Vorstellung der Trassenplanung des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau der Fa. Leonet AG für den Kernort Wald
Die Fa. Leonet AG baut im Gemeindebereich eigenwirtschaftlich ihr Glasfasernetz aus (Ortsteile Wald, Wutzldorf, Maiertshof, Woppmannsdorf und Kolmberg).
Weiterhin soll der zukünftige durch Leonet erschlossene Bereich nicht durch den Eigenbetrieb Digitale Infrastruktur erschlossen werden (keine Doppelerschließung).
Erste Bürgermeisterin Haimerl stellte den Trassenverlauf im Hauptort Wald vor. Sie erklärte, dass die Eschen- und Walderbacher Straße ebenso wie die Ortsteile Kolmberg und Woppmannsdorf derzeit überplant werden.
Im Juli wird laut Aussage von Leonet noch mit den Hausanschlüssen in der Sportplatz-Ringstraße und der Eichenstraße begonnen. Leonet wird auf die Grundstückseigentümer für die Abstimmung der Zuleitung rechtzeitig zukommen. Nach Aussagen der Fa. Leonet soll in diesem Jahr der Ausbau abgeschlossen sein.
Haimerl appellierte nochmals an alle, die sich bisher noch nicht für einen Glasfaseranschluss entschieden haben, dass eine anderweitige Glasfasererschließung durch einen weiteren Anbieter nicht erwartet werden kann. Vor allem die Digitale Infrastruktur des Landkreises wird bestehende Glasfaserleitungen eigenwirtschaftlich nicht überbauen.
Der Gemeinderat nahm die Trassenplanung zur Kenntnis. Er legte fest, dass der durch Leonet geplante Erschließungsbereich nicht durch den Eigenbetrieb Digitale Infrastruktur erschlossen werden soll.
Bauleitplanung - Aufstellung eines Bebauungsplans für eine "PV Freiflächenanlage Dürnberg"
Der Vorhabensträger möchte sein Grundstück mit der Fl.Nr. 565, Gemarkung Mainsbauern, mit einer Photovoltaikfreiflächenanlage bebauen.
Die geplante Ausbaugröße umfasst eine Fläche von ca. 1 ha mit einer Leistung von 1 MW. Die zu überplanende Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet. Es fand im Vorfeld bereits eine Besichtigung durch die Untere Naturschutzbehörde statt und die Befreiung wurde unter bestimmten Voraussetzungen in Aussicht gestellt.
Das Planungsbüro hat den Vorentwurf in der Fassung vom 05.07.2023 erarbeitet, mit dem die frühzeitige Beteiligung der Bürger und auch der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgen kann.
Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplans für eine „PV Freiflächenanlage Dürnberg“. Der Gemeinderat billigte den Vorentwurf in der Fassung vom 05.07.23 und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens.
6. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "PV Freiflächenanlage Dürnberg"
Der Vorhabensträger möchte sein Grundstück mit der Fl.Nr. 565, Gemarkung Mainsbauern, mit einer Photovoltaikfreiflächenanlage bebauen.
Die geplante Ausbaugröße umfasst eine Fläche von ca. 1 ha mit einer Leistung von 1 MW. Die zu überplanende Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet. Eine Besichtigung durch die Untere Naturschutzbehörde ist bereits erfolgt und eine Befreiung vom Landschaftsschutzgebiet unter gewissen Voraussetzungen in Aussicht gestellt.
Das Grundstück ist derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.
Der Gemeinderat beschloss die 6. Änderung des Flächennutzungs- Landschaftsplans der Gemeinde Wald im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „PV Freiflächenanlage Dürnberg“. Der Gemeinderat billigte den Vorentwurf in der Fassung vom 01.06.2023 und beauftragte die Verwaltung das Verfahren durchzuführen.
Bekanntgaben
• Erste Bürgermeisterin Haimerl berichtete, dass über die Schulapp nochmals für den Lotsendienst geworben wurde. Es ist erfreulich, dass sich mehrere Schüler der 6. und 8. Klasse und 11 Erwachsene bereit erklärt haben, sich zum Lotsen ausbilden zu lassen. Der Landkreis hat die Markierung mittlerweile vorgenommen. Die Schulleitung empfahl, den Übergang in den Bereich der Bushaltestelle zu legen, da von dieser Seite mehr Kinder zur Schule kommen.
• Die Erste Bürgermeisterin berichtete, dass die Entfernung des Grabsteins bei Grabaushebungen in der Entscheidungsbefugnis des Bestatters liegt. Die Unfallverhütungsvorschriften sehen entsprechende Reglungen vor. Die Gemeinde kann den Bestatter nicht verpflichten, den Grabstein stehen zu lassen. Aus dem Gemeinderat wird angefragt, ob nicht auch eine anderweitige Sicherung möglich wäre. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ab wann eine neue Ausschreibung möglich wäre.
Anfragen
Gemeinderatsmitglied Brunner erkundigte sich, ob aufgrund der Trinkwasserdiskussionen ein Verbot für Rasengiessen denkbar wäre.
Nach Prüfung durch die Verwaltung kann der Wasserversorger das Rasensprengen nach Satzung verbieten. Die Gemeinde kann unabhängig davon bei der Abwassergebührensatzung den Abzug von im Garten verbrauchten Wasser streichen.