TOP 1: Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder
Die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten Sitzung des Gemeinderats gemäß Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung in feierlicher Form zu vereidigen. Daniela Senft und Angelika Handl wurden in der Versammlung offiziell vereidigt.
TOP 2: Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister
Nach Art. 35 Gemeindeordnung wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass neben dem zweiten Bürgermeister auch ein dritter Bürgermeister gewählt wird.
TOP 3: Wahl der/s zweiten Bürgermeisterin/s
Erster Bürgermeister Schwarzfischer informierte über das Wahlprozedere und es wurde ein kleiner Wahlausschuss gebildet. Im Anschluss daran bat er um Vorschläge. GRM Kerscher schlug GRM Kulzer zur Wahl der 2. Bürgermeisterin vor und begründete seinen Vorschlag.
In der im Anschluss stattgefundenen geheimen Wahl wurden 12 Stimmen abgegeben, eine Stimme war ungültig, 11 gültige Stimmen entfielen auf GRM Kulzer.
Damit wurde GRM Kulzer zur 2. Bürgermeisterin gewählt. Geschäftsstellenleiter Held fragte GRM Kulzer, ob sie die Wahl annimmt.
Nachdem sie die Wahl angenommen hatte, nahm ihr erster Bürgermeister Schwarzfischer den Diensteid ab.
TOP 4: Wahl der/s dritten Bürgermeisterin/s
GRM Simon Schwarzfischer schlug für die Wahl zum 3. Bürgermeister GRM Fichtl vor. GRM Hecht schlug GRM Müller für die Wahl zur 3. Bürgermeisterin vor.
Die Vorschläge wurden jeweils begründet.
In der im Anschluss stattgefundenen geheimen Wahl wurden 12 Stimmen abgegeben, eine Stimme war ungültig, 9 gültige Stimmen entfielen auf GRM Fichtl, 2 gültige Stimmen entfielen auf GRM Müller.
Damit wurde GRM Fichtl zum 3. Bürgermeister gewählt. Geschäftsstellenleiter Held fragte GRM Fichtl, ob er die Wahl annimmt. 3. Bürgermeister Fichtl nahm die Wahl an.
Nachdem GRM Fichtl bereits in der Vorperiode 3. Bürgermeister war, wurde auf die Abnahme des Diensteides verzichtet.
TOP 5: Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts enthält insbesondere eine Regelung zur Entschädigung ehrenamtlicher Gemeinderatsmitglieder. Daneben können auch Regelungen über die zu bildenden Ausschüsse und deren Sitzstärke, die Rechtsstellung des ersten und der weiteren Bürgermeister aufgenommen werden. Für die Tätigkeit als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied ist eine Entschädigung festzusetzen. Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Zell hatten nach den bisherigen Entschädigungssätzen für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung pro Sitzung von 25 EUR erhalten. Im beiliegenden Satzungsentwurf wurde die Entschädigung wieder so übernommen.
TOP 6: Erlass der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Zell
Gemäß Art. 45 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) gibt sich der Gemeinderat zu Beginn seiner Amtszeit eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung bindet alle Gemeindeorgane (sowohl den Bürgermeister als auch die Gemeinderatsmitglieder). Der Gemeinderat kann im Einzelfall durch Beschluss von den Regelungen der Geschäftsordnung abweichen. Eine Abweichung ist jedoch dann unzulässig, wenn damit gleichzeitig gegen Vorschriften der Gemeindeordnung verstoßen wird. Die Geschäftsordnung regelt nicht das Verhältnis zwischen Gemeinde und Gemeindebürger und begründet keine unmittelbaren Rechte und Pflichten für Außenstehende. Bei dem beiliegenden Geschäftsordnungsentwurf wurde die Geschäftsordnung des letzten Gemeinderats genommen und Änderungen aus dem aktuellen Muster des Bayerischen Gemeindetags übernommen.
Bei der Ladung zu Sitzungen wurde in der Geschäftsordnung nun auf eine elektronische Ladung umgestellt. Jedes Gemeinderatsmitglied bekommt Zugangsdaten zur Verfügung gestellt, mit denen online oder per App auf die Sitzungsunterlagen zugegriffen werden kann. Der Gemeinderat legt sich in § 26 Abs. 8 auf eine Ordnungsgeld von 500 €, im Wiederholungsfall auf 1.000 € fest bei erheblichen Störungen während einer Sitzung.
