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Mitteilungsblatt der VG Wald
Ausgabe 4/2023
Aus dem Rathaus Wald
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Aus der Sitzung des Gemeinderats Wald vom 02.03.2023

Bericht der Jugendbeauftragten

Die Jugendbeauftragten der Gemeinde Wald, Stefan Auburger und Norbert Handl trugen den Bericht über das Jahr 2022 vor.

Erste Bürgermeisterin Haimerl zeigte sich erfreut, dass nach Corona wieder mehr Veranstaltungen möglich sind, dies sei auch wichtig für die Jugendlichen. Sie bedankt sich bei den Jugendbeauftragten und bei allen Ehrenamtlichen und auch den Vereinen, die sich in der Jugendarbeit engagieren.

Abschließend geht die Vorsitzende noch kurz auf die erfreuliche Situation in der Schule und den Kindergarten ein.

Der Bericht ist auf der Homepage der Gemeinde Wald:

www.gemeinde-wald.de unter

Die Gemeinde/Gemeindeorgane/Funktionsträger ersichtlich.

Bericht der Seniorenbeauftragten

Die Seniorenbeauftragte der Gemeinde Wald, Birgit Kainz trug den Bericht über das Jahr 2022 vor.

Erste Bürgermeisterin Haimerl ging ergänzend auf die knappe Personalsituation im Wohnpark ein und dass dadurch das Seniorenheim nicht voll ausgelastet werden kann.

Abschließend bedankt sie sich noch bei Frau Kainz für ihre Tätigkeit als Seniorenbeauftragte.

Der Bericht ist auf der Homepage der Gemeinde Wald: www.gemeinde-wald.de unter

Die Gemeinde/Gemeindeorgane/Funktionsträger ersichtlich.

Energiewende - Gründung der Regionalwerke Landkreis Cham

Die Energiewende in Deutschland ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung kommt den Kommunen zu deren Umsetzung auf regionaler und lokaler Ebene eine Schlüsselrolle zu. Sie sollen die Vorhaben der Bundesregierung und der Staatsregierung konkret mit umsetzen und den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben.

Zum Erreichen der Pariser Klimaziele, aber auch zur Erlangung von mehr Souveränität im Energiesektor muss der Ausbau von nachhaltiger Energieerzeugungsinfrastruktur deutlich beschleunigt werden. Dies zeigt sich auch in der sich rasch verändernden Gesetzeslage (z.B. Wind-an-Land-Gesetz, Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes etc.).

Der Kreistag des Landkreises Cham hat im Juli 2022 auf Basis kommunaler Datenerhebungen einen Digitalen Energienutzungsplan verabschiedet, welcher Ausbauziele für Erneuerbare Energien zur bilanziellen Deckung des Energiebedarfs bis zum Jahr 2040 vorsieht. Jede Gemeinde erhielt daraus einen kommunalen Energiesteckbrief.

Die bayerischen Kommunen im ländlichen Raum stehen seit jeher in Abhängigkeit (Beschaffung und Preis) von externen Energieerzeugern oder Energielieferanten, da kleinere und mittelgroße Kommunen im Regelfall keine eigenen Stadtwerke oder eigene Energieversorger vorhalten. Dies bedeutet, dass in der Regel wenig bis keine eigene Wertschöpfung der kommunalen Ebene insbesondere im Bereich der Energieerzeugung und Energieverteilung stattfindet. Dies gilt auch für viele Kommunen im Landkreis Cham.

Dem gegenüber steht das Ziel der bilanziellen Selbstversorgung mit erneuerbarem Strom bis zum Jahr 2040. Die Kommunen haben im Bereich der öffentlichen Daseinsfürsorge die Aufgabe, die Energieversorgung für die Bevölkerung, die Industrie, aber auch für Landwirtschaft und Gewerbe sicherzustellen und auszubauen. Dabei müssen sie sowohl soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte in die Planungen zur Bewältigung dieser Aufgabe miteinbeziehen.

Weiterhin entstehen neue kommunale Aufgaben, welche es durch geschickte Strategien in den Regionen (z.B. auf Landkreisebene) zu bündeln gilt. So wird insbesondere die Organisation des Ausbaus von Windenergie und Photovoltaikanlagen, die planerische Steuerung von Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanalgen durch die Kommunen sowie die zivilrechtliche Sicherung von Grundstücken für die erfolgreiche Umsetzung der Energiezukunft immer wichtiger.

