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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wartmannsroth

Mit Bescheid vom 10.01.2025, Aktenzeichen 6100-40 hat das Landratsamt Bad Kissingen die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wartmannsroth genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten so aufgestellt wurde, bei der Gemeinde Wartmannsroth, Hauptstraße 15, 97797 Wartmannsroth, 1. Obergeschoss, Zi.-Nr. 13 (nicht barrierefrei erreichbar) während der allgemeinen Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Die Geschäftszeiten sind: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und Mittwoch von 14 bis 18 Uhr.

Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können vereinbart werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:

1)

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2)

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3)

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Die Planunterlagen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans können ebenso auf der Homepage der Gemeinde Wartmannsroth abgerufen werden.

https://www.wartmannsroth.de/aktuelles/bekanntmachungen/index.html

Wartmannsroth, 21.01.2025
gez.
Florian Atzmüller
Erster Bürgermeister