radlbeck vorgenommen. Frau Radlbeck erläuterte die Berechnung.

Auf Wunsch der Gemeinde wurden verschiedene Modelle einer Erhöhung der Grundgebühr durchgespielt. Der Gemeinderat beschloss hierzu nach längerer Diskussion, dass die Grundgebühr um 50 % erhöht wird.

Der Vorschlag, dass künftig die ersten 12 m³ Gartenwasser grundsätzlich außer Betracht bleiben sollen, wurde vom Gremium mehrheitlich abgelehnt. Ziel dieser Änderung wäre gewesen, einen Anreiz zu schaffen, kostbares Trinkwasser nicht im Garten zu vergießen, sondern im Garten vorrangig Niederschlagswasser zu verwenden.

Die Gebührenerhöhung ist zum einen durch Kostensteigerungen bei der Energie, Mehrkosten für die Entsorgung des Klärschlamms und zum anderen durch die notwendige Sanierung der Kläranlage bedingt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung für die Entwässerungseinrichtung zum 01.01.2024.

Beide Satzungen sind künftig auf der Homepage der Gemeinde Wald einsehbar.

Zuschüsse für das Vereinswesen

Für die Bezuschussung von Anträgen der Vereine für Jugendveranstaltungen und Anschaffungen im Rahmen der Jugendarbeit standen im Haushalt 3.000 EUR zur Verfügung. Davon wurden bereits 83,30 € für die Haftpflicht-/Unfallversicherung des Ferienprogramms verbraucht.

Für das durchgeführte Ferienprogramm sind folgende Anträge auf Erstattung von Ausgaben eingegangen. Pro Teilnehmer und Betreuer werden 2,00 € gewährt.

Die verbleibenden 2.412,70 € wurden aufgrund der Anträge auf Erstattung von Hallennutzungsgebühren auf den FC Wald/Süssenbach (1.477,46 €), den SSV Roßbach/Wald (607,72 €) und den SV Süssenbach (327,52 €) aufgeteilt.

Der Gemeinderat stimmte der Auszahlung der Zuschüsse einstimmig zu.

Änderung der Ortsabrundung Wald für den Hauptort Wald

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 05. Oktober 2023 wurde die Änderung der Ortsabrundung Wald mit der 8. Änderung für den Hauptort Wald beschlossen und zeitgleich die Verwaltung beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen.

Die Begründung und die erforderlichen Unterlagen wurden mit Bekanntmachung vom 13.10.2023 in der Zeit vom 16.10.2023 bis einschließlich 15.11.2023 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Im gleichen Zeitraum fand auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist keine Stellungnahme eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden abgewogen.

Der Gemeinderat erhob das Abwägungsergebnis zum Beschluss und billigte den Entwurf in der Fassung vom 13.12.2023. Er beauftragte die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach §§ 4a Abs. 3 i.V.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erneut verkürzt durchzuführen.

Personalaufstockung Wertstoffhof

Bürgermeisterin Barbara Haimerl informierte, dass aufgrund des hohen Zulaufs am Wertstoffhof an Samstagen durch den Landkreis eine Aufstockung der Personalstunden bewilligt wurde. Künftig wird an Samstagen eine zusätzliche Kraft eingesetzt.

Anfragen

Brigitte Jirikovsky merkte an, dass beim eigenwirtschaftlichen Ausbau immer noch etliche Probleme und Mängel bestehen. Bürgermeisterin Haimerl informierte das Gremium, dass bereits Gespräche mit Leonet stattgefunden haben und Leonet selbst auch ein starkes Interesse hat, diese Mängel abzustellen. Die Probleme liegen beim für Leonet tätigen Generalunternehmer. Dieser wurde bereits schriftlich gemahnt, die Mängel zu beseitigen. Gemeinde und Leonet werden hier weiterhin Druck machen.