Titel Logo
Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Redaktionsschluss

für die nächste Ausgabe des Gemeindeboten ist:

Montag, 17.02.2025, 07:00 Uhr

Die Gemeinde Wartmannsroth ist zu erreichen:

Geschäftszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Außerhalb der o.g. Öffnungszeiten sind wir Montag, Dienstag und Donnerstag bis 16.00 Uhr und mittwochs in der Regel ab 9:00 Uhr, telefonisch erreichbar. Freitag ist die Vermittlung von 08:00 -12:00 Uhr nur für Notfälle erreichbar.

Bürgermeister Atzmüller hat vom 03.-07.03.2025 Urlaub. In dieser Zeit leitet zweiter Bürgermeister Koberstein die Amtsgeschäfte.

Am Faschingsdienstag ist die gesamte Gemeindeverwaltung geschlossen!

Vermittlung Tel. 09737 9102 - 0

Fax Tel. 09737 9102 - 22

Email poststelle@wartmannsroth.de

Internet www.wartmannsroth.de

Wichtige Telefonnummern bei Defekten und Störungen der Ver- und Entsorgungseinrichtungen:

Im Notfall:

Standorte der Defibrillatoren in der Gemeinde:

Völkersleier:

Feuerwehrhaus, Rhönstraße 17

Schwärzelbach:

Schützenhaus, Neudorfer Straße 2

Neuwirtshaus:

gegenüber Fuldaer Straße 20,

Garage Herr Hoos

Waizenbach:

Gemeinschaftshaus

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes

Jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 11:00 – 12:00 Uhr

Ansprechpartner Helmut Rettinger: Tel.-Nr. 09357 / 9096080, Mobil-Nr. 0176 / 26448420

Fälligkeitstermin – Grundsteuer/Gewerbesteuer VZ

Der erste Abschlag für Grundsteuer und Gewerbesteuer VZ ist am 15.02.2025 fällig.

Für Pflichtige, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird darauf hingewiesen, den Fälligkeitstermin zu beachten.

Verbrauchsgebührenabrechnung 2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Verbrauchgebührenabrechnung für das Jahr 2024 wurde Ihnen bereits zugestellt.

Bei einigen Abnehmern entstand eine Erstattung, sowie eine Nachforderung bei den Gebühren.

Die Gemeindekasse wird alle Erstattungsbeträge mit der Nachforderungsfälligkeit 18.02.2025 verrechnen. Sollte sich anschließend noch ein Guthaben auf Ihrem Personenkonto befinden, werden wir Ihnen das umgehend erstatten.

Deckt der Erstattungsbetrag nicht die Nachforderung ab, bitten wir die Steuerpflichtigen, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, den Fälligkeitstermin zu beachten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Gemeindekasse