1. Änderung des Bebauungsplans „An der Girletstraße“ im beschleunigten Verfahren
Der Bauträger hatte beantragt, den Bebauungsplan „An der Girletstraße“ für die Parzellen P1 und P2 zu ändern. Der Bebauungsplan sah für diese beiden Parzellen jeweils ein Reihenhaus für jedes Grundstück auf der Baulinie vor. Nachdem diese Häuser für den Bauträger aktuell nicht zu vermarkten sind, möchte er die zwei Parzellen anstelle zwei Reihenhäusern mit einer Hausgruppe, bestehend aus drei Häusern bebauen.
Das Baufenster wird dadurch nicht vergrößert, so dass auch der Baukörper nicht breiter wird. Durch die Festsetzung einer privaten Grünfläche soll verhindert werden, dass zwischen die beiden Parzellen Nebengebäude, die auch außerhalb des Baufensters gebaut werden dürfen, gebaut werden.
In der Sitzung vom 7. Februar 2024 wurden die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange abgewogen, der Entwurf in der Fassung vom 07.02.2024 gebilligt und die erneute verkürzte öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
In der Zeit vom 16.02.2024 bis einschließlich 29.02.2024 fand die öffentliche Auslegung statt. Mit Bekanntmachung vom 13.02.2024 wurde darauf hingewiesen. Stellungnahmen sind hierzu nicht eingegangen. Gleichzeitig wurden die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Eine Veröffentlichung der Planunterlagen fand auch auf der Homepage der Gemeinde und des Landkreises Cham statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden abgewogen.
Der Gemeinderat erhob das Abwägungsergebnis zum Beschluss, und beschloss die 1. Änderung des Bebauungsplans „An der Girletstraße“ in der Fassung vom 04.04.2024 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Zaun am Schulsportplatz
In der März-Sitzung fand ein Ortstermin zum Zaun am Schulsportplatz statt. Mittlerweile wurde die Notwendigkeit einer Einzäunung geprüft, hierzu wurde auch ein Ingenieurbüro zu Rate gezogen. Grundsätzlich bestehen keine besonderen haftungstechnischen Vorschriften, mit Ausnahme einer notwendigen Absturzsicherung im Bereich der L-Stein-Mauer bei der Laufbahn, die sich aus der Bayerischen Bauordnung ergibt. Die Gemeinde muss jedoch grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen die Sicherheit gewährleisten.
Nach ausführlicher Diskussion beschloss der Gemeinderat, entlang der kurzen Seite durchgängig einen Zaun mit einem Meter Höhe anzubringen. Entlang der langen Seite soll zunächst kein Zaun mehr aufgestellt werden, die Zaunpfosten sollen jedoch noch einige Zeit stehen bleiben.
| Bekanntgaben | |
| • | Bürgermeisterin Haimerl informierte, dass für die vorgesehene energetische Sanierung des Rathauses nun eine Förderung durch die KfW Bank möglich ist. Dies setzt voraus, dass das Rathaus als Energieeffizienzhaus 70 energetisch saniert wird. Laut Energieberater Jooß ist die Gebäudehülle ausreichend dimensioniert. Für die Förderung zum Effizienzhaus wird aber auch die Art der Wärmegewinnung berücksichtigt. Nach ersten Einschätzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung durch die KfW. Dadurch erhöht sich die mögliche Förderung. |
| • | Bezüglich der Sanierung der Brücke an der Wutzldorfer Straße informierte Bürgermeisterin Haimerl, dass in der nichtöffentlichen Sitzung die Vergabeentscheidung für die Baumaßnahme erfolgen wird. Die bei der Sanierung störenden Sparten müssen noch umgelegt werden. Die Baumaßnahmen werden zeitnah begonnen werden. In der Zeit der Bautätigkeit ist die Wutzldorfer Straße im Bereich der Brücke vollständig gesperrt. |
| • | Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg hat mitgeteilt, dass im April 2024 mit dem Förderbescheid zur Sanierung der Kläranlage Wald gerechnet werden kann. Es werden zeitnah die Ausschreibung für die Baumeisterarbeiten erfolgen sowie der notwendige Bauantrag gestellt. |
| • | Das Landratsamt hat eine Elternbefragung der Schulanfänger 2026/2027 durchgeführt und ausgewertet. Bürgermeisterin Haimerl stellte die Ergebnisse für die Gemeinde Wald vor. Bezüglich des zugrundeliegenden kommenden Ganztagsanspruchs wird demnächst auch ein Gespräch mit Vertretern der Regierung der Oberpfalz stattfinden. |
| Anfragen | |
| • | Aufgrund der Nachfrage nach den derzeit für den Breitbandausbau tätigen Firmen teilte Bürgermeisterin Haimerl mit, dass es erneut einen Wechsel bei den von der Fa. MyBau beauftragten Subunternehmern gegeben hat, die aktuelle Firma aber gute Arbeit leistet. |
| • | Die Frage nach dem Loch am Radweg bei der Brücke beantwortete Bauamtsleiter Brunner. Zuständig dafür ist die Firma Telekom, der Bauhof hat das Loch provisorisch verfüllt und abgesichert. Weitere Arbeiten finden aufgrund der zeitnah stattfindenden Brückensanierung mit Kabelumlegungsmaßnahmen in diesem Bereich nicht statt. |
| • | Im Zuge der Brückenbaumaßnahme wird auch wieder die Radverkehrsführung umgeleitet, und zwar über die Eichenstraße und das Baugebiet Wirtsholz bis zum Verbindungsweg Wutzldorfer Straße-Ahornstraße. |