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Mitteilungsblatt der VG Wald
Ausgabe 12/2023
Verwaltungsgemeinschaft
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Informationen zum Winterdienst

Zu Beginn der Winterzeit möchte die Verwaltung nochmals darauf hinweisen, dass geparkte Fahrzeuge am Fahrbahnrand sowie auf direkt an der Fahrbahn angrenzenden Bürgersteigen bzw. Multifunktionsstreifen eine enorme Engstelle für die Winterdienstfahrzeuge darstellen. Diese Fahrzeuge stellen teilweise ein unüberwindliches Hindernis für die Räum-/Streufahrzeuge dar, so dass der Winterdienst nur unzureichend durchgeführt werden kann.

Bei Schneefall sollen möglichst die Fahrzeuge auf den privaten Stellplätzen geparkt werden.

Gegebenenfalls kann auch ein öffentlicher Parkplatz etwas weiter entfernt genutzt werden. Bedenken Sie, dass Schneeräumschilder Überbreite haben und ein Ausweichen nicht möglich ist.

Die Winterdienstfahrer haben die Anweisung, bei Engstellen oder gefährlichen Wendemanövern kein Risiko einzugehen und diese Stellen letztendlich nicht zu räumen und zu streuen.

Auch wird darauf hingewiesen, dass es verboten ist, den Schnee von Grundstücken und Gehbahnen auf die Fahrbahn zu verbringen, da dies eine Gefährdung und Erschwerung des Verkehrs bewirkt.

Die Gemeinden führen den Winterdienst weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen durch. Das Personal ist bemüht, die Straßen bestmöglich von Schnee und Eis freizuhalten. Die Straßen werden in Dringlichkeitsstufen eingeordnet:

1.

übergeordnete Verbindungsstraßen

2.

untergeordnete Verbindungsstraßen und „Siedlungsstraßen“.

Wir möchten Sie um Verständnis für unsere Bauhofmitarbeiter bitten, die nicht überall zur gleichen Zeit den Räumdienst durchführen können.