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Mitteilungsblatt der VG Wald
Ausgabe 4/2024
Verwaltungsgemeinschaft
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Verwaltungsgemeinschaft

Die Wappen und Fahnen einer Kommune dürfen von Dritten nur mit Genehmigung der jeweiligen Gemeinde verwendet werden.

Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn nicht zu befürchten ist, dass damit einem Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Vorschub geleistet werden könnte. Auch eine Verwendung des Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig. Eine Genehmigung ist z. B auch für das Ziehen einer Kopie von einer Internetseite erforderlich.

Die Genehmigung wird befristet und widerruflich erteilt. Sie kann mit Auflagen, insbesondere über Art und Form der Verwendung versehen werden.