Als weiterer Stellvertreter und Vertreter bei Veranstaltungen aus dem Gemeinderat nach § 14 wurde GRM Matthias Krautbauer mit 12:0 Stimmen bestimmt. Die Zustimmung zur Geschäftsordnung erfolgte einstimmig.
TOP 7: Bestellung der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
Nach Art. 33 Gemeindeordnung bestellt der Gemeinderat die Mitglieder des Ausschusses / Rechnungsprüfungsausschuss für die Dauer der Wahlzeit aus seiner Mitte. Für den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss bestimmt der Gemeinderat eine/n Vorsitzende/n aus den Mitgliedern des Ausschusses.
Von der CSU werden 2 Mitglieder und jeweils die Stellvertreter vorgeschlagen.
| 1. GRM Schwarzfischer | Stellvertreter: GRM Krautbauer |
| 2. GRM Handl | Stellvertreter: GRM Krautbauer |
| Von der BL werden 1 Mitglied und der Stellvertreter vorgeschlagen. | |
| 1. 2. Bürgermeisterin Kulzer | Stellvertreter: GRM Kerscher |
| Von den CFW wird 1 Mitglied und ein Stellvertreter vorgeschlagen. | |
| 1. GRM Daschner | Stellvertreter: GRM Müller |
| Von den SUL wird 1 Mitglied und ein Stellvertreter vorgeschlagen. | |
| 1. GRM Senft | Stellvertreter: 3. Bürgermeister Fichtl |
| Von den AG FW+FWZ wird 1 Mitglied und ein Stellvertreter vorgeschlagen. | |
| 1. GRM Hecht | Stellvertreter: GRM Schütz |
Für den Vorsitz vom Ausschuss wurde wieder 2. Bürgermeisterin Kulzer und als Stellvertreterin GRM Senft vorgeschlagen.
TOP 8: Bestellung einer/s Familienbeauftragten
Zur Stärkung der Familienfreundlichkeit soll ein/e Familienbeauftragte/r bestellt werden. Die Bestellung erfolgte auf die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates. Familienfreundlichkeit reicht vom Kleinkind bis zum älteren Menschen. Fragen des Zusammenlebens von Alt und Jung, von Menschen mit und ohne Behinderung sowie von Menschen unterschiedlicher Herkunft ziehen sich durch alle Lebensbereiche. Der/die Familienbeauftragte kann Informations- und Beratungsstelle für Familien sein und die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Bürgermeister, Gemeinderat und Bürger stärken.
GRM Müller wurde als Familienbeauftragte für die neue Legislaturperiode und als Stellvertreter GRM Schütz gewählt.
TOP 9: Bestellung einer/eines Jugendbeauftragten
Nach Artikel 57 Abs. 1 GO gehört die Jugendarbeit zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde. Die Verpflichtung, diese Aufgaben zu erfüllen, bestimmen sich dabei nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften. Die Bestellung des/der Jugendbeauftragten geschieht im Rahmen vom eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen der Leistungsfähigkeit der Kommune.
Als Jugendbeauftragte der Gemeinde Zell wurden für die neue Wahlperiode ab 01.05.2026 wieder die GRM Schwarzfischer und als Stellvertreter GRM Fleischmann bestellt.
TOP 10: Bestellung einer/eines Seniorenbeauftragten
Die Aufgaben des/der Seniorenbeauftragten bestehen darin, Sprachrohr für die Senioren zu sein, also als Ansprechpartner und Vermittler die Anregungen, Wünsche und Sorgen der älteren Mitbürger aufzunehmen und an Verwaltung, Verbände und Behörden heranzutragen. Außerdem gehört auch die Veranstaltung von Aktivitäten dazu, die zu einem besseren Verständnis zwischen den Generationen beitragen sollen.
Als Seniorenbeauftragte der Gemeinde Zell für die neue Wahlperiode ab 01.05.2026 wurden GRM Krautbauer und als Stellvertreterin GRM Senft bestellt.
