Einladung zur nichtöffentlichen Jagdgenossenschafts-Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Wartmannsroth am Samstag, 18.03.2023 um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus von Wartmannsroth.
Nach §3 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen im Grundstückseigentum unter Vorlage eines Grundbuchauszuges der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.