Einladung zur nichtöffentlichen Jagdgenossenschafts-Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Wartmannsroth am Samstag, 02.03.2024 um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus von Wartmannsroth.
Nach § 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen im Grundstückseigentum unter Vorlage eines Grundbuchauszuges der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.