für die nächste Ausgabe des Gemeindeboten ist:
Montag, 17.02.2025, 07:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Außerhalb der o.g. Öffnungszeiten sind wir Montag, Dienstag und Donnerstag bis 16.00 Uhr und mittwochs in der Regel ab 9:00 Uhr, telefonisch erreichbar. Freitag ist die Vermittlung von 08:00 -12:00 Uhr nur für Notfälle erreichbar.
Bürgermeister Atzmüller hat vom 03.-07.03.2025 Urlaub. In dieser Zeit leitet zweiter Bürgermeister Koberstein die Amtsgeschäfte.
Am Faschingsdienstag ist die gesamte Gemeindeverwaltung geschlossen!
Vermittlung Tel. 09737 9102 - 0
Fax Tel. 09737 9102 - 22
Email poststelle@wartmannsroth.de
Internet www.wartmannsroth.de
| Gemeinde Wartmannsroth Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung | Tel. 0172 6765992 |
| Stromversorgung Bayernwerk Entstörungsdienst Strom Technischer Kundenservice/ Anfragen zu EEG-Anlagen (Photovoltaik) | Tel.: 09 41-28 00 33 66 Tel.: 09 41-28 00 33 11* Fax: 09 41-28 00 33 12 *Mo-Do 7:30 bis 16 Uhr Fr 7:30 bis 15 Uhr |
| Notruf (Polizei) Feuerwehr/Rettungsdienst Polizeiinspektion Hammelburg Kinderärztlicher und ärztlicher Bereitschaftsdienst Zahnärztlicher Notdienst Giftnotruf Apotheken Notdienst Sperrnotruf für EC-, Kredit- & Handykarten | Tel.: 110 Tel.: 112 Tel.: 09732 906-0 Tel.: 116 117 Tel.: 089 72330-93 Tel.: 030-19240 Tel.: 0800 0022833 Tel.: 116 116 |
| Völkersleier: | Feuerwehrhaus, Rhönstraße 17 |
| Schwärzelbach: | Schützenhaus, Neudorfer Straße 2 |
| Neuwirtshaus: | gegenüber Fuldaer Straße 20, Garage Herr Hoos |
| Waizenbach: | Gemeinschaftshaus |
Jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 11:00 – 12:00 Uhr
Ansprechpartner Helmut Rettinger: Tel.-Nr. 09357 / 9096080, Mobil-Nr. 0176 / 26448420
Der erste Abschlag für Grundsteuer und Gewerbesteuer VZ ist am 15.02.2025 fällig.
Für Pflichtige, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird darauf hingewiesen, den Fälligkeitstermin zu beachten.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Verbrauchgebührenabrechnung für das Jahr 2024 wurde Ihnen bereits zugestellt.
Bei einigen Abnehmern entstand eine Erstattung, sowie eine Nachforderung bei den Gebühren.
Die Gemeindekasse wird alle Erstattungsbeträge mit der Nachforderungsfälligkeit 18.02.2025 verrechnen. Sollte sich anschließend noch ein Guthaben auf Ihrem Personenkonto befinden, werden wir Ihnen das umgehend erstatten.
Deckt der Erstattungsbetrag nicht die Nachforderung ab, bitten wir die Steuerpflichtigen, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, den Fälligkeitstermin zu beachten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.