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Mitteilungsblatt der VG Wald
Ausgabe 11/2023
Aus dem Rathaus Wald
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Aus der Sitzung des Gemeinderates Wald vom 05.10.2023

Änderung der Ortsabrundung Wald für den Hauptort Wald

Die Gemeinde möchte die bestehende Ortsabrundungssatzung Wald um folgende Grundstücke mit der Fl.Nr. Fl.Nr.101/3 (TF), Fl.Nr. 103 (TF), Fl.Nr. 103/1, Fl.Nr. 101, Fl.Nr. 79/1 (TF) sowie Fl.Nr. 100 (TF), jeweils Gemarkung Wald, erweitern. Der Geltungsbereich der Erweiterungsfläche umfasst ca. 5.902 m². Mit der Ausarbeitung der Planung und der Bewertung wurde das Büro Altmann, Cham, beauftragt. Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Ortsabrundungssatzung Wald für den Hauptort Wald (8. Änderung) und beauftragte die Verwaltung das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Anhörung zum Planfeststellungsverfahren Höchstspannungsleitung Wolmirstedt – Isar und Klein Rogahn/Stralendorf/Warsow/Holthusen/Schlossin-Isar

Im Zuge des Planfeststellungsverfahren Höchstspannungsleitung Wolmirstedt – Isar und Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossing – Isar findet ein Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG und § 18 Abs. 1 UVPG statt.

Die Gemeinde Wald ist im Bereich Schönfeld betroffen. Die Gemeinde hat hier die Möglichkeit zur Planung Stellung zu nehmen. Der Gemeinderat beschloss, keine Stellungnahme zum Anhörungsverfahren abzugeben.

Gemeinsame kommunale Wärmeplanung über die ILE "Vorderer Bayerischer Wald"

Die ILE Vorderer Bayerischer Wald strebt laut Zweckverbandsversammlung vom 29.08.2023 eine gemeinsame kommunale Wärmeplanung an.

Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht die Verpflichtung der Länder vor, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für Großstädte bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden.

Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen. Die Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen. Gefördert werden insbesondere Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse. Die Förderquote beträgt 60%, bei Antragstellung bis 31.12.2023 90%. Der Eigenanteil für die Gemeinde Wald wird auf rund 936 EUR für eine oberflächliche Planung und auf rund 4133 EUR für eine detaillierte Planung geschätzt.

Der Gemeinderat Wald stimmte einer Beteiligung der Gemeinde Wald an der Erstellung einer gemeinsamen kommunalen Wärmeplanung unter der Projektträgerschaft des Zweckverbands ILE Vorderer Bayerischer Wald zu, sofern die Konzepterstellung mit 90 % gefördert wird. Der Gemeinderat stimmte den dargestellten Kosten sowohl in der oberflächlichen als auch in der detaillierten Planung zu. Die Entscheidung für einen externen Dienstleister obliegt den Bürgermeistern der Zweckverbandsversammlung.

Bekanntgaben

Bürgermeisterin Barbara Haimerl berichtete über den derzeitigen Stand des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus durch die Firma Leonet. Aufgrund diverser Probleme bei der Ausführung ist die Gemeinde in ständigem Kontakt mit der Fa. Leonet und der ausführenden Firma Mybau. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bei Problemen bei der Gemeinde zu melden.