Der Landkreis Cham möchte Bürgerinnen und Bürger auf die Möglichkeit der Antragstellung auf Landespflegegeld hinweisen. Wer im Jahr 2024 pflegebedürftig geworden ist und mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wurde, kann Landespflegegeld beantragen. Seit 2018 können Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, einmal jährlich pauschal 1.000 Euro vom Freistaat erhalten. Für das laufende Pflegegeldjahr (1. Oktober 2024 bis 30. September 2025) kann der Erstantrag auf Landespflegegeld bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden. Das entsprechende Antragsformular und weitere Informationen gibt es im Landratsamt Cham bei der Bürgerservicestelle oder im Internet unter www.landespflegegeld.bayern.de. Gerne sendet die Seniorenkontaktstelle auch einen Antrag zu (Tel. 09971/78291). Zusammen mit dem unterschriebenen Antrag muss eine Kopie des gültigen Personalausweises, alternativ eine Meldebescheinigung der Gemeinde sowie eine Kopie des Pflegegrad-Bescheides der Pflegekasse (nicht das MD Bayern-Gutachten) beim Bayrischen Landesamt für Pflege – Landespflegegeld, Postfach 1365, 92203 Amberg, eingereicht werden. Wer bereits in den Vorjahren einen Antrag gestellt hat, braucht keinen neuen Antrag zu stellen. Der Erstantrag wirkt für die folgenden Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird.