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Mitteilungsblatt der VG Wald
Ausgabe 7/2023
Verwaltungsgemeinschaft
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ACHTUNG – (WALD-)BRANDGEFAHR!!!

Die Verwaltungsgemeinschaft Wald appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, bei hoher Trockenheit – wie es in den Sommermonaten oft der Fall ist - kein offenes Feuer in der freien Natur zu entzünden! Es darf kein Feuer ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers, der Gemeinde bzw. Behörden entzündet werden. Es wird empfohlen, auf das Rauchen im Wald zu verzichten und zu guter Letzt sollten die besuchten Stellen immer sauber verlassen werden! Denn nur so können auch die nächsten Besucher, Wanderer oder Spaziergänger eine saubere Landschaft vortreffen.

Grundsätzliches zum Abhalten von Lagerfeuern in Waldbeständen oder im 100 m-Bereich zum Waldrand:

Lagerfeuer, s.g. „Offene Feuer“, können nicht ohne Weiteres auf Waldgrundstücken abgehalten werden. Im ersten Schritt ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers und der Gemeinde einzuholen. So ist der Standort bekannt und es ist möglich bei Gefahr schnell zu reagieren. Auch Fehlalarme können so vermieden werden.

Wer im Wald oder in einem Abstand von bis zu 100 m ein offenes Feuer entzünden möchte, braucht eine Genehmigung vom AELF Cham – Bereich Forsten (Tel. 09971/485-2010, Mail: poststelle@aelf-ch.bayern.de). Im Umkreis des Feuers ist zur weiteren Sicherheit auf mindestens 5 m Breite alles Brennbare zu entfernen. Ebenso ist ein Abstand zu Gebäuden von 5 m einzuhalten und von leicht entzündbaren Stoffen 25 m.

Wenn man eine Stelle für ein Lagerfeuer wählen möchte, sollte sich diese nicht in der näheren Umgebung zu geschützten Biotopen befinden. Es ist zusätzlich sicherzustellen, dass keine wildlebenden Tiere gestört oder sogar verletzt werden. Das kann auch passieren, wenn das Brennholz über längere Zeit zwischengelagert wird und sich Tiere darin einen Rückzugsort geschaffen haben.

Im Umkreis des Feuers ist zur weiteren Sicherheit auf mindestens 5 m Breite alles Brennbare zu entfernen. Ebenso ist ein Abstand zu Gebäuden von 5 m einzuhalten und von leicht entzündbaren Stoffen 25 m.

Keine Feuerstellen über Baumstümpfen/Stöcken entzünden! (In alten, morschen Baumstümpfen und Stöcken kann sich die Glut lange halten und noch nach Tagen ein unkontrolliertes Feuer ausbrechen!)

Das Holz für die Feuerstelle muss unbehandelt sein. Für stärkere Flammen am besten harzreiches Holz wählen, kein Treibstoff oder Altöl zum Anfeuern verwenden. Es ist nicht zulässig Abfälle, gestrichenes oder lackiertes Holz, Sperrmüll, Reifen oder Kunststoffe zu verbrennen.

Wenn das Feuer entzündet ist, darf es nicht aus den Augen gelassen werden. Zwei Paar Augen sind da am besten. Die Aufpasser sollten dabei über 16 Jahre alt sein und schnell reagieren können. Sollte starker Wind auftreten, das Feuer sofort löschen. Zum Schluss ist es wichtig zu prüfen, ob das Feuer und die Glut vollständig erloschen ist.