Top 1 - Bürgerantrag auf Wiederaufnahme zur Entscheidung auf Erhöhung der Abbau-, Verfüll- und Aufbereitungsmengen am Steinbruch Raning
Am 17.04.2024 wurde dem 1. Bürgermeister ein Antrag auf Wiederaufnahme zur Entscheidung Steinbruch Raning übergeben. Dieser Antrag entspricht einem Bürgerantrag nach Art. 18 b Gemeindeordnung (GO). Unter Behandlung ist dabei im Sinne des Art. 18 b GO zu verstehen, dass sich der Gemeinderat mit dem Antragsgegenstand nochmals auseinandersetzt. Mit dem Bürgerantrag kann nicht eine Entscheidung im Sinn oder zugunsten der Antragsteller erreicht werden.
Erster Bürgermeister Schwarzfischer verweist eingangs auf die Sitzung des Gemeinderats vom 21.03. und dass dafür ordnungsgemäß geladen und die Tagesordnung auch an den Anschlagtafeln aber auch in der Tageszeitung veröffentlicht war. Weiter führt er zur rechtlichen Bedeutung des gemeindlichen Einvernehmens aus, mit welchem die Gemeinde zum Antrag gehört wird, die Genehmigung oder Ablehnung eines Bauantrages obliegt der Genehmigungsbehörde, also dem Landratsamt. Er weist aber auch darauf hin, dass ein Antragsteller seine Rechte hat und ein Vorhaben zu genehmigen ist, wenn es die rechtlichen Vorgaben einhält.
Im Weiteren verweist der Vorsitzende auf die Bedeutung von Steinbrüchen im Vorderen Bayerischen Wald als Erwerbsquelle und dass Granit in den verschiedensten Bereichen beim Bau immer benötigt wurde. Außerdem geht er noch auf die Genehmigung des Gemeinderates im Jahre 1996 ein, wo einstimmig einem Antrag auf „Abgrabung und Auffüllung am Steinbruchgelände Oberraning“ zugestimmt wurde. Seit Beginn der Legislaturperiode 2014 habe die Gemeinde stets Transparenz mit Entscheidungen zum Steinbruch Raning gepflegt. So fand damals ein Ortstermin statt sowie eine Versammlung im Gemeinschaftshaus mit dem Landrat und den Vertretern der Fachstellen.
Im Folgenden nehmen noch die weiteren Bürgermeister und auch Gemeinderatsmitglieder Stellung zum Vorhaben, zu den einzelnen vorgebrachten Punkten im Bürgerantrag, aber vor allem zur Einvernehmenserteilung in der Gemeinderatssitzung vom 21.03. Grundsätzlich wurde angemerkt, dass der Steinbruch durch diesen Antrag nicht vergrößert wird. Außerdem wurden Auswertungen der Geschwindigkeitsmessanlage, die von zweiten Bgm. Gerhard Kerscher betreut wird, von den letzten Jahren dargelegt. Es wird der Anschein erweckt, als ob sich der Gemeinderat leichtfertig mit der Angelegenheit beschäftigt und den Antrag nur „durchgewunken“ hätte. Das ist aber nicht der Fall gewesen, da sich der Gemeinderat mit dem Antrag und den beigefügten Gutachten intensiv beschäftigt und in der Sitzung auch darüber beraten hat. Es wird zudem vorgebracht, dass seit 2016 außer klappernde Schachtdeckel und Straßenverschmutzungen an der Zufahrt zum Steinbruch keine Beschwerden an den Gemeinderat herangetragen wurden. Nachdem durch die dem immissionsrechtlichen Antrag beigefügten Gutachten, aber auch die Stellungnahmen des LRA zu diesem Antrag aber auch zum Bürgerantrag die erforderlichen Werte eingehalten werden, wird das Vorhaben auch als genehmigungsfähig angesehen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig am Beschluss vom 21.03.2024 festzuhalten. Der Bürgerantrag wird an das Landratsamt weitergeleitet und kann bei der Prüfung des immissionsrechtlichen Antrags durch das Landratsamt auch entsprechend gewürdigt werden.