Nicht zu vernachlässigen ist die wirtschaftliche Teilhabe der Kommunen an der energiewirtschaftlichen Wertschöpfung in der Region, was in den meisten Fällen zu einer hohen Zustimmung in der Bevölkerung führt.

Die Wertschöpfung, die bisher in andere Regionen oder ins Ausland abfließt, kann zu einem deutlich größeren Teil in der Region bzw. konkret in den Kommunen gehalten werden. Dies stärkt die Kommunen als Wirtschaftsstandorte in Bayern und in ganz Deutschland.

Gleichzeitig können die Kommunen und damit die Allgemeinheit der Bürgerinnen und Bürger von der dann vor Ort stattfindenden Wertschöpfung profitieren. Neben dem Einbringen von benötigtem Kapital erhöht die direkte bzw. indirekte Beteiligung der Bevölkerung und deren Partizipation an der Wertschöpfung die Akzeptanz für Stromerzeugungsanlagen der erneuerbaren Energien deutlich.

Ein weiterer Aspekt ist die Möglichkeit der Steuerung der Energiepreise für die Bürgerinnen und Bürger aber auch für den sekundären und den tertiären Sektor.

Zusammengefasst ergibt sich folgende strategische Zielsetzung:

  • Förderung der Energiesouveränität kommunaler Gebiete
  • Sicherstellung einer verbraucherfreundlichen und bezahlbaren Energieversorgung als Bestandteil der Daseinsvorsorge
  • Basis für weitere kommunale Entwicklung (Energiewirtschaft als weiterer Standortfaktor)
  • Wirtschaftliche Teilhabe der Kommunen an der (energiewirtschaftlichen) regionalen Wertschöpfung

Eine gemeinsame Organisationsform zur erfolgreichen Bewältigung dieser neuen kommunalen Aufgaben erscheint mehr als sinnvoll. Die Förderung der Energieautarkie der kommunalen Gebiete auf der Ebene der Landkreise ist ebenso ein wichtiges politisches Ziel der ländlichen Region, wie auch die Sicherstellung einer verbraucherfreundlichen und bezahlbaren Energieversorgung. Weiterhin können die Kommunen so alle miteinzubeziehenden Aspekte gleichermaßen berücksichtigen und sind in der Lage, direkt in die Steuerung des Infrastrukturausbaus einzugreifen.

Die oben angeführten Gründe führen dazu, dass sich an vielen Orten Bayerns, aber auch in anderen Bundesländern, Kommunen und Landkreise zusammenschließen und eigene kommunale Energieversorger aufbauen. Ziel der so entstehenden Kommunal-, Regional-, oder Landkreiswerke ist es, die beschriebenen Steuerungsaufgaben zur Erfüllung der kommunalen Daseinsfürsorge im Energiesektor erfolgreich umzusetzen.

Auch gibt es bereits Bestrebungen, den Ausbau der erneuerbaren Energien im kommunalen Zusammenschluss voranzutreiben.

Um das Vorhaben einer gemeinsamen kommunalen Energieerzeugung zu realisieren, ist die Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) der Gemeinden und des Landkreises Cham geplant. In einem ersten Umsetzungsprozess gründen die „Stadtwerkskommunen“ (Cham, Waldmünchen, Furth im Wald, Lam) zusammen mit dem Landkreis eine privatrechliche GmbH, welche in die Zielstruktur eines gKU überführt werden soll.

Die Geschäftstätigkeit der Regionalwerke GmbH umfasst unter anderem folgende Aufgaben:

  • Unterstützung der Kommunen bei der Erstellung kommunaler Ausbaukonzepte
  • Mitentwicklung gKU (insb. Businessplan)
  • Ermittlung von Projekten

Die Zielstruktur stellt dann ein gKU in der Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts dar.

Kernaufgabe des gKU wird u. a. die Projektauswahl und in weiten Teilen die Projektentwicklung von Energieerzeugungsanlagen sein. Die zuvor gegründete Regionalwerke-GmbH wird in eine Verwaltungs-GmbH gewandelt, welche als geschäftsführende Komplementärin die weitere Projektumsetzung (u. a. Finanzierung, Betriebsführung) durchführt.

