Die Ablesung der Garten- und Unterwasserzähler für die Jahresabrechnung ist wieder fällig.
Der Zählerstand der Garten- und Unterwasserzähler muss selbst abgelesen werden und bis spätestens Ende Dezember des jeweiligen Abrechnungsjahres an die zuständige Stelle für Verbrauchsgebühren, ausschließlich in Schriftform gemeldet werden.
Sie finden hierzu auch auf der Homepage www.vg-wald.de unter Bürgerservice- Gartenwasserzähler ein Formular, oder Sie melden den Zählerstand per Mail an melanie.schraml@vg-wald.de, oder Sie nutzen das Formular, das im Mitteilungsblatt abgedruckt ist.
Versäumte Meldungen können nicht berücksichtigt werden. Zu überprüfen ist auch das Eichjahr der Garten- und Unterwasserzähler, da ungeeichte Zähler ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Wenn das Eichjahr abgelaufen ist, müssen diese Zähler eigenständig ersetzt werden und zur erneuten Verplombung ein Termin mit dem Klärwärter vereinbart werden.