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Mitteilungsblatt der VG Wald
Ausgabe 2/2026
Verwaltungsgemeinschaft
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Verwaltungsgemeinschaft

Wer hat Anspruch auf das Landespflegegeld?​

Anspruch auf das Landespflegegeld Bayern haben:

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, unabhängig davon, ob sie Zuhause oder im Pflegeheim wohnen
  • mit Hauptwohnsitz in Bayern
  • die einen formellen Antrag stellen

Wie hoch ist das Landespflegegeld?​

500 Euro pro Jahr

Die Leistung ist steuerfrei und zählt nicht als Einkommen. Es wird nicht auf existenzsichernde Sozialleistungen angerechnet.​

Pflegegeldjahr und Auszahlung:

  • Ab 2026 wird der Auszahlungszeitraum umgestellt. Bisher lief das Pflegegeldjahr vom 01.10.bis 30.09 eines jeweiligen Jahres.​
    Ab dem 01.01.2026 gilt als Pflegegeldjahr das jeweilige Kalenderjahr (01.01.-31.12).
  • Eine Auszahlung erfolgt im Jahr der Antragstellung nach Erlass des Bewilligungsbescheids, für die folgenden Pflegegeldjahre jeweils im Januar des Folgejahres.

Beantragung:​

Das Antragsformular gibt es auf der Webseite des Bayerischen Landesamtes für Pflege zum Download oder kann postalisch beantragt werden.

Telefonkontakt: 09621/9669-2444,​

E-Mail: landespflegegeld@lfp.bayern.de