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Mitteilungsblatt der VG Wald
Ausgabe 3/2023
Aus dem Rathaus Wald
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Aus der Sitzung des Gemeinderats Wald vom 07.02.2023

Bericht des Behindertenbeauftragten

Der Behindertenbeauftragte der Gemeinde Wald, Peter Schmid, trug den Bericht des Behindertenbeauftragten vor. Der Bericht ist auf der Homepage der Gemeinde Wald: www.gemeinde-wald.de unter der Rubrik Die Gemeinde/Gemeindeorgane/Funktionsträger zu finden.

Beratung und Erlass von Richtlinien für den Umgang mit Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemeinde Wald

Nach der Beratung im Gemeinderat in der Novembersitzung wurde durch eine Arbeitsgruppe ein Entwurf für die Richtlinie erarbeitet, die nun dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt wurde. Mit dieser Richtlinie soll der Umgang mit Anträgen auf Freiflächenphotovoltaik in der Gemeinde festgelegt werden.

Der Gemeinderat beschloss die Richtlinie zur Genehmigung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen. Diese ist veröffentlicht auf der Homepage der Gemeinde Wald und zu finden unter folgendem Link:

www.gemeinde-wald.de/seite/625361/richtlinien.html

Änderung der Ortsabrundungssatzung Wald für den Hauptort Wald (6. Änderung)

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 07.07.2022 wurde die Änderung der Ortsabrundung Wald mit der 6. Änderung für den Hauptort Wald beschlossen und zeitgleich die Verwaltung beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen.

Die Begründung und die erforderlichen Unterlagen wurden mit Bekanntmachung vom 08.07.2022 in der Zeit vom 18.07.2022 bis einschließlich 17.08.2022 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Im gleichen Zeitraum fand auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.

In der Sitzung des Gemeinderats vom 06.10.2022 wurden die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, der Entwurf in der Fassung vom 06.10.2022 gebilligt und die erneute, verkürzte Auslegung nach §§ 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauBG beschlossen. Stellungnahmen konnten nur zu geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

Mit Bekanntmachung vom 14.10.2022 wurde in der Zeit vom 24.10.2022 bis einschließlich 07.11.2022 nach §§ 4a Abs. 3 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB erneut, verkürzt öffentlich ausgelegt. Im gleichen Zeitraum fand auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ging keine Stellungnahme ein. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden vom Gemeinderat abgewogen.

Der Gemeinderat erhob das Abwägungsergebnis zum Beschluss. Der Gemeinderat beschloß die 20. Änderung der Ortsabrundungssatzung der Gemeinde Wald für den Ortsteil Wald (6. Änderung) in der Fassung vom 07.02.2023 als Satzung.

Änderung mit Erweiterung des Bebauungsplans „Wirtsholz“ im beschleunigten Verfahren

Der Bebauungsplan Wirtsholz wurde mit Datum vom 27.05.2022 in Kraft gesetzt.

Mit der Erstellung der Erschließungsplanung und dem Wasserrechtsverfahren für die Oberflächenwasserbeseitigung war eine Verschiebung des Regenrückhaltebeckens erforderlich.

Das Rückhaltebecken wird in Richtung Osten verschoben, so dass eine Fläche Wald gerodet werden muss. Diese wurde bereits unter Anzeige einer Ersatzaufforstungsmaßnahme beim Amt für Landwirtschaft und Forsten beantragt. Durch diese Verschiebung ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

In der Sitzung vom 06.10.2022 wurde der Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

In der Zeit vom 14.11.2022 bis einschließlich 13.12.2022 fand dann die öffentliche Auslegung statt. Mit Bekanntmachung vom 03.11.2022 wurde darauf hingewiesen.

Gleichzeitig wurden die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Eine Veröffentlichung der Planunterlagen fand auch auf der Homepage der Gemeinde und des Landkreises Cham statt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden vom Gemeinderat abgewogen.

Der Gemeinderat erhob das Abwägungsergebnis zum Beschluss. Der Gemeinderat beschloß die 1. Änderung des Bebauungsplans „Wirtsholz“ in der Fassung vom 07.02.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Erlass einer Außenbereichssatzung „An der Rodinger Straße“

In der Sitzung des Gemeinderats vom 03. August 2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Erlass einer Außenbereichssatzung „An der Rodinger Straße“ gefasst.

Ziel und Zweck der Außenbereichssatzung ist es, für den Geltungsbereich die Bebauung zu regeln bzw. aufzuzeigen. Außerdem wird im Rahmen der Satzung zur Arrondierung der Siedlungsentwicklung eine bestehende Baufläche aufgenommen sowie der Geltungsbereich als zukünftige bebaubare Abgrenzung definiert.

In der Sitzung vom 15.12.2022 wurden die aus dem Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, der Entwurf in der Fassung vom 15.12.2022 gebilligt und die erneute, verkürzte Auslegung beschlossen.

