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Mitteilungsblatt der VG Wald
Ausgabe 6/2023
Aus dem Rathaus Wald
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Aus der Sitzung des Gemeinderates Wald vom 02.05.2023

Beratung über das weitere Vorgehen bei der Sanierung der Brücke an der Wutzldorfer Straße

Die Bogenbrücke wurde voraussichtlich 1914 erbaut. 2003 wurde die Brücke aufgrund von Abplatzungen und Rissen mit einer sieben bis acht Zentimeter starken Spritzbetonschicht auf der Unterseite sowie auf den Seitenflächen des Bogens saniert. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurden zwei Jahre später, 2005, zusätzliche Schutzplanken vor und hinter dem Bauwerk ergänzt. Bei der Hauptprüfung 2014 erreichte die Brücke eine Zustandsnote von 3,0.

Nachdem das Planungsbüro BBI Ingenieure GmbH unter Einbeziehung der Baustoffuntersuchung der Brücke drei Varianten erarbeitet hat und die Gespräche hinsichtlich einer Förderung bei der Regierung geführt wurden, fand am 20. März 2023 ein Bürgerworkshop statt. Der Einladung folgten 45 interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Das Planungsbüro hat die im Workshop gestellten Fragen und Anregungen zusammengestellt und der Gemeinde Wald übermittelt.

Der Gemeinderat entschied sich nach Erörterung der Vor- und Nachteile der drei Varianten einstimmig für Variante 3. Diese ist auf BK 30/30 ausgelegt, es werden zwei Fahrspurgen vorgesehen, die jeweils mit einem 30-Tonnen-Fahrzeug belastet werden können. Zudem wird der Querschnitt verbreitert, um die Verkehrssituation zu verbessern. Die Querschnittsaufweitung wird durch eine Vollplatte realisiert. Diese wirkt als 3-feldriges System. Am Brückenanfang und Ende werden Kopfbalken vorgesehen, die durch Pfähle tiefengegründet sind. Im Feldbereich werden Unterstützungen vorgesehen, die als Auflager für die Vollplatte dienen. Sie werden auf dem Bogen im Bereich vom Übergang der Bogenrücken aufgelagert durch die Vollplatte kann die Lasteinwirkung auf den Bestandsbogen wesentlich reduziert werden, was zu einer deutlichen Verbesserung der Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit führt. Außerdem kann die Entwässerung komplett über die Vollplatte erfolgen, wodurch eine Entkoppelung erzeugt wird. Eine direkte Eintragung von korrosiven Medien (z.B. Chloride durch Tausalze) in den Bestandsbogen wird so in Zukunft verhindert.

Durch die Querschnittsverbreiterung erhöht sich die Fahrbahnbreite auf 5,0 m, was zu einer Verbesserung der Verkehrssituation führt. Außerdem können Kappen vorgesehen werden. Diese werden mit einer Mindestbreite von 1,80 Meter ausgeführt, um den Anforderungen der Barrierefreiheit zu nachzukommen. Durch die Schrammborde der Kappen erfolgt eine getrennte Verkehrsführung von Fuß- und Straßenverkehr. Die Brücke wird beidseits einen Bürgersteig erhalten. Auch dies trägt zu einer wesentlichen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse bei.

Die Höhenlage der Straße wird im Süden angepasst. Aktuell liegt die Straße im Bereich der Brücke im Kuppenbereich, was zu einer erheblichen Einschränkung der Sichtweiten führt. Durch die Anpassung der Höhenlage können die Sichtweitenverhältnisse wesentlich verbessert werden, wodurch sich die Verkehrssicherheit erhöht.

Die Kosten für diese Variante betragen ca. 910.000 EUR, sie ist aufgrund der erzielten Verkehrsverbesserung förderfähig. Der Fördersatz wird zwischen 50 und 60 Prozent liegen, so dass der Eigenanteil der Gemeinde ca. 450.000 EUR betragen wird.

Die erste Bürgermeisterin wurde beauftragt, die weiteren Maßnahmen einzuleiten, so dass der Förderantrag spätestens zum 1. September 2023 bei der Regierung der Oberpfalz gestellt wird.

Beratung über den Beitritt zum Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz

Immer wieder kommen Klagen aus der Bevölkerung über zu schnelles Fahren im Ortsbereich, vor allem in Siedlungen. Zwar werden die Verkehrsteilnehmer durch die Geschwindigkeitsmessanlage stellenweise wieder auf die gefahrene Geschwindigkeit sensibilisiert, eine regelmäßige Kontrolle durch eine Kommunale Verkehrsüberwachung könnte zu einer Verbesserung der Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeiten beitragen. Der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bietet zwei Möglichkeiten: Beitritt als Mitgliedsgemeinde oder Abschluss einer Zweckvereinbarung für maximal zwei Jahre. Für Mitgliedsgemeinden sind die Überwachungsstunden und die Sachbearbeitung günstiger. Der Zweckverband bietet neben der Überwachung der Geschwindigkeit auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs an.

