Die Finanzabteilung bittet um termingerechte Zahlung der folgenden Steuern und Gebühren:
- Kanalgebühren
- Grundsteuer A und B
- Gewerbesteuervorauszahlungen
auf das jeweilige Bankkonto der Gemeinde Wald bzw. der Gemeinde Zell.
Steuer-und Gebührenfälligkeit:
15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des jeweiligen Jahres.
Eine gesonderte Aufforderung erfolgt nicht!
Termingerecht werden die jeweils fälligen Beträge, bei Vorliegen eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats, vom genannten Bankkonto abgebucht.
Um etwaige Mahngebühren zu vermeiden, können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Das Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats finden Sie unter
http://www.vg-wald.de Bürgerservice/Formulare und Anträge.