Die Begründung und die erforderlichen Unterlagen wurden mit Bekanntmachung vom 20.12.2022 in der Zeit vom 27.12.2022 bis einschließlich 16.01.2023 nach §§ 36 Abs. 6 i.V.m. 4a Abs. 3 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Im gleichen Zeitraum fand auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden vom Gemeinderat abgewogen.

Der Gemeinderat erhob das Abwägungsergebnis zum Beschluss. Der Gemeinderat beschloß die Außenbereichssatzung „An der Rodinger Straße“ in der Fassung vom 07.02.2023 gemäß §§ 35 Abs. 6 BauGB als Satzung.

Die Satzungen finden sich auf der Homepage der Gemeinde Wald unter Aktuelles – Bekanntmachung/Planauslegungen.

Rodung Wirtsholz und Aufforstung Götzendorf

Bürgermeisterin Barbara Haimerl teilte mit, dass die Fläche des Rückhaltebeckens bereits gerodet wurde und eine Erstaufforstung in gleicher Größe (nach Stellungnahme und Absprache mit dem Forstamt und der Naturschutzbehörde) noch im Februar erfolgen wird.

Gleichzeitig wurde der nicht vom Rückhaltebecken betroffene Waldteil durchforstet. Hier wurden die Fichtenmonokulturen eingeschlagen. Zusätzlich zur vorhandenen Naturverjüngung wird wie vom Forstbüro Ostbayern vorgeschlagen ein stabiler klimaresistenter Mischwald aufgebaut.

Schulübergang an der Kreisstraße CHA 25

In einer vorhergehenden Sitzung des Gemeinderats war angeregt worden, den Wunsch nach einer Markierung eines Lotsenübergangs doch dem Landrat selbst vorzutragen. Das Gespräch fand mittlerweile statt, demnach wird der Landkreis den Lotsenübergang nur markieren, wenn sich tatsächlich Lotsen finden. Ein Lotsendienst durch Schüler ist nicht realisierbar. Daher hatte die Gemeinde im Mitteilungsblatt Dezember einen Aufruf gestartet, leider ohne eine einzige Rückmeldung.

Bürgermeisterin Haimerl vereinbarte daher mit der Schulrektorin, Frau Wanninger, noch einen Versuch über die SchulAPP bei den Eltern zu starten.

Parallel hat die Bürgermeisterin um erneute Bewertung der Situation rund um die Schule gebeten, nachdem bei der letzten Bewertung wesentlich weniger Schüler die Schule Wald besuchten, als im kommenden Schuljahr zu erwarten sind. Die Schülerzahlen werden sich auf 170 bis 190 erhöhen. Im Gespräch mit der Verkehrsbehörde war die Rede von einer Bedarfsampel, hierzu wird die Verkehrsbehörde eine Bewertung abgeben. Diese Ampel wäre nach Gesprächen mit der Schulleitung bei den Bushaltestellen/Buswendeplatz sinnvoll.

Haimerl wies wiederholt darauf hin, dass die Gemeinde hier keine Entscheidungsbefugnis hat, da es sich um eine Kreisstraße handelt. Damit entscheidet die Verkehrsbehörde des Landkreises darüber, was umgesetzt wird.

Der Antrag wird derzeit vom LRA geprüft.

Errichtung einer Freizeiteinrichtung für ältere Kinder und Jugendliche

Bürgermeisterin Haimerl teilte mit, dass im Rahmen des Besuchs der 4. Klasse im Rathaus eine Unterschriftenliste für einen Skatepark überreicht wurde. Die Bürgermeisterin hatte den Schülern erklärt, dass zunächst noch die Aufstellung des Haushalts abgewartet werden muss, um zu sehen, ob freie Mittel zur Verfügung stehen, gleichzeitig auch darauf hingewiesen, dass anstelle eines Skateparks auch ein Dirtpark denkbar sei. Die Schüler diskutierten daraufhin untereinander und favorisierten dann einen Dirtpark.

Die Bürgermeisterin hat bereits Erkundigungen zu bestehenden Dirtparks in den Nachbarkommunen eingeholt. Weiterhin wurden mögliche Standorte geprüft.

Ein Skatepark ist nach Rücksprache mit dem LRA aufgrund der hohen Imissionswerte innerorts nur schwer realisierbar.

Der Gemeinderat sollte sich bereits vor der Klausur mit dem Thema befassen und Vergleichsobjekte besichtigen, um im Rahmen der Haushaltsberatungen eine Entscheidung treffen zu können.

Eigenwirtschaftlicher Breitbandausbau LEONET

Die erste Bürgermeisterin informierte über den eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau durch die Firma LEONET.

Zusätzlich zum Kernort Wald wird eine Vorvermarktung in den Ortschaften Kolmberg, Wutzldorf, Maiertshof und Woppmannsdorf durchgeführt. Zusätzlich werden die Eschenstraße, Walderbacher Straße und Teile des Erlenweg in Wald vermarktet. Für diese Vermarktungen gelten die neuen Verträge von LEONET.

