Die Maisitzung des Gemeinderats fand zunächst auf dem Gemeindefriedhof in Wald statt. Hintergrund war, dass sich die Bestattungen mit steigender Tendenz in Richtung Urnenbestattungen und Erdurnenbestattungen bewegen.
Derzeit sind in den bestehenden Urnenstelen noch fünf Nischen frei. Seit 2020 wurden 25 Urnennischen vergeben. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung dringend erforderlich, zur Auswahl steht eine Erweiterung um 18 oder 26 Nischen. Sollte sich das Gremium für die kleiner Variante entscheiden, wäre empfehlenswert, bereits das Fundament für eine spätere Erweiterung mit anzulegen.
Der Gemeinderat entschied sich dafür, die Urnenstelen mit insgesamt 36 Plätzen zu erweitern.
Bei den Erdurnengräbern standen zum Zeitpunkt des Ortstermins noch elf freie Grabstellen zur Verfügung. Das Angebot wurde vor rund dreieinhalb Jahren geschaffen, seither erfolgten dort 19 Bestattungen, so die Bürgermeisterin.
Die Verwaltung hatte hier auch Überlegungen hinsichtlich von Baumbestattungen angestellt, dies wurde im Gremium diskutiert. Mehrheitlich entschied der Gemeinderat, keine weitere Urnenbestattungsvariante anzubieten, vielmehr sollen die Erdurnengräber in den bestehenden Anlagen erweitert werden.
Beim Ortstermin wurde auch festgestellt, dass entgegen der Satzung und der deutlichen Hinweise an die Grabnutzungsberechtigten immer öfter privater Grabschmuck bei den Urnengräbern Verwendung findet. Diese sind dort jedoch nicht zulässig.
In diesem Zusammenhang kam aus dem Kreis der Gemeinderäte die Anregung, hinsichtlich der Pflege von Urnengräbern die Satzung erneut zu beraten.
Es gab Anfragen zum Baufortschritt der Brückensanierung an der Wutzldorfer Straße sowie zur weiteren Verwendung des bisherigen Edeka-Marktes in der Bahnhofstraße. Die Brückensanierung wird noch bis in den Herbst hinein andauern. Zur Nachnutzung des Edekas ist die Firma Buchbauer am Zug, diese hat wohl mehrere Interessenten.
In der Junisitzung beriet der Gemeinderat über den vom Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Regensburg (Region 11) veröffentlichten Entwurf des Teilabschnitts „Windenergie“. Hierzu konnten bis 06.06.25 Stellungnahmen abgegeben werden. Im Gemeindegebiet Wald liegen Flächen der Standorte CHA 49 „südwestlich Zell“, CHA 51 „nordwestlich Alletswind“, CHA 51 „nordwestlicher Wald“ und R 11 „östlich Wulkersdorf“. Bei allen hat sich die Fläche seit der ersten Auslegung verkleinert. Die Gemeinde hatte sich 2023 grundsätzlich darauf verständigt, keine Privatflächen zu melden, um keine Bevorteilung einzelner zu bewirken. Jedoch enthalten die Standorte vielfach auch private Flächen.
Im Vorfeld der Sitzung waren zwei Betroffene auf die Gemeinde zugekommen, die jeweils ihre Interessenslage bezüglich des Standorts CHA 52 erläutert hatten. In diesem Bereich treffen nämlich ein Vorbehaltsgebiet für Gesteinsabbau und ein Vorranggebiet für Windkraft aufeinander. Der Gemeinderat würde gerne sehen, wenn beide Interessen umsetzbar wären, vor allem, da der Gesteinsabbau eng mit der Gemeinde verwurzelt ist und der Rohstoff auch gebraucht wird. Daher soll seitens der Gemeinde eine Stellungnahme abgegeben werden, dass aus CHA 52 ein Windvorbehaltsgebiet wird, um auch weiterhin eine Möglichkeit für den Gesteinsabbau offen zu halten.
Mit Novelle der Bayerischen Bauordnung durch das erste Modernisierungsgesetz wird die bisher staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen und Spielplätzen mit Wirkung zum 01.10.25 kommunalisiert. Die landesgesetzliche Verpflichtung entfällt. Somit obliegt es künftig der Gemeinde, ob eine Pflicht des Stellplatznachweises besteht.
Die Gemeinde muss dies mittels einer Satzung anordnen, die Obergrenze der festgelegten Anzahl der Stellplätze ergibt sich aus dem Anhang zur Garagen- und Stellplatzverordnung. Bestehende Stellplatzsatzungen gelten fort, wenn sie die festgelegten Höchstzahlen nicht überschreiten oder sie Bestandteil eines Bebauungsplans sind.
Auch eine Spielplatzpflicht besteht nur noch, wenn die Gemeinde dies durch eine Satzung anordnet.
Die Gemeinde Wald verfügte bislang weder über eine Stellplatz- noch über eine Spielplatzsatzung.
Die Verwaltung hatte Satzungsentwürfe vorgelegt, die sich an den Mustersatzungen des Bayerischen Gemeindetags orientierten. Bürgermeisterin Haimerl empfahl ebenfalls, entsprechende Satzungen zu erlassen, da ohne eine Stellplatzsatzung keine Pflicht mehr bestünde, beim Bau eines Hauses auch für Stellplätze zu sorgen.
