TOP 1 - Beratung über den Haushaltsplan mit Erlass der Haushaltssatzung 2023
| Der Haushaltsplan schließt im Ergebnishaushalt | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge von | 3.368.890 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 3.226.006 € |
| Im Finanzhaushalt beträgt: | |
| der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 45.384 € |
| bei Einzahlungen von | 3.258.890 € |
| bei Auszahlungen von | 3.213.506 € |
| der Saldo aus Investitionstätigkeit | - 1.665.460 € |
| bei Einzahlungen von | 549.200 € |
| bei Auszahlungen von | 2.214.660 € |
Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit betragen 15.800 €. Im Ganzen ergibt sich daraus ein Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 1.635.876 €.
Zur Deckung wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.050.000 € und eine Entnahme bei den liquiden Mitteln in Höhe von 585.876 € vorgesehen.
Zum Jahresende wird, bei Ausschöpfung der Kreditermächtigung, ein Schuldenstand von 1.050.000 € erwartet. Dies würde zum Jahresende eine Pro-Kopf-Verschuldung von 567,87 € ergeben.
Bürgermeister Schwarzfischer stellte einige besondere Projekte vor. Besonders Investitionen bei den Feuerwehren mit Neubeschaffungen von Fahrzeugen, Ausrüstungsgegenständen und der geplante Neubau eines Gerätehauses für die FW Martinsneukirchen schlagen hier zu buche. Umfangreich sind auch die Straßensanierungen in Seelanden, Ranerberg und Lackberg mit einer Förderung über ELER. Geplant sind auch kleinere PV Anlagen am Bauhof Zell sowie am Pumpwerk ehem. Kläranlage Beucherling.
Der Gemeinderat stimmte der Haushaltssatzung einstimmig zu.
TOP 2 - Bauanträge
Für zwei Bauanträge wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
TOP 3 - Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung der Gemeinde Zell (Gebührensatzung Mittagsbetreuung)
Zum Schuljahr 2022/2023 wurde die Mittagsbetreuung an der Grundschule Zell erstmals durch die Gemeinde angeboten. Hierfür wurde am 12.08.2022 eine Gebührensatzung erlassen, die die Gebühren für den Besuch regelt.
Darin enthalten war als Gebührenmaßstab die Abrechnung nach elektronischer Zeiterfassung welche jedoch in der Praxis nicht durchführbar war. Aus diesem Grund ist die Gebührensatzung bei der Gebührenabrechnung anzupassen. Die Gebühren bleiben aber unverändert.
Im neuen Satzungsentwurf ist vorgesehen, dass die Gebührenabrechnung dann nach angemeldeter Buchungszeit erfolgt.
Der Gemeinderat beschloss die als Anlage zur Sitzung beigefügte 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung.
TOP 4 - Vorstellung der Trassenplanung des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau der Fa. Leonet AG
Wie bekannt wird die Leonet AG eigenwirtschaftlich die Ortschaften Zell und Beucherling mit Glasfaser erschließen. Eine entsprechende Bewerbung erfolgte bereits 2022. Ab Juli 23 wird mit der Erschließung, zuerst in Zell und im Anschluss daran in Beucherling, begonnen. Die Trassenpläne wurden dem Gemeinderat vorgestellt. Mit den Bauarbeiten wurde die Fa. Röhrl Tiefbau aus Schierling beauftragt. Am Bauhof Zell wird ein Baustofflager eingerichtet. Wie bei Bauarbeiten innerorts bekannt, ist mit Behinderungen zu rechnen. Die Gemeinde bitte um Verständnis dafür.
TOP 5 - Bestätigung der neu gewählten Kommandaten der Freiwilligen Feuerwehr Buchendorf-Hetzenbach
Am 05.05.2023 fand die Dienstversammlung mit Neuwahlen der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Buchendorf-Hetzenbach statt.
Gewählt wurden:
1. Kommandant: Michael Schrödl
2. Kommandant: Markus Schuierer
3. Kommandant: Matthias Schweiger
Der Gemeinderat bestätigt die neu gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Buchendorf-Hetzenbach ohne Einwände. Die Amtszeit beginnt am 05.05.2023 und endet nach sechs Jahren.
TOP 6 - Antrag auf Kostenbeteiligung oder Kostenübernahme für eine Bildungsfahrt der Grundschule Zell
Es liegt ein Antrag von der Schulleitung der Grundschule Zell, auf Kostenbeteiligung oder Kostenübernahme für eine Bildungsfahrt der vierten Klasse vor. Hier soll an einer Stadtmaus-Führung in Regensburg zum Thema „Römer“ teilgenommen werden. Die Kosten für den Eintritt betragen insgesamt 175 €.
Der Gemeinderat stimmte der Kostenübernahme zu.
TOP 7 – Bekanntgaben
Themen bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist
Beweidung bei der Burg
Erster Bürgermeister Schwarzfischer teilte mit, dass am 04.04. eine Besprechung mit der Unteren Naturschutzbehörde, Biologen und dem Pächter der Flächen stattfand, die Gemeinde als Eigentümerin jedoch nicht geladen war. Es gibt einen Beweidungsplan mit 5 verschiedenen Zonen, die zu unterschiedlichen Zeiten beweidet werden müssen. Dies hat sich bewährt, da so die Flächen von einer Verbuschung freigehalten werden. Das bedeutet jedoch, dass ein Wanderweg zeitweise nicht begehbar war. Dies sorgte in diesem Jahr für Unmut und Verwirrung. Im nächsten Jahr soll entsprechend beschildert werden.
Schadensbehebung an der Burg Lobenstein
Die Wendeltreppe zur Plattform der Burg Lobenstein wurde generalsaniert. Die Burg ist ab sofort wieder geöffnet.
Sanierung eines Waldwegs in Willetstetten
Erster Bürgermeister Schwarzfischer informierte über einen Antrag auf Sanierung des Waldwegs, Fl.Nr. 493, Gemarkung Beucherling, aus der Sitzung vom 09.02.2023. Die Nutzer und Anlieger wurden angeschrieben. Es wird allerdings mehrheitlich kein Ausbau gewünscht. Da die Gemeinde selbst eine Waldfläche an diesem Weg besitzt wird der Bauhof die Zufahrt ab Kreisstraße bis Waldbeginn aufschottern. Für die weitere Befestigung des Weges wird für die Anlieger Material bereitgestellt.
Lärm bei Veranstaltungen im Gemeinschaftshaus Martinsneukirchen
Der Vorsitzende informierte, das aufgrund einer privaten Feier im Gemeinschaftshaus Martinsneukirchen es zu Beschwerden wegen Lärms gab. Er möchte jedoch betonen, dass die Gemeinde nicht Vermieter ist und deshalb keine Kenntnis von der Veranstaltung hatte. Die Gemeinde bittet künftige Veranstalter hier auf laute Musik und Lärm zu verzichten. Sollte dies nicht berücksichtigt werden, muss mit polizeilichen Konsequenzen gerechnet werden.
Sturm- und Schneebruchschäden im gemeindlichen Wald
Erster Bürgermeister informierte, dass Selbstwerber für die Verwertung von Sturm- und Schneebruch gesucht werden. Interessenten können sich im Rathaus Zell melden. Voraussetzung ist ein Nachweis über einen Motorsägenkurs.
TOP 8 – Anfragen, Verschiedenes