Die drei genannten Straßen werden seitens Leonet zusammen mit der Ortschaft Kolmberg betrachtet. Der bisherige Rücklauf ist vielversprechend. Sollte wider Erwarten in Kolmberg die Rücklaufquote zu gering sein, wird die Gemeinde hier bei Leonet nochmal auf den Ausbau der drei Straßen im Zusammenhang mit dem Ortsteil Wald selbst drängen. Haimerl stellte jedoch klar, dass es sich – anders als beim Ausbau durch den Landkreis – um einen eigenwirtschaftlichen Ausbau eines privaten Unternehmens handelt.

Haushalte, die bislang weder durch den Landkreis noch jetzt durch Leonet, das Angebot eines Glasfaseranschlusses ins Haus erhalten haben, werden im nächsten Förderprogramm, das der Landkreis bereits beantragt hat, mit berücksichtigt werden.

Sie appellierte an die Bevölkerung in den genannten Ortsteilen, einen Glasfaseranschluss verlegen zu lassen, da bereits durch einen Versorgungsträger erschlossene Gebiete durch den Eigenbetrieb des Landkreises nicht mehr erschlossen werden.

Zudem wird durch LEONET ein Bürgermeisterbrief an alle betroffenen Adressen versendet werden.

Umgestürzte Bäume - Winterdienst - Feuerwehreinsätze

Bürgermeisterin Haimerl informierte über die Auswirkungen des Wetterchaos am 02. Februar.

Sie bedankte sich bei allen Gemeindefeuerwehren für die ehrenamtliche Tätigkeit. Weiter geht ein Dank an den Bauhof für den Winterdienst. Sie alle waren unermüdlich im Einsatz, um die Straßen freizuhalten.

Haimerl teilte mit, dass aktuell noch die Aufräumarbeiten laufen und umgestürzte Bäume und abgebrochene Äste Zug um Zug entfernt werden.

Gemeinderatsmitglied Handl merkte dazu an, dass im Bereich des Kindergartens die Straßen aufgrund der Schneehaufen sehr eng sind und der Platz vor der Gemeindebücherei schlecht geräumt ist.

Da für den Winterdienst an der Gemeindebücherei der Vermieter zuständig ist, wird die Verwaltung sich mit diesem in Verbindung setzen.

Anfragen

Gemeinderatsmitglied Spreitzer fragte an, wann der Spielplatz am Föhrenweg geöffnet wird. Die Vorsitzende teilt mit, dass dieser im Frühjahr geöffnet werden wird.

Gemeinderatsmitglied Spreitzer teilte mit, dass sich der Radweg im Bereich zwischen Hirschenbühl und Roßbach (Höhe des Baugebiets Wirtsholz) teilweise in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet.

Weiterhin fragte er an, ob das zusätzliche, durch Spenden finanzierte Fußballtor am Schulsportplatz schon beschafft wurde. Bürgermeisterin Haimerl teilt mit, dass die Beschaffung in Kürze erfolgen wird.

Spreitzer fragte an, warum die Geschwindigkeitsmessanlage in der Walderbacher Straße und nicht wie beantragt in der Hauptstraße in Wald steht. Haimerl informierte, dass die Aufstellung in der Reihenfolge der Anträge erfolgt.

Weiterhin fragte Spreitzer an, ob im Baugebiet an der Hirschenbühler Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgen kann. Die Bürgermeisterin wies darauf hin, dass in den Verkehrsschauen seitens der Polizei eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht empfohlen wurde, da der Führer des Kraftfahrzeugs nur den Verkehrsverhältnissen entsprechend Geschwindigkeit aufnehmen darf. Grundsätzlich stehe sie einer Geschwindigkeitsbegrenzung aufgeschlossen gegenüber, jedoch mache diese nur Sinn, wenn die Geschwindigkeit auch überprüft wird. Hier soll in der Klausurtagung ein Betritt zum Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung besprochen werden.

Gemeinderatsmitglied Strahl fragte an, ob ein Radweg zwischen Siegenstein und Süssenbach realisiert werden könnte. Es gibt aktuell auch Fördermittel für den Bau eines Radwegs. Haimerl merkte an, dass hierfür zunächst mit den Grundstückseigentümern verhandelt werden müsse und auch das Staatliche Bauamt beteiligt werden muss, da es sich um eine Staatsstraße handelt.

Gemeinderatsmitglied Handl erkundigte sich nach Unstimmigkeiten bei der Genehmigung des professionellen Feuerwerks an Silvester. Haimerl informierte hierzu, dass sie vom Antragsteller um die Erlaubnis gebeten worden war, das Feuerwerk auf Gemeindegrund abfeuern zu dürfen. Diese Erlaubnis hatte sie erteilt. Später aufgetretene Missverständnisse hätten sicher ausgeräumt werden können, wenn sich der Antragsteller noch mal an sie gewandt hätte.