für die nächste Ausgabe des Gemeindeboten ist:
Freitag, 13.02.2026, 07:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Außerhalb der o.g. Öffnungszeiten sind wir Montag, Dienstag und Donnerstag
bis 16.00 Uhr und mittwochs in der Regel ab 9:00 Uhr, telefonisch erreichbar. Freitag ist die Vermittlung von 08:00 -12:00 Uhr nur für Notfälle erreichbar.
Vermittlung Tel. 09737 9102 - 0
Fax Tel. 09737 9102 - 22
Email poststelle@wartmannsroth.de
Internet www.wartmannsroth.de
| Gemeinde Wartmannsroth Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung | Tel. 0172 6765992 |
| Stromversorgung Bayernwerk Entstörungsdienst Strom Technischer Kundenservice/ Anfragen zu EEG-Anlagen (Photovoltaik) | Tel.: 09 41-28 00 33 66 Tel.: 09 41-28 00 33 11* Fax: 09 41-28 00 33 12 *Mo-Do 7:30 bis 16 Uhr Fr 7:30 bis 15 Uhr |
| Notruf (Polizei) Feuerwehr/Rettungsdienst Polizeiinspektion Hammelburg Kinderärztlicher und ärztlicher Bereitschaftsdienst Zahnärztlicher Notdienst Giftnotruf Apotheken Notdienst Sperrnotruf für EC-, Kredit- & Handykarten | Tel.: 110 Tel.: 112 Tel.: 09732 906-0 Tel.: 116 117 Tel.: 089 72330-93 Tel.: 030-19240 Tel.: 0800 0022833 Tel.: 116 116 |
Donnerstag 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
Besprechungsraum, Rathaus Wartmannsroth
Kontakt:
Telefonnummer 09732-902-110
E-Mail: gutepflege@fraenkisches-saaletal.de
Völkersleier: Feuerwehrhaus, Rhönstraße 17
Schwärzelbach: Schützenhaus, Neudorfer Straße 2
Neuwirtshaus: gegenüber Fuldaer Straße 20,
Waizenbach: Gemeinschaftshaus, Neue Straße 3
Windheim: Feuerwehrhaus, Klingenweg 1
Steingrund 34, 97797 Wartmannsroth OT Dittlofsroda
Jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 11:00 – 12:00 Uhr
Helmut Rettinger: Tel.-Nr. 09357 / 9096080, Mobil-Nr. 0176 / 26448420
Der erste Abschlag für Grundsteuer und Gewerbesteuer VZ ist am 15.02.2026 fällig.
Für Pflichtige, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird darauf hingewiesen, den Fälligkeitstermin zu beachten.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Verbrauchgebührenabrechnung für das Jahr 2025 wurde Ihnen bereits zugestellt.
Bei einigen Abnehmern entstand eine Erstattung, sowie eine Nachforderung zum 18.02.2026 bei den Gebühren.
Die Gemeindekasse wird alle Erstattungsbeträge mit der Nachforderungsfälligkeit verrechnen. Sollte sich anschließend noch ein Guthaben auf Ihrem Personenkonto befinden, werden wir Ihnen das umgehend erstatten.
Deckt der Erstattungsbetrag nicht die Nachforderung ab, bitten wir die Steuerpflichtigen, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, den Fälligkeitstermin zu beachten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.