Die Notfallmappe soll Angehörigen helfen, sich im Notfall schnell einen Überblick zu verschaffen. In der Notfallmappe soll eingetragen werden wer Hausarzt und Zahnarzt ist, bei welcher Apotheke man seine Medikamente holt, welcher Krankenversicherung man angehört, bei welchen Versicherungsunternehmen Versicherungsverträge (z.B. Hausrat-, Haftpflicht, Gebäudebrand- oder Rechtsschutzversicherung) bestehen, bei welchen Kreditinstituten Konten bestehen, ob und wem man eine Bankvollmacht erteilt hat, welche Verträge (z. B. Mietvertrag, Stromvertrag, Telefon- oder Internetvertrag) geschlossen wurden oder welche Zeitungsabonnements man hat. Außerdem gibt es in der Notfallmappe eine Liste, die vorbereitende Maßnahmen für eine Krankenhauseinweisung beinhaltet, sowie eine Checkliste für die ersten Schritte bei Eintritt eines Todesfalls.
Auf der letzten Seite befindet sich eine Notfallkarte, die ausgeschnitten werden kann und in der Geldbörse aufbewahrt werden sollte. Hier kann eingetragen werden, wer im Notfall benachrichtigt werden soll, wer Hausarzt ist, welche lebenswichtigen Medikamente eingenommen werden und ob eine Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung erteilt wurde.
Außerdem ist auf der letzten Seite unter der Überschrift Vorlieben und Unverträglichkeiten Raum vorgesehen, in den eingetragen werden kann, was man gerne isst oder was man gar nicht verträgt, für den Fall, dass man sich beispielsweise nach einem Schlaganfall nicht mehr äußern kann. Beispiel: Ich kann nur auf der rechten Seite liegend einschlafen. Ich bekomme beim Verzehr von Sauerkraut und Orangensaft Magenprobleme. Ich kann nicht leiden, wenn den ganzen Tag der Fernseher im Hintergrund läuft.
Die Notfallmappe liegt in den Rathäusern aus und kann zu den gewohnten Öffnungszeiten abgeholt werden.