Am 08. März 2026 finden die Kommunalwahlen statt.
Die Wahlleiter der Gemeinden werden am 09. Dezember 2025 mit ihrer „Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen“ darauf hinweisen wie Wahlvorschläge zur Wahl des Bürgermeisters oder des Gemeinderats eingereicht werden können und welche Punkte dabei beachtet werden müssen.
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 08. Januar 2026 um 18:00 Uhr.
Ebenfalls am 09.12.2025 wird durch die Verwaltungsgemeinschaft bekannt gemacht, wo und wann sich in Unterstützungslisten eingetragen werden kann, falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen. Unterstützungsunterschriften können während den allgemeinen Dienststunden im Rathaus geleistet werden. Diese Zeiten werden in der Bekanntmachung noch genauer dargestellt. Die Eintragungsmöglichkeit in Unterstützungslisten endet am 19.01.2026, 12:00 Uhr.
Wichtig ist zu wissen, dass das Wahlamt für die Einreichung von Wahlvorschlägen und auch für das Leisten von Unterstützungsunterschriften auch über die Weihnachtsfeiertage möglich ist.
Die Bekanntmachungen werden auf der Homepage der Gemeinden veröffentlich.
Spätestens am 15. Februar 2026 werden die Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten zugestellt sein.
Mit Blick auf die Beantragung von Briefwahl möchten wir bereits jetzt darauf hinweisen, dass durch gesetzliche Regelung die Briefwahlunterlagen erst ab 16. Februar 2026 zugestellt werden dürfen. Wir bitten dies bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen vor allem mit Blick auf mögliche Abwesenheitszeiten zu berücksichtigen.
Der einfachste Weg die Briefwahlunterlagen zu beantragen ist über den auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckten QR-Code, oder über das Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Wald “www.vg-wald.com”.
Natürlich können Sie ab 16. Februar 2026 die Briefwahlunterlagen auch direkt im Rathaus abholen. Bitte achten Sie darauf, dass die Wahlbenachrichtigung in diesem Fall auf der Rückseite vollständig ausgefüllt und vor allem, wenn Sie für jemand anderen die Unterlagen auch mitnehmen wollen, die Vollmacht erteilt wurde.
Denken Sie bitte auch daran, ob Briefwahlunterlagen auch im Falle einer Stichwahl, dies kann beispielsweise auch nur für die Landratswahl möglich sein, beantragt werden.
Die Verwaltungsgemeinschaft wird ab Mitte Februar auf der jeweiligen Homepage der Mitgliedsgemeinden jeweils einen Probestimmzettel veröffentlichen, auf den die einzelnen Bewerber dargestellt sind. Sie können dann probieren und testen, ob Ihre angedachte Stimmenverteilung zu einem gültigen Stimmzettel führt oder ob der Stimmzettel womöglich sogar im Ganzen oder nur hinsichtlich einzelner Stimmen ungültig wird.
Informationen über die Stimmabgabe, z.B. zum Kumulieren oder Panaschieren, finden Sie auch auf dem Internetauftritt des Landeswahlleiters unter https://www.statistik.bayern.de/wahlen/kommunalwahlen/index.html.