Die Diskussion im Gemeinderat drehte sich um die Frage, ob die Gemeinde für eine Bestrafung der Verkehrssünder auftreten soll, schließlich könne es speziell in Tempo-30-Zonen auch schnell mal zu einem Führerscheinentzug kommen. Zudem wurde diskutiert, ob nicht auch mehr Geschwindigkeitsanzeigetafeln dazu beitragen könnten, die gefahrene Geschwindigkeit zu reduzieren. Vermutlich werde eine Verhaltensänderung aber nur über den Geldbeutel erreicht werden können.

Der Gemeinderat beschloss, die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes aufzunehmen, die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen. Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.

Die Gemeinde Wald bittet die Gemeinschaftsversammlung die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, für die Mitgliedsgemeinde Wald zum nächstmöglichen Zeitpunkt dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz für ihr Gemeindegebiet zu übertragen.

Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss in die nächste Gemeinschaftsversammlung einzubringen und bittet um Abschluss einer Zweckvereinbarung über zwei Jahre.

Diskutiert wurde auch über die Beauftragung des Zweckverbands zur Überwachung des ruhenden Verkehrs. Auch hier gibt es immer wieder Probleme mit dem Parken in Feuerwehrzufahrtsbereichen, insbesondere in der Buswende bei der Schule und der Feuerwehrzufahrt zur Gemeindehalle. Die Mehrheit des Gremiums sprach sich jedoch gegen eine Erweiterung der Beauftragung aus.

Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Es liegt ein Antrag für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan über eine Teilfläche der Flurnummer 565, Gemarkung Mainsbauern, vor.

Ziel ist die Ausweisung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf ca. 10.250 m² mit einer Leistung von etwa 1.000 bis 1.100 KW.

Nachdem die Fläche im Landschaftsschutzgebiet liegt, hat die Gemeinde die untere Naturschutzbehörde vorab um eine Einschätzung gebeten. Diese hat die Fläche bereits besichtigt und eine Befreiung in Aussicht gestellt.

Der Gemeinderat beschloss gemäß dem Antrag einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Mit dem Vorhabensträger ist ein städtebaulicher Vertrag über die Kostentragung und später über eine finanzielle Beteiligung der Kommune an Freiflächenanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023 abzuschließen.

Infofahrt 2023

Im Ausschuss für Brauchtum, Kultur, Umwelt und Sport wurde die Infofahrt für den Herbst diesen Jahres vorberaten. Vorgeschlagen wurde als Ziel Miltach und als Tag der 22.09.2023.

Der Gemeinderat beschloss, die Infofahrt am 22.09.2023 nach Miltach durchzuführen.

Tag des offenen Denkmals 2023

Turnusgemäß hätte sich die Gemeinde dieses Jahr wieder am Tag des offenen Denkmals beteiligt. Jedoch findet am selben Tag der Gute-Zweck-Lauf in Wald statt. Der Gemeinderat beschloss daher, erst wieder im Jahr 2024 am Tag des offenen Denkmals teilzunehmen, und zwar mit der Burgkapelle Siegenstein.

Bekanntgaben

• Drückeampel im Bereich der Schule:

Erste Bürgermeisterin Haimerl informierte das Gremium darüber, dass die beim Landkreis beantragte Drückeampel im Bereich der Buswende von der Verkehrsbehörde abgelehnt worden ist. Rechtlich ist es nicht zulässig, eine Tempo-30-Zone mit einer entsprechenden Ampel zu kombinieren. Zudem ist die Verkehrsbehörde nach Abstimmung mit der Polizei überzeugt, dass ein Lotsenübergang mehr Sicherheit für die Schulkinder bringt.

Da es sich bei der Hauptstraße um eine Kreisstraße handelt, kann die Gemeinde nicht selbst über Maßnahmen entscheiden, zuständig hierfür ist der Landkreis.

• Angebote zur Thematik Zivilcourage und Selbstbehauptung:

Erste Bürgermeisterin Haimerl lud zum Vortrag Zivilcourage mit dem Weißen Ring am 09.05.23 ein. Sie informierte das Gremium darüber, dass in den Pfingstferien zwei Kurse für Kinder stattfinden werden, einer über den Weißen Ring, einer über eine Initiative von Eltern aus Steinmühle. Beide haben zum Inhalt Selbstbehauptung bzw. Selbstverteidigung.

Für die Klassen 2 bis 4 der Grundschule werden ebenfalls Kurse stattfinden, für die Kosten der Kurse an der Schule konnte die Bürgermeisterin Sponsoren finden, bei denen sie sich herzlich bedankte.

Anfragen

Tobias Strahl teilte mit, dass die stationäre Geschwindigkeitsanzeigetafel in Süssenbach nicht funktioniert.