Energetische Sanierung des Rathauses Wald
Das Walder Rathaus wurde 1990 bezogen, damals galten noch andere Energiestandards. Speziell in den Räumen im 1. und 2. Stock herrschen im Sommer oft Temperaturen, die dem Personal auf Dauer nicht zuzumuten sind. Die Gemeinde hat eine Förderzusage der Bafa für die energetische Sanierung.
Herr Brunner vom Architekturbüro Brunner und Energieberater Joos stellten dem Gemeinderat ihre Planung für die energetische Sanierung des Rathauses vor. Der Gemeinderat sprach sich für die Umsetzung der Maßnahme aus. Die Fassade soll mit doppelflügligen Fenstern und mit Holz gestaltet werden. Es soll eine passive Kühlung eingebaut werden. Auch soll eine PV-Anlage installiert werden. Die Möglichkeit einer Speicherung soll nach Beratung durch einen Fachplaner diskutiert werden.
Beteiligung am Regionalwerk Landkreis Cham gKU zur Betätigung im Bereich der Stromerzeugung und -versorgung aus erneuerbaren Energien
Der Gemeinderat beschloss, sich am Regionalwerk zu beteiligen. Zur Anschubfinanzierung werden auf die Dauer von sieben Jahren jährlich pro Einwohner gemäß dem Stand vom 30.06.2023 3,00 EUR eingezahlt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Satzung und den Konsortialvertrag abzuschließen. Für die Gemeinde Wald gehört die erste Bürgermeisterin dem Verwaltungsrat an, im Verhinderungsfall wird der Geschäftsleiter der VG Wald als Vertreter bestimmt.
Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement in der ILE Vorderer Bayerischer Wald
Das Klimaschutzkonzept der ILE ist kurz vor der Fertigstellung. Mitte 2024 läuft das Förderprojekt Klimaschutzmanager aus. Ein Förderantrag für das Anschlussvorhaben müsste bis Dezember 2024 gestellt werden. Für das Erstvorhaben betrug die Förderung 75 %, das Anschlussvorhaben wird nur noch mit 40 % gefördert. Auf die Dauer der Laufzeit von drei Jahren beträgt der Anteil an den Kosten, den die Gemeinde Wald zu leisten hat, knapp 14.000 EUR. Einzelne Maßnahmen werden damit jedoch nicht gefördert.
Der Gemeinderat wird sich vorbehalten, einzelne Projekte aus dem derzeit entstehenden Klimaschutzkonzept herauszugreifen. Dieses enthält Punkte, die in der Gemeinde bereits erfüllt sind, aber auch Punkte, die nicht oder kaum realisierbar sind. Der Gemeinderat beschloss, dass sich die Gemeinde Wald nicht am Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement beteiligt.
Bebauungsplan und Änderung des Flächennutzungsplans für eine PV Freiflächenanlage in Dürnberg
In der Juli-Sitzung hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss gefasst. Auf einer Fläche von ca. einem Hektar soll eine Anlage mit einer Leistung von 1 MW entstehen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ergab keine Stellungnahmen. Beteiligt wurden auch Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden abgewägt. Der Gemeinderat erhob das Abwägungsergebnis zum Beschluss. Er beschloss den Bebauungsplan in der Fassung vom 02.11.2023 als Satzung. Er stellte die 6. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Gemeinde Wald in der Fassung vom 02.11.2023 fest. Die Änderung ist dem Landratsamt Cham zur Genehmigung vorzulegen.
Änderung des Bebauungsplans „An der Girletstraße“
Der Bauträger hat beantragt, den Bebauungsplan für die Parzellen P1 und P2 zu ändern. Bislang waren dort jeweils ein Doppelhaus vorgesehen, nun soll jeweils ein dreigeteiltes Reihenhaus entstehen. Das Baufenster vergrößert sich dadurch nicht, die Einheiten werden kleiner. Durch die Festsetzung einer privaten Grünfläche soll verhindert werden, dass zwischen den beiden Parzellen Nebengebäude gebaut werden. Auch die Garagenstandorte sind im Bebauungsplan festgelegt.
Der Gemeinderat beschloss die 1. Änderung des Bebauungsplans und billigte den Entwurf in der Fassung vom 16.11.2023. Er beauftragte die Verwaltung, das Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Bebauungsplan und Änderung des Flächennutzungsplans für eine PV Freiflächenanlage in Süssenbach
Auf einer Fläche von ca. 1,6 Hektar soll eine Anlage mit einer Leistung von 1,5 MW entstehen. Die Untere Naturschutzbehörde hat hier schon eine Befreiung der Vorgaben des Landschaftsschutzgebietes in Aussicht gestellt. Das Planungsbüro hat einen Vorentwurf erarbeitet, mit dem die frühzeitige Beteiligung der Bürger und auch der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgen kann.
Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wald im Parallelverfahren; er billigte die jeweiligen Vorentwürfe in der Fassung vom 16.11.23. Er beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens.
Anfrage zum Sachstand eigenwirtschaftlicher Breitbandausbau durch Leonet
Brigitte Jirikovsky erkundigte sich nach dem Sachstand beim eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau durch Leonet. Sie merkte an, dass es etliche Probleme und Mängel gibt.
Die Vorsitzende teilte mit, dass bereits mehrere Gespräche und Ortstermine mit Leonet stattgefunden haben und Leonet sehr kooperativ ist. Der jüngste Ortstermin fand am Tag der Gemeinderatssitzung statt. Die Probleme liegen offensichtlich beim für Leonet tätigen Generalunternehmer. Leonet hat diesem bereits eine Frist für die Abhilfe der Mängel gestellt.