Beratung und Beschlussfassung zum Elternbeitrag für den Kindergartenbus
Der Beratung des Elternbeitrags waren zwei Termine mit den betroffenen Eltern vorausgegangen. Bürgermeisterin Barbara Haimerl informierte den Gemeinderat über die Erkenntnisse aus den beiden Gesprächen. Bislang decken die Elternbeiträge etwa ein Fünftel der Kosten. Der bisherige Beitrag wurde seit Einführung des Kindergartenbusses nie angepasst.
Von den Eltern waren verschiedene Vorschläge gemacht worden, um die Kosten zu senken. Diese wurden alle auf Umsetzbarkeit und tatsächliche Auswirkung geprüft worden. Eine Umsetzung käme frühestens ab Herbst 2025 in Frage.
Eine gemeinsame Fahrt der Schul- und Kindergartenkinder würde zwar gehen, aber aufgrund des Altersunterschieds, der früheren Abfahrt und der notwendigen Stellung einer Busbegleitung für jede Buslinie ist eine Umsetzung nur schwer möglich.
Für einen eigenen Kindergartenbus müssten sich genügend Ehrenamtliche finden, die den Bus fahren würden.
Es wurde auch eine Staffelung nach verschiedenen Entfernungen diskutiert, was von den meisten Eltern aber nicht für gut befunden wurde.
Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat, den Elternbeitrag auf 60 EUR pro Monat anzuheben. Bei Nutzung des Busses nur für die Hinfahrt oder nur für die Rückfahrt werden 30 EUR berechnet, für das zweite Kind der Familie werden ebenfalls 30 EUR in Rechnung gestellt.
Damit erwartet die Gemeinde eine Anhebung des Anteils an den Kosten für den Bus auf etwa zwei Fünftel, die übrigen drei Fünftel trägt die Gemeinde.
Neuerrichtung Durchlass Pielhof
Die Neuerrichtung des Durchlasses Pielhof ist laut Regierung der Oberpfalz aufgrund des Hochwasserschadens nach Art. 13c FAG förderfähig.
Um nicht förderschädlich zu handeln, wurde ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt. Diesem wurde entsprochen. Die Regierung hat eine Förderhöhe von 60 % in Aussicht gestellt. Entscheidet sich die Gemeinde für die Durchführung mit FAG-Förderung, so fallen zusätzlich Honorarkosten für den Planer von rund 20 % der Nettobausumme, die auf 90.000 EUR geschätzt wird, an. Die Ausarbeitung der Antragsunterlagen sowie die notwendigen Absprachen mit der Regierung und den Fachstellen wird vermutlich dazu beitragen, dass der Ersatzbau dieses Jahr nicht mehr möglich ist.
Bei Durchführung ohne Förderung könnte der Ersatzbau noch in diesem Jahr fertiggestellt werden.
Seitens der Gemeinde wurde überlegt, einen kleineren Durchlass einzubauen, um damit einen Rückstau in die angrenzenden Wiesen bei Starkregenereignissen zu erreichen. Damit könnte die Hochwassersituation im Dorfkern ein Stück weit entlastet werden. Dafür wurde das Gelände aufgemessen und es wurden Querprofile vom Bach erstellt.
Bei einem Vororttermin wurde mit den Anliegern die Situation besprochen. Durch eine leichte Absenkung der Straße könnte ein gezielter Notüberlauf geschaffen werden, welcher entsprechend befestigt werden müsste. Für die Inanspruchnahme der Fläche bei Hochwasserereignissen wäre eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit auf den Anliegerflächen erforderlich. Der Ernteausfall würde durch die Gemeinde nach den Richtlinien des BBV entschädigt werden, die Gemeinde würde sich auch um die Beseitigung von Schwemmgut kümmern. Trotzdem gab es noch Bedenken bei den Anliegern bezüglich der Beeinträchtigung ihrer Grundstücke und auch eines dort befindlichen Brunnens. Sie waren daher nicht mit einem kleineren Durchlass einverstanden.
Der Gemeinderat hatte nun zu entscheiden, ob für die Maßnahme die Förderung in Anspruch genommen werden soll. Er beschloss, die Maßnahme mit einer Förderung nach Art. 13 c FAG durchzuführen.
Straßen- und Wegegesetz: Einziehung eines beschränkt öffentlichen Weges und eines öffentlichen Feld- und Waldwegs
Der beschränkt öffentliche Weg „Geh – und Radweg am Hohen Stein“ und der öffentliche Feld- und Waldweg „Weg in Wald“ sollen eingezogen werden, da die Wege und Flurnummern nicht mehr existieren.
Der Gemeinderat beschloss die beiden Wege einzuziehen. Die Verwaltung soll das Entwidmungsverfahren durchführen.
Bekanntgaben
Baumaßnahmen SuedOstLink
Mit Mail vom 22.07. wurde die 1. Bürgermeisterin davon in Kenntnis gesetzt, dass die Durchführung der offenen Verlegung in Teilbereichen der Gemeinden Altenthann und Wald durch die STRABAG AG bereits ab Ende Juli starten wird. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten wurden ebenfalls informiert.
Im Zuge der oben genannten Maßnahmen wird es auch zu entsprechendem Baustellenverkehr kommen. Die von TenneT beauftragte Baufirma wird die Maßnahmen so lärmarm wie möglich durchführen. Dennoch kann es ab dem genannten Baubeginn zu Lärmbeeinträchtigung kommen.
Unterhaltsmaßnahmen des Zweckverbandes Gewässer 3. Ordnung
Bürgermeisterin Haimerl teilte mit, dass dem Zweckverband die Unterhaltsmaßnahmen für Gewässer 3. Ordnung für die Jahre 2025 und 2026 gemeldet werden können. Sie bat die Gemeinderatsmitglieder um Rückmeldung, sofern ihnen erforderliche Maßnahmen bekannt sind. Die gemeldeten Maßnahmen müssen dann priorisiert an den Zweckverband weitergeleitet werden.
Festbetragsförderung für die Brückensanierung in der Wutzldorfer Straße
Bürgermeisterin Haimerl teilte dem Gemeinderat das Schreiben des Staatsministers Bernreiter über die Festbetragsförderung für die Brückensanierung mit. Es wird eine Förderung in Höhe von 695.000 € in Aussicht gestellt, was einen Fördersatz von 55 Prozent entsprechen würde. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen 1,266 Mio € von Gesamtkosten in Höhe von 1,47 Mio €.