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Mitteilungsblatt der VG Wald
Ausgabe 5/2024
Verwaltungsgemeinschaft
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Verwaltungsgemeinschaft - Hinweis der Finanzabteilung

Fälligkeiten von Steuern und Gebühren zum 15.05.

Die Finanzabteilung macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Gebühren fällig sind:

- Kanalgebühren 1. Abschlagszahlung zum 15.05.

- Grundsteuer A und B zum 15.05.

- Gewerbesteuervorauszahlungen zum 15.05.

Wir bitten um termingerechte Zahlung auf das jeweilige Bankkonto der Gemeinde Wald bzw. der Gemeinde Zell.

Eine gesonderte Aufforderung an jeden Einzelnen erfolgt nicht!

Um Ihnen und uns die Arbeit zu erleichtern, bitten wir sehr darum, von der Möglichkeit der Bankabbuchung Gebrauch zu machen. Termingerecht werden wir die jeweils fälligen Beträge vom genannten Bankkonto abbuchen.

Das Sepa-Mandat für die Abbuchung, ist auf der Homepage vg-wald.de unter dem Menüpunkt Bürgerservice – Formulare - Sepa Lastschriftmandat abrufbar oder kann auch bei der Verwaltungsgemeinschaft Wald erteilt werden.