Vereidigung
Durch den Tod des Gemeinderatsmitglieds Tobias Strahl rückt der Listennachfolger der CSU in den Gemeinderat nach. Dies ist aufgrund des Ergebnisses bei der Gemeinderatswahl vom 15.03.2020 Andreas Heimerl aus Siegenstein. Dieser nahm die Berufung an.
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurde Andreas Heimerl durch Bürgermeisterin Barbara Haimerl vereidigt, mit dem Wortlaut: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetzt für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Ausschuss-Besetzung
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde die Nachfolge für Tobias Strahl in den verschiedenen Ausschüssen geregelt. Die CSU schlug vor, dass Andreas Heimerl die Aufgaben übernimmt, wie sie Tobias Strahl innehatte, dies sind die Mitarbeit im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Ausschuss für Brauchtum-, Kultur-, Umwelt und Sport. Zudem ist er vierter Vertreter im Bauausschuss.
Neubau eines Geräte- und Lagerschuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 929, Gemarkung Wald, Nittenauer Str.
Auf dem Gelände des Rettungszentrums möchte die Freiwillige Feuerwehr Wald einen Geräte- und Lagerschuppen errichten. Hierfür erteilte der Gemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen, auch zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Aufstellung eines Bebauungsplans für eine "PV Freiflächenanlage Süssenbach"
7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "PV Freiflächenanlage Süssenbach"
Weiter befasste sich der Walder Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mit der Aufstellung eines Bebauungsplans für eine „PV Freiflächenanlage Süssenbach“ sowie mit der dazugehörigen 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren. Die geplante Ausbaugröße umfasst eine Fläche von ca. 1,6 ha mit einer Leistung von 1,5 MW.
Die zu überplanende Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet. Es fand im Vorfeld bereits eine Besichtigung der die Untere Naturschutzbehörde statt und die Befreiung wurde unter bestimmten Voraussetzungen in Aussicht gestellt.
In der Sitzung vom 16. November 2023 wurde zudem der Vorentwurf in der Fassung vom 16.11.2023 gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
In der Zeit vom 22.11.2023 bis einschließlich 21.12.2023 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Mit Bekanntmachung vom 20.11.2023 wurde darauf hingewiesen. Stellungnahmen sind hierzu nicht eingegangen.
Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden abgewogen.
Der Gemeinderat erhob das Abwägungsergebnis jeweils zum Beschluss, billigte die Entwürfe in der Fassung vom 07.02.2024 und beauftragte die Verwaltung, das Verfahren nach §§ 3 II und 4 II BauGB durchzuführen.
22. Änderung der Ortsabrundung Wald für den Hauptort Wald (8. Änderung)
In der Sitzung vom 13.12.2023 wurden die eingegangenen Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgewogen, der Entwurf in der Fassung vom 13.12.2023 zugestimmt und beschlossen diesen, sowie die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 4 a Abs. 3 i:V.m. 3 Abs. 2 BauGB verkürzt erneut öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden gemäß §§ 4 a Abs. 3 i:V.m. 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.
Die Begründung und die erforderlichen Unterlagen wurden mit Bekanntmachung vom 15.12.2023 in der Zeit vom 18.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024 nach §§ 4a Abs. 3 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB erneut verkürzt öffentlich ausgelegt. Im gleichen Zeitraum fand auch die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Stellungnahmen konnten nur zu geänderten oder ergänzten Teilen abgeben werden.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden abgewogen.
Der Gemeinderat erhob das Abwägungsergebnis zum Beschluss und beschloss die 22. Änderung der Ortsabrundungssatzung der Gemeinde Wald für den Ortsteil Wald in der Fassung vom 07.02.2024 als Satzung.
1.Änderung des Bebauungsplans „An der Girletstraße“ im beschleunigten Verfahren
Der Bauträger hatte beantragt, den Bebauungsplan „An der Girletstraße“ für die Parzellen P1 und P2 zu ändern. Der Bebauungsplan sah für diese beiden Parzellen jeweils ein Reihenhaus für jedes Grundstück auf der Baulinie vor. Nachdem diese Häuser für den Bauträger aktuell nicht zu vermarkten sind, möchte er die zwei Parzellen anstelle zwei Reihenhäusern mit einer Hausgruppe, bestehend aus drei Häusern bebauen.
Das Baufenster wird dadurch nicht vergrößert, so dass auch der Baukörper nicht breiter wird. Durch die Festsetzung einer privaten Grünfläche soll verhindert werden, dass zwischen die beiden Parzellen Nebengebäude, die auch außerhalb des Baufensters gebaut werden dürfen, gebaut werden.
In der Sitzung vom 16. November 2023 wurde zudem der Entwurf in der Fassung vom 16.11.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
In der Zeit vom 23.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023 fand die öffentliche Auslegung statt. Mit Bekanntmachung vom 21.11.2023 wurde darauf hingewiesen. Stellungnahmen sind hierzu nicht eingegangen.
Gleichzeitig wurden die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Eine Veröffentlichung der Planunterlagen fand auch auf der Homepage der Gemeinde und des Landkreises Cham statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden abgewogen.
Der Gemeinderat erhob das Abwägungsergebnis zum Beschluss, billigte den Entwurf in der Fassung vom 07.02.24 und beauftragte die Verwaltung, eine erneute verkürzte Beteiligung nach §§ 4a Abs. 3 i.V.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Straßenverkehrsrecht: Beratung über die Beschilderung in der Dorfstraße in Roßbach
Bereits in der Januar-Sitzung hatte sich der Gemeinderat mit der Dorfstraße in Roßbach befasst, da von einem Anlieger eine Tempo-30-Zone vorgeschlagen wurde. Aufgrund der schmalen Straße müssen Fahrzeuge bei Gegenverkehr oft auf den Bürgersteig ausweichen. Die Dorfstraße wird von vielen Verkehrsteilnehmern und auch von Lkw zur Abkürzung genutzt. Die Dorfstraße war bereits eine Tempo-30-Zone. Nach einer Verkehrsschau war diese Zone nach Meinung des Landratsamts Cham nicht notwendig. Nach einer erneuten Verkehrsschau wurde die Dorfstraße auf 7,5t mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ ausgestaltet. Aufgrund des Beschlusses in der Januar-Sitzung wurden zwischenzeitlich die Anwohner befragt. Die Mehrheit der abgegebenen Rückmeldungen wünscht sich eine Zone-30 mit Rechts-vor-Links-Regelung mit Zusatz „Anlieger frei“, so Bürgermeisterin Haimerl.
Nach Aussage des Landratsamts Cham ist die Kombination einer Tempo-30-Zone mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ rechtlich nicht möglich. Eine reine Tempo-30-Begrenzung müsste bei jedem Abzweig neu ersichtlich gemacht werden. Stattdessen soll innerhalb der Dorfstraße die Rechs-vor-Links-Regelung gelten.
Nach einer Diskussion beschloss der Gemeinderat, dass an der Dorfstraße eine Tempo-30- Beschilderung mit dem Zusatz „Anlieger frei“ und „7,5t“ erfolgt. Weiter wird durch ein Hinweisschild im mittigen Bereich der Dorfstraße auf die „Rechts-vor-Links-Regelung“ hingewiesen.
Bekanntgaben
Bürgermeisterin Haimerl informierte, dass das zur Sicherung der Fußgänger und Radfahrer aufgestellte Gerüst unter der Eisenbahnbrücke entwendet wurde. Hier wird Anzeige bei der Polizei erstattet.