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Mitteilungsblatt der VG Wald
Ausgabe 1/2025
Verwaltungsgemeinschaft
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Hinweis der Finanzabteilung

Die Finanzabteilung bittet um termingerechte Zahlung der folgenden Steuern und Gebühren:

- Kanalgebühren

- Grundsteuer A und B

- Gewerbesteuervorauszahlungen

auf das jeweilige Bankkonto der Gemeinde Wald bzw. der Gemeinde Zell.

Steuer-und Gebührenfälligkeit:

15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des jeweiligen Jahres.

Eine gesonderte Aufforderung erfolgt nicht!

Termingerecht werden die jeweils fälligen Beträge, bei Vorliegen eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats, vom genannten Bankkonto abgebucht.

Um etwaige Mahngebühren zu vermeiden, können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Das Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats finden Sie unter

http://www.vg-wald.de Bürgerservice/Formulare und Anträge.