Anpassung der Grundsteuerhebesätze und Erlass einer neuen Hebesatzung zum 01.01.2025
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 musste ein neues Gesetz zur Grundsteuerreform beschlossen werden. Der Freistaat Bayern hat davon Gebrauch gemacht, dass die Länder eigene Regelungen erlassen können. Damit hängt der Wert eines Grundstücks nur noch von der Fläche, nicht mehr von der Lage ab.
Jeder Grundstückseigentümer war verpflichtet, beim Finanzamt eine Grundsteuererklärung abzugeben, die Finanzämter meldeten die ermittelten Messbeträge an die Gemeinden weiter. Auf dieser Basis legen nun die Gemeinden die neuen Hebesätze fest.
Für die neue Berechnung der Hebesätze bestehen noch einige hohe Unsicherheitsfaktoren. Die Eingangsquoten können nicht genau bestimmt werden, da die Anzahl der offenen Fälle nicht bekannt ist. Zudem ist damit zu rechnen, dass noch mehrere Widersprüche gegenüber dem Finanzamt folgen werden und die Messbeträge noch mal korrigiert werden können.
Über die Anpassung des für den kommunalen Finanzausgleich als Mindesthebesatz zugrunde zulegenden Nivellierungshebesatz wird frühestens im Jahr 2027 entschieden. Bis dahin werden die Grundsteuerkraftzahlen auf Basis des Jahres 2024 eingefroren. Sollte nach der Neufestlegung dieser über den durch die Gemeinde Wald festgesetzten Hebesätzen liegen, müsste gegebenenfalls der gemeindliche Hebesatz nochmals angepasst werden, um dadurch mögliche Kürzungen aus den Steuerverbundmitteln zu vermeiden. Das alles macht eine nochmalige Bewertung der Situation in den nächsten Jahren unumgänglich.
Da die Kostenbelastung der Gemeinden durch Lohnerhöhungen, Energiepreise und Erhöhung des Kreisumlagesatzes in den letzten Jahren angestiegen ist, muss auch diese Situation bei der Festlegung der neuen Hebesätze berücksichtigt werden.
Der Gemeinderat beschloss für die Grundsteuer A den Hebesatz von bisher 310 % auf 280 % zu senken. Weiter beschloss er, für die Grundsteuer B den Hebesatz von bisher 310 % auf 200 % zu senken.
Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Haushaltsjahre 2022 und 2023
Brigitte Jirikovsky trug den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung für die Jahre 2022 und 2023 vor. Ihr Dank galt besonders der Kämmerin und dem Kassenverwalter, die die Rechnungsprüfung sehr gut vorbereitet hatten und auch zu allen Fragen entsprechend Auskunft geben konnten. Es wurde ein guter und ordentlicher Eindruck bei der Rechnungsprüfung vorgefunden. Zu einzelnen Feststellungen wurde bereits signalisiert, dass diese abgestellt werden. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis. Bürgermeisterin Barbara Haimerl bedankte sich beim Ausschuss und beim Personal der Kasse für die gute Arbeit.
Bebauungsplan für eine PV Freiflächenanlage Dürnberg
Erstmals hatte sich der Gemeinderat in der Julisitzung 2023 mit dem Bebauungsplan befasst. Dieser wurde bereits zweimal öffentlich ausgelegt, eingehende Stellungnahmen dazu wurden bereits abgewogen.
Aufgrund des Solarpakts II, der im Juli 2024 beschlossen wurde, hat der Vorhabensträger seine Planung abgeändert hin zu einer Agri-PV. Damit werden die Flächen sowohl für Landwirtschaft als auch für PV-Module kombiniert genutzt. Die geänderte Planfassung wurde ebenfalls öffentlich ausgelegt. Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen, einige Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben. Dazu gab es einen Termin mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt, um die von dort eingegangene Stellungnahme für beide Seiten zufriedenstellend umzusetzen.
Der Gemeinderat erhob des Abwägungsergebnis zum Beschluss. Er beschloss den Bebauungsplan „PV Freiflächenanlage Dürnberg“ in der Fassung vom 21.11.2024 als Satzung.
Unterhalt/Baulast Feld- und Waldwege
Der Gemeinderat legte für den Unterhalt bzw. Ausbau von Feld- und Waldwegen im Gemeindegebiet folgende Regelung fest:
Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten aus der Baulast mit den jeweilig anfallenden Materialkosten, die Herstellungskosten (z.B. Maschineneinsatz) sind durch die vom Weg erschlossenen Anlieger zu leisten. Für den Rückschnitt von Ästen, Sträuchern und Bäumen sind die jeweiligen Erschlossenen verantwortlich. Das zurückgeschnittene Material (Holz) darf durch die Erschlossenen verwertet werden. Wird das Material nicht verwertet, so wird dies durch die Gemeinde an einem zentral gelagerten Platz entfernt. Bei der Maßnahme ist der rechtlich mögliche Schnittzeitpunkt zu berücksichtigen. Weiterhin ist der Rückschnitt vorab mit der Gemeinde abzustimmen.
Bekanntgaben:
Sachstand eigenwirtschaftlicher Ausbau durch Leonet
Bürgermeisterin Barbara Haimerl informierte, dass die Fa. Leonet zu einem neuen Investor gehört. Sie verlas ein Schreiben des Geschäftsführers von Leonet. Demnach soll der Ausbau durch Leonet weitergeführt werden. Auch die weiteren Ortschaften sollen noch durch Leonet Glasfaser ins Haus erhalten. Aktuell werden in Wald die noch offenen Arbeiten und Mängel ermittelt, eine neue Baufirma soll dann die Restarbeiten durchführen.
ILE
Die ILE Vorderer Bayerischer Wald gehört zu den ausgewählten Regionen für das Projekt Schwammregion. Weiter informierte Haimerl darüber, dass im Bereich der ILE für Wald kürzlich ein Abend zur Planung des Kernwegenetzes stattgefunden hat.
Sonstiges
Die Heimat-Info App ist bereits gestartet. Mehrere Vereine und Organisationen stellen dort bereits Inhalte ein.