Wir weisen darauf hin, dass das Abladen von Buchsbaumpflanzen die vom Buchsbaumzünsler befallenen sind bei den Grüngutannahmestellen verboten ist!
Auch das Verbrennen befallener Pflanzenteile ist grundsätzlich nicht gestattet. Der richtige Weg ist es, die zurückgeschnittenen Pflanzenteile oder stark befallene Sträucher in Säcken zu verpacken und über die Restmülltonne oder die Müllumladestation in Willmering zu entsorgen.