Die Spielplatzsatzung betrifft nur Häuser ab sechs Wohneinheiten. Sofern dort keine Spielmöglichkeiten geschaffen werden, kann die Gemeinde nach der Satzung eine Ablöse verlangen, die dann für kommunale Spielplätze zur Verfügung steht.
Der Gemeinderat beschloss, sowohl eine Stellplatzsatzung wie auch eine Spielplatzsatzung zu erlassen. Die entsprechenden Satzungen können über die Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
Bürgermeisterin Haimerl informierte über den neu vorgelegten Bauzeitenplan für die Brückensanierung, demnach ist mit Fertigstellung im September zu rechnen.
Aus dem Gremium wurde die Information weitergegeben, dass einige Bänke am Schulsportplatz teilweise morsch sind oder Teile weggebrochen sind.
In der Julisitzung informierte Bürgermeisterin Haimerl über den aktuellen Sachstand beim eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch die Firma Leonet. Diese hatte zugesagt, die Ortsteile Kolmberg, Wutzldorf, Maiertshof und Woppmannsdorf eigenwirtschaftlich auszubauen und hat auch schon zahlreiche Verträge für diese Ortschaften abgeschlossen. Da trotz regelmäßiger Anfragen seitens der Gemeinde noch keine konkreten Auskünfte zum Bau erteilt wurden, hat sich die Bürgermeisterin an den Geschäftsführer gewandt und ihn zur Sitzung eingeladen. Dieser hat aus zeitlichen Gründen abgesagt, gleichzeitig wurde angekündigt, dass sich der Projektleiter zeitnah meldet. Bis dato fehlt immer noch die konkrete Aussage, die Gemeinde bleibt aber hier dran, die gesamte Situation sei sehr unbefriedigend.
Weiterer Tagesordnungspunkt war die zweite Änderung des Bebauungsplans „Wirtsholz“ im beschleunigten Verfahren. Kürzlich hatte sich bei einem Bauvorhaben gezeigt, dass zwischen Gemeinde und Landratsamt unterschiedliche Auslegungen zu den Regelungen der Auffüllungen und Abgrabungen vorliegen. Um künftig zu vermeiden, dass auch bei sonst genehmigungsfreien Bauvorhaben Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen erforderlich werden, sollten diese Punkte im Bebauungsplan genauer definiert werden. Nach ausführlicher Diskussion im Gremium wurde die zweite Änderung im beschleunigten Verfahren mit einer Gegenstimme beschlossen.
Bürgermeisterin Haimerl berichtete von zwei Besprechungen mit allen Gemeinden, aus denen Kinder an der Mittelschule in Roding beschult werden. Die Stadt Roding hatte dargestellt, dass sie künftig einen höheren Kostenanteil von den entsendenden Gemeinden benötigt, um die Beförderungskosten und kalkulatorischen Kosten decken zu können. Bei der ersten Besprechung stand ein Betrag je Schüler in Höhe von über 3.000 EUR im Raum. In der jüngsten Besprechung einigten sich die Gemeinden auf einen Pauschalbetrag in Höhe von 2.300 EUR je Schüler. Der Gemeinderat stimmte der Anpassung der Vereinbarung einstimmig zu.
Anfang des Jahres hatte die Gemeinde die Planentwürfe für die Neuerrichtung des Durchlasses bei Pielhof der Regierung der Oberpfalz vorgelegt. Nach Prüfung der Unterlagen forderte diese Anpassungen der Planung. Da diese Forderungen im Straßenbestand teilweise nicht oder nur unter größtem Aufwand umsetzbar sind, hatten Bürgermeisterin, Verwaltung und Planer einen Termin bei der Regierung. Dort konnten die Forderungen abgemildert werden. Das Ingenieurbüro Maier hat die Planungen überarbeitet, diese wurden in der Sitzung vorgestellt. Die Kosten erhöhen sich dadurch um ca. 20.000 EUR auf rund 151.000 EUR brutto. Dafür hat die Regierung jedoch eine Förderung in Aussicht gestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Förderunterlagen einzureichen und nach Zusage der Regierung das Ausschreibungsverfahren durchzuführen.
Im Haushalt ist die Befestigung des Gehsteigs beim Haus für Kinder I vorgesehen. Der Beginn der Maßnahme ist im August zu den Schließtagen des Hauses für Kinder geplant. Geplant war eine Pflasterung. Da jedoch verschiedene Zufahrten bereits gepflastert sind und sich die Seitenbefestigungen und Gehwegbreiten unterscheiden, schlägt die Verwaltung vor, dort zu asphaltieren. Die Kosten sind annähernd gleich. Die Asphaltfläche hat den Vorteil des einheitlicheren Erscheinungsbilds sowie besserer Rutschfestigkeit im Winter. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich für die Ausführung in Asphalt-Bauweise.
Haimerl gab bekannt, dass in den Rücksprüngen des Rathauses wie vom Gemeinderat festgelegt, eine Holzverschalung angebracht wurde, die aktuell noch sehr gelbstichig ist. Jedoch wird das Holz in ein paar Monaten seinen endgültigen silbergrauen Zustand annehmen.
Bürgermeisterin Haimerl informierte, dass die Gemeinde keine Eigentümerdaten an Firmen weitergibt, die Windkraft betreiben möchten. Diese Firmen können die Daten gegen Gebühr beim Vermessungsamt erwerben.