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Mitteilungsblatt der VG Wald
Ausgabe 6/2024
Aus dem Rathaus Wald
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Aus dem Rathaus Wald

Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Wald

Aufgrund der Entwicklung bei den Kosten für die Häuser für Kinder sowohl im Personalbereich als auch bei den Energiekosten hatte der Gemeinderat in der Aprilsitzung eine Anpassung der Gebührensatzung vorberaten. Das Gremium war sich einig, dass man diesen Schritt nicht gerne geht, die Kostenentwicklung diesen aber notwendig macht.

Im Rahmen dieser Sitzung wurde beschlossen, den Beitrag für die Mittagsverpflegung auf 3,70 EUR anzuheben, um die gestiegenen Kosten in diesem Bereich teilweise auszugleichen. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten von ca. einem Euro je Essen trägt die Gemeinde als Beitrag zur kindgerechten, gesunden Verpflegung der Kinder.

Bezüglich der Erhöhung der Benutzungsgebühren hatte die Verwaltung verschiedene Varianten berechnet. Diese wurden zum einen mit dem Elternbeirat besprochen, zum anderen dann in der Mai-Sitzung dem Gemeinderat zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.

Im Bereich der Häuser für Kinder ergibt sich jährlich ein Defizit von ca. 760.000 EUR. Dieses schwankt, da es von vielen Faktoren abhängig ist, wie z.B. die tatsächliche Buchungszeiten im jeweiligen Jahr, die Förderung von Personal durch den Bezirk aufgrund von Inklusionsanträgen und vieles mehr.

Würden die Häuser für Kinder durch einen freien Träger betrieben, müsste die Gemeinde ca. 535.000 EUR an den freien Träger zahlen.

Die Personalkosten werden für 2024 noch einmal um ca. 60.000 EUR steigen, da ab März eine tarifliche Erhöhung von ca. 6 % erfolgt.

Die von der Verwaltung berechneten Varianten würden bei gleichbleibendem Buchungsverhalten zu einer Einnahmenmehrung in Höhe von ca. 50.000 EUR (Variante 1), ca. 60.000 EUR (Variante 2) oder knapp 70.000 EUR (Variante 3) führen.

Bürgermeisterin Barbara Haimerl schlug im Gespräch mit dem Elternbeirat die Variante 2 als „goldene Mitte“ vor. Bei den Gebühren ist zu beachten, dass im Bereich des Kindergartens 100 EUR vom Freistaat als Zuschuss gewährt werden, so dass die tatsächliche Belastung der Eltern jeweils der 100 EUR übersteigende Betrag ist. Auch für den Krippenbereich ist einkommensabhängig auf Antrag ein Zuschuss von 100 EUR möglich, so dass auch hier im Falle eines Zuschusses die tatsächliche Belastung um 100 EUR niedriger ausfällt.

Die Mitglieder des Elternbeirats lobten die gute Betreuungssituation in den beiden Häusern und konnten die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung nachvollziehen.

Der Gemeinderat stimmte nach eingehender Beratung für Variante 2 bei den Benutzungsgebühren.

Die entsprechende 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Wald (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Das Defizit beim Kindergartenbus liegt bei ca. 27.000 €. Hierzu gab es ein Gespräch mit Eltern der Buskinder. Bei diesem Gespräch wurden verschiedene Vorschläge der Eltern gemacht, z.B. eine gemeinsame Beförderung von Schul- und Kindergartenkindern in einem Bus. Diese Fragen sind noch nicht abschließend geklärt. Aus dem Gremium wurde vorgeschlagen, andere Busunternehmen anzufragen, selbst einen Bus zu kaufen und einzusetzen, evtl. eine Staffelung der Gebühren nach Entfernung vorzunehmen und einen Geschwisterrabatt festzulegen.

Die Entscheidung über die Busthematik wurde bis zur Klärung der offenen Fragen vertagt.

Antrag auf Baugenehmigung: Sanierung und Erweiterung der zentralen Kläranlage Wald auf den Grundstücken Fl.Nr. 710 und 712/1, Tannenstraße 20

Die Gemeinde möchte die Kläranlage in Wald sanieren und erweitern. Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich, weshalb das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zu beurteilen ist. Es ist nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Das Grundstück ist vollständig erschlossen, die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG): Widmung von Straßen und Wegen

Im Zuge der Digitalisierung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeinde hat die Verwaltung alle Straßen und Wege aufgelistet, die bisher nicht gewidmet wurden. Eine Auflistung wurde den Gemeinderatsmitgliedern übersandt.

Der Gemeinderat beschloss die Widmung von gemeindlichen Straßen und Wegen entsprechend dieser Auflistung.

Die Verwaltung wurde beauftragt die entsprechenden Widmungsverfahren durchzuführen.

Information über die Genehmigung des Haushalts 2024

Die Vorsitzende erläutert das Schreiben des Landratsamts Cham zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vom 02.04.2024. Den Gremiumsmitgliedern wurde das Schreiben mit der Ladung übersandt.

Tag des offenen Denkmals und Infofahrt 2024

Die Vorsitzende des Brauchtums-, Kultur-, Umwelt- und Sportausschusses, 3. Bürgermeisterin Hirschberger, informiert aus der letzten Sitzung des Ausschusses, dass dieses Jahr mit der Burgkapelle Siegenstein am 08.09. am Tag des offenen Denkmals teilgenommen wird.

Außerdem wurde sich darauf verständigt, dass die diesjährige Infofahrt am 24.09. nach Eschlkam/Neukirchen hl. Blut führen wird.

Buswartehäuschen in der Hirschenbühler Straße

Erste Bürgermeisterin Haimerl erläutert, dass ein Antrag für ein Buswartehäuschen in der Hirschenbühler Straße vorliegt und es deshalb eine Begehung mit dem Landkreis geben wird, wo es aufgestellt werden könnte. Hierfür kann auch ein Förderantrag gestellt werden.