Die Finanzierung des gKU wird konkret in der zu erstellenden Satzung geregelt. Die Höhe der finanziellen Beteiligung jeder Kommune am gKU (nicht an Projekten!) soll über einen einwohnerabhängigen Betrag geregelt werden. Als genereller Orientierungswert ist ein anfänglicher jährlicher Betrag von ca. 3 Euro je gemeindlichen Einwohner zu nennen, der sich um die Erträge des gKU aus den Betriebsführungskosten der Projektgesellschaften reduzieren wird.

Rechtsgrundlagen

In den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden (Art. 11 Abs. 2 BV, Art. 7, 57 GO) fallen insbesondere die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Licht, Gas und elektrischer Kraft (Art. 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung (BV)).

Im eigenen Wirkungskreis können die Gemeinden, Landkreise und Bezirke im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien errichten und betreiben. Sie sind dabei nicht an die Deckung des voraussichtlichen Bedarfs in ihren jeweiligen Gebieten gebunden. Die Aufgabe der Gemeinden, die Bevölkerung mit Energie zu versorgen, bleibt unberührt (Art. 3 Abs. 6 Bayerisches Klimaschutzgesetz).

Die Gemeinde Wald beabsichtigt,

a) gemeinsam mit dem Landkreis Cham und weiteren kreisangehörigen Kommunen, eine Energiegesellschaft zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Landkreisgebiet zu gründen. Die Gesellschaftsform soll ein gemeinsames Kommunalunternehmen in der Ausgestaltung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AdÖR) sein. Der Landkreis und die Stadtwerkskommunen sollen hierzu eine koordinierende Funktion übernehmen und die Gründung des gKU vorbereiten.

b) aktiv bei der Erstellung eines kommunalen Standortkonzeptes zum Ausbau der Erneuerbaren Energien mitzuwirken.

Ferienbetreuung 2023

Erste Bürgermeisterin Haimerl informiert über die Bedarfsabfrage für die Ferien. Es wurde im Vorfeld eine Mindestzahl von 4 zu betreuenden Kindern angedacht.

Die Rückmeldung der Eltern zeigt einen Bedarf von einem Kind in der ersten Oster-Ferienwoche, 2 Kinder Pfingsten, 2 Kinder in der zweiten Sommerferienwoche und 4 in der ersten, 3 in der dritten und 14 in der letzten Sommerferienwoche.

Es ist nun geplant nur die erste, die fünfte und sechste Ferienwoche abzudecken. Personal ist bereits organisiert.

Trassenverlauf Süd-Ost-Link

Die Vorsitzende zeigte anhand eines Lageplans den Trassenverlauf im Bereich Schönfeld, mit dem Tennet in die Planfeststellung gehen wird. Der Trassenverlauf ist über deren Homepage abrufbar.

Spielplätze

Erste Bürgermeisterin Haimerl informierte, dass aufgrund der langen Lieferzeiten das Spielgerät für den Spielplatz in Siegenstein bereits bestellt wurde.

Der Spielplatz in der Föhrenstraße wurde nochmals gedüngt und es sollte ein Mähen abgewartet werden, so dass der Rasen strapazierfähig ist.

Beim Matschspielplatz muss aufgrund der Nässe nochmals nachgebessert werden, bevor eine Eröffnung erfolgen kann.

Workshop Bahnbrücke

Erste Bürgermeisterin Haimerl informierte über den Bürgerworkshop am 27.03. um 18 Uhr in der Gemeindehalle und lud alle Walder Bürgerinnen und Bürger herzlich dazu ein.

Lotsenübergang an der Kreisstraße CHA 25

Erste Bürgermeisterin Haimerl berichtete, dass über die Schulapp nochmals für einen Lotsendienst aufgerufen wurde. Es ist erfreulich, dass sich insgesamt 9 Schüler und 11 Eltern bereit erklärt haben, sich zum Lotsen ausbilden zu lassen. Aus dem Gemeinderat werden sich Bürgermeisterin Barbara Haimerl sowie die Gemeinderatsmitglieder Brigitte Jirikovsky und Alois Weber ebenso ausbilden lassen.

Somit kann jetzt beim Landkreis eine Markierung beantragt werden. Die Schulleitung rät dazu, den Übergang im Bereich der Bushaltestelle zu legen, da von dieser Seite mehr Kinder zur Schule kommen.