Der Gemeinderat befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren für eine Freiflächenphotovoltaikanlage in Süssenbach. Die geplante Ausbaugröße umfasst eine Fläche von ca. 1,6 ha mit einer Leistung von 1,5 MW.
Die zu überplanende Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet. Es fand im Vorfeld bereits eine Besichtigung der die Untere Naturschutzbehörde statt und die Befreiung wurde unter bestimmten Voraussetzungen in Aussicht gestellt.
In der Sitzung vom 16. November 2023 wurde zudem der Vorentwurf in der Fassung vom 16.11.2023 gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
In der Zeit vom 22.02.2024 bis einschließlich 22.03.2024 fand die öffentliche Auslegung statt. Mit Bekanntmachung vom 19.02.2024 wurde darauf hingewiesen. Stellungnahmen sind hierzu nicht eingegangen. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und Träger der öffentlichen Belange durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden abgewogen.
Der Gemeinderat erhob das Abwägungsergebnis zum Beschluss. Er stellte die 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Gemeinde Wald mit den in der Abwägung beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 06.06.2024 fest. Die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans ist dem Landratsamt Cham gemäß § 6 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
Am 04.05.2024 fand die Dienstversammlung mit Neuwahlen der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Süssenbach statt. Die neu gewählten Kommandanten sind von der Gemeinde Wald zu bestätigen.
Gewählt wurden:
1. Kommandant: Michael Pangerl jun.
2. Kommandant: Sebastian Pangerl
3. Kommandant: Alexander Semmelmann
Der Gemeinderat bestätigte die neu gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Süssenbach ohne Einwände. Die Amtszeit beginnt am 01.06.2024 und endet nach sechs Jahren.
Es liegt ein Antrag eines Bürgers auf ein Parkverbot für Lkw in der Nahenfürster Straße vor. Der Anwohner bringt vor, dass das Parken morgens und abends mit erheblichem Lärm verbunden sei. Weiterhin werde durch das Rangieren auf der geschotterten Fläche der Parkstreifen geschädigt.
Im Gemeinderat wird vorgebracht, ob nicht irgendwo anders eine Möglichkeit zum Parken angeboten werden könne, da die Parkplätze bei Beerdigungen knapp sind. Die Vorsitzende wies darauf hin, dass die Beerdigungen bereits nachmittags stattfinden und die Lkws in der Regel erst abends eintreffen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, im Bereich des befestigten Parkstreifens in der Nahenfürster Straße kein Parkverbot für Lkw auszuweisen.
Erste Bürgermeisterin Haimerl bedankte sich bei allen Einsatzkräften der Gemeindefeuerwehren und der benachbarten Feuerwehr aus Schillertswiesen. Diese konnten gemeinsam die Lage in Süssenbach sehr schnell in Griff bekommen, so dass der Anger wieder frei von Wasser war.