Top 2 - Bauanträge
Zu den Bauanträgen:
Top 3 - Bekanntgaben
Folgenden Themen wurden in den letzten Sitzungen im nicht öffentlichen Teil beschlossen:
Führerschein für Feuerwehren
Auf Anfrage der FF Zell diskutiert der Gemeinderat über die Erhöhung des Zuschusses des LKW-Führerscheins für Fahrer für Feuerwehr-Fahrzeuge über 7,5 to. Nachdem die Kosten für einen LKW-Führerschein mittlerweile im hohen vierstelligen Bereich liegen und Fahrer mit entsprechender Qualifikation weniger werden wird künftig der Führerschein mit 2000 € bezuschusst. Die Antragsteller müssen aber eine Vereinbarung für aktiven Dienst für mind. 10 Jahre unterzeichnen.
Genehmigung des Haushalts 2024 durch das Landratsamt
Der Vorsitzende erläutert das Schreiben des Landratsamts Cham zur genehmigten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vom 02.05.2024.
Top 4 - Anfragen, Verschiedenes
Antrag für Verkehrsspiegel
Nachdem im Kreuzungsbereich in Schillertswiesen beim Brennberger Weg / Falkensteiner Straße sich ein Unfall ereignete, beantragt 3. Bürgermeister Fichtl einen Verkehrsspiegel um die Kreuzung besser einsehen zu können. Erster Bürgermeister Schwarzfischer verspricht die Prüfung, teilt jedoch auch noch mit, dass für Verkehrsspiegel grundsätzlich eine Eigenbeteiligung des Antragstellers in Höhe von 300 € fällig sind.
Anpassung von Schächten
- GRM Müller bittet um Höherlegung des Schachtdeckels im Graben bei der Straße „Am Eck“, da dieser tiefer liegt als das umliegende Gelände.
- 2. Bürgermeister Kerscher bittet um Prüfung klappernder Schachtdeckel in der Bikilostraße in Beucherling.
Bewuchs am Radweg, Schlaglöcher
- GRM Hecht informiert, dass am Bahnradweg zwischen Losenhof und Hirschenbühl (Gde. Wald) Bäume über den Radweg hängen.
Außerdem sind in Richtung Hammühle die Bankette an einer hohen Böschung wieder abgesackt.
- GRM Fleischmann teilt mit, dass ein Schlagloch bei der Zufahrt zum Waffenhof ausgebessert werden muss.
Beschilderung für Parken an der Hauptstraße am Friedhof Zell
- GRM Hecht erkundigt sich nach den Schildern zum Parken am Friedhof. Erster Bürgermeister Schwarzfischer teilt mit, dass diese schon lange bereit liegen, aber ein gemeinsamer Termin zum genauen Anbringen mit den Antragsstellern und der Kirchenverwaltung gefunden werden soll.
Unerlaubtes Befahren des Radweges zwischen Beucherling und Willetstetten
- GRM Fleischmann teilt mit, dass der Radweg mit PKW`s befahren wird und bittet um einen Hinweis im Mitteilungsblatt da der Radweg nur von Fußgängern, Radfahrern und landw. Fahrzeugen benutzt werden darf. Der Vorsitzende weist darauf hin das Hinweise auf illegale Benutzer und deren KFZ Kennzeichen jederzeit bei der Gemeinde gemeldet werden können.
Veranstaltungen der Jugend
- GRM Fleischmann erkundigt sich nach den Lärmbeschwerden zu den Feiern der Jugend in den Mai und zum Johanni-Feuer in Beucherling. Eine Verlegung der bisherigen Örtlichkeit der Maifeier hinter die Eisstockbahnen der DJK soll geprüft werden. Möglichkeiten dort auch einen öffentlichen Zeltplatz zu errichten sieht Bürgermeister Schwarzfischer mit Bedenken. Dazu wird eine Baugenehmigung notwendig sein.
- GRM Hecht erkundigt sich zu den Sachbeschädigungen nach der Jamaikaparty in Martinsneukirchen. Der Vorsitzende berichtet, dass es sich dabei größtenteils um Schäden an Verkehrszeichen der Kreisstraße handelt und der Landkreis darüber informiert wurde. Sachdienliche Hinweise werden aber gerne entgegengenommen und weitergeleitet.