Top 11: Bauanträge
Für den Umbau eines Zweifamilienwohnhauses in Beucherling, Unterraning wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
| TOP 12: Bekanntgaben | |
| • | Der Gemeinderat wurde zum Pfingstfest nach Hetzenbach und zum Pfarrfest in Zell eingeladen. |
| • | Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Sanierung der Deckschicht der GVS Alletswind-Krottenthal und der Depotstraße an die Fa. BABIC vergeben. |
| • | Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Beschaffung der Möbel für das Feuerwehrgerätehaus Martinsneukirchen an die Fa. VS Möbel vergeben. |
TOP 1: Vereidigung des gewählten Gemeinderatsmitglieds
Nachdem GRM Schütz bei der konstituierenden Sitzung entschuldigt abwesend war, wurde er gemäß Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung in feierlicher Form vereidigt.
TOP 2: Bauanträge
| Zu den Bauanträgen: | |
| • | Antrag auf Vorbescheid: Nutzungsänderung eines Einfamilienwohnhauses zum Zweifamilienwohnhaus; Umbau und Erweiterung des Obergeschosses durch Errichtung von Pultdachgauben, Neuerrichtung Nebengebäude Garage, Kapazitäterweiterung der Kleinkläranlage in Schillertswiesen, Steinshofen |
| • | Antrag auf Vorbescheid: Versetzung einer Maschinenhalle vom Nachbargrundstück, Abriss zweier baufälliger Nebengebäude in Zell |
| • | Antrag auf Grabungserlaubnis und denkmalschutzrechtlicher Erlaubnis: Herstellung eines barrierefreien Zugangs zur Filialkirche St. Martin in Martinsneukirchen |
wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
TOP 3: Durchführung LEADER-Projekt Seniorentreffpunkt Zell "Zamkema"
Die Gemeinde Zell beschäftigt sich intensiv mit der künftigen Seniorenarbeit. Die Demografische Entwicklung ist, wie in vielen anderen Kommunen, durch eine steigende Zahl älterer Menschen geprägt. Viele Seniorinnen und Senioren sind von Einsamkeit betroffen und oft mobilitätseingeschränkt. Unserer flächenmäßig großen Kommune fehlen wohnortnahe, barrierefreie Treffpunkte. Das zentral gelegene Gebäude (ehemaliges Raiffeisengebäude, Grüner Weg in Zell) steht derzeit leer und bietet aufgrund seiner Lage und barrierearmen Struktur eine besonders geeignete Möglichkeit, einen Begegnungsort für ältere Menschen zu schaffen.
Daher bietet sich hier eine Umnutzung des leerstehenden Gebäudes zur Schaffung eines Seniorentreffpunktes an. Geplant sind ein regelmäßiges Seniorentreffen, Spiele-Nachmittage, Vorträge zu Gesundheit und Sicherheit, u. a. auch Bewegungsangebote im Sitzen sowie kulturelle Veranstaltungen. Das Projekt wird von der Gemeinde und einer Seniorengruppe eigenverantwortlich umgesetzt und in Kooperation mit lokalen Vereinen, Kirchen-gemeinden, Schule, Kindergarten, Pflegeeinrichtungen und Ehrenamtlichen durchgeführt.
Für die Umsetzung ist eine Förderung der notwendigen Umbaumaßnahmen nach LEADER möglich. Hierfür wurde bei der LAG (Aktionskreis Landkreis Cham e.V.) ein Projektantrag gestellt der vom Gremium bewilligt wurde.
Der Gemeinderat stimmte der Antragstellung zu. Die Gemeinde als Eigentümerin sorgt organisatorisch und finanziell für die Instandsetzung und den laufenden Unterhalt des Gebäudes.
| TOP 4: Bekanntgaben | |
| • | Zu folgenden Terminen war der Gemeinderat eingeladen: |
| Am 13.06. fand die Fahrzeugweihe, GW-TS, der FF Hetzendorf/Buchendorf statt. | |
| Am 01.07. fand die Auftaktveranstaltung Schwammregion statt. | |
| Am 02.07. war wieder Tag der Betriebe und Behörden am Rodinger Volksfest. | |
| • | Der Schützenverein Hubertus feiert Ende Mai 2027 sein 75-jähriges Bestehen. |
| • | Der Vorsitzende informierte, dass sich der Zweckverband „ILE Vorderer Bayerischer Wald“ konstituiert hat und mit Bürgermeister Obermeier aus Bernhardswald einen neuen Vorsitzenden hat. Zudem wird die Geschäftsstelle zur Gemeinde Bernhardswald wechseln. |
| TOP 5: Anfrage, Verschiedenes | |
| • | GRM Hecht teilte mit, dass im Filterbereich des Badeweihers ein abgestorbener Baum steht und entfernt werden soll. Außerdem läuft bei Starkregen das Wasser aus dem Filterbereich über den Damm in den Badeweiher. Die Filterschicht müsste angehoben werden. |
| • | GRM Hecht informierte, dass das Bankett im Kirchweg Richtung Hetzenbach stark ausgespült ist. Außerdem hängt der Bewuchs teilweise in die Fahrbahn. |
| • | 3. Bürgermeister Fichtl erwähnte größere Straßenschäden von Schillertswiesen Richtung Wirthswies und fragte an, ob diese im Zuge der Sanierung der Depotstraße mit geschlossen werden könnten. Erster Bürgermeister Schwarzfischer teilte mit, dass es in einer eigenen Maßnahme durchgeführt werden muss, nachdem die Maßnahme in der Depotstraße bereits abgeschlossen ist und hier ein anderes Verfahren angewendet wurde. |
| • | 2. Bürgermeisterin Kulzer erkundigte sich zur Beschilderung an der Grüngutsammelstelle und ob diese nicht für Sträucher gedacht ist. Der Vorsitzende teilte mit, dass es zwei verschiedene Sammelfraktionen gibt und Rasenschnitt sowie holzige Abfälle getrennt werden müssen. |
| • | GRM Handl erkundigte sich, ob der Spielplatz in Zell um weiter Geräte erweitert und der ehemalige Allwetterplatz wieder reaktiviert werden könnte. Der Vorsitzende bat um einen Vororttermin, da das Platzangebot am Spielplatz beim Feuerwehrgerätehaus eingeschränkt ist. |
| • | GRM Fleischmann erkundigte sich, ob bei der Renaturierung auch Überfahrten geplant sind. Der Vorsitzende teilte mit, dass zwei Überfahrten, in Absprache mit dem Grundstücksbesitzer, festgelegt wurden. |
| • | GRM Krautbauer teilte mit, dass die Ulme in Alletswind aufgrund von Totholz einer Baumpflege bedarf. Der Vorsitzende informierte, dass am 15 Juni ein Termin mit dem Baumpfleger des Landratsamtes ansteht. In diesem Zusammenhang teilte GRM Fleischmann mit, dass der Nussbaum und die Linde in Beucherling auch begutachtet werden sollten. |
| • | GRM Schütz erkundigte sich nach der Bewirtschaftung des Burgbergs. Der Vorsitzende informierte, dass ein neues Bewirtschaftungskonzept mit geregelten mähbaren Bereichen in Absprache mit dem Pächter und der Abteilung Naturschutz vom Landratsamt entsteht, der den bestmöglichen Naturschutz für die Magerflächen mit sich bringen soll. Eine Beweidung ist nicht mehr vorgesehen. |
| • | GRM Senft erkundigte sich nach dem Stand der Planungen für das Feuerwehrgerätehaus Schillertswiesen. Der Vorsitzende erläuterte, dass die Planung läuft und demnächst ein Termin mit dem Kreisbrandrat und dem Sachbearbeiter der Regierung der Oberpfalz zur Förderung ansteht. |
TOP 1: Vorstellung des Zweckverbandes ILE Vorderer Bayerischer Wald
Martina Kulzer, ILE-Regionalmanagerin, stellte den Zweckverband ILE Vorderer Bayerischer Wald mit dessen Zusammensetzung der 10 Kommunen und die Tätigkeiten vor. Sie ging dabei auf die verschiedenen Handlungsfelder des Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts ein und stellte besonders das Regionalbudget mit bereits geförderten Maßnahmen in der Gemeinde Zell und die Schwammregion vor.
TOP 2: Widmung des Wegs Fl.Nr. 225/2, Gemarkung Beucherling zum öffentlichen Feld- und Waldweg
Durch einen Grunderwerb mit Ausbau als Feld- und Waldweg entstand zwischen Oberraning und dem Gemeindeweg direkt am Regen ein Verbindungsweg der nun öffentlich gewidmet wird.
TOP 3: Bekanntgaben
Erster Bürgermeister Schwarzfischer informierte, dass die Gewässerrenaturierung bei Krügling abgeschlossen ist und die Abnahme ansteht. Er dankte besonders dem Grundstückseigentümer, der die Renaturierung ermöglicht hat.