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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Redaktionsschluss

für die nächste Ausgabe des Gemeindeboten ist:

Freitag, 13.02.2026, 07:00 Uhr

Die Gemeinde Wartmannsroth ist zu erreichen:

Geschäftszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Außerhalb der o.g. Öffnungszeiten sind wir Montag, Dienstag und Donnerstag

bis 16.00 Uhr und mittwochs in der Regel ab 9:00 Uhr, telefonisch erreichbar. Freitag ist die Vermittlung von 08:00 -12:00 Uhr nur für Notfälle erreichbar.

Vermittlung Tel. 09737 9102 - 0

Fax Tel. 09737 9102 - 22

Email poststelle@wartmannsroth.de

Internet www.wartmannsroth.de

Wichtige Telefonnummern bei Defekten und Störungen der Ver- und Entsorgungseinrichtungen:

Im Notfall:

Pflege Lotsen

Sprechzeiten

Donnerstag 10.00 Uhr – 12.00 Uhr

Besprechungsraum, Rathaus Wartmannsroth

Kontakt:

Telefonnummer 09732-902-110

E-Mail: gutepflege@fraenkisches-saaletal.de

Standorte der Defibrillatoren in der Gemeinde:

Völkersleier: Feuerwehrhaus, Rhönstraße 17

Schwärzelbach: Schützenhaus, Neudorfer Straße 2

Neuwirtshaus: gegenüber Fuldaer Straße 20,

Waizenbach: Gemeinschaftshaus, Neue Straße 3

Windheim: Feuerwehrhaus, Klingenweg 1

Wertstoffhof

Steingrund 34, 97797 Wartmannsroth OT Dittlofsroda

Öffnungszeiten:

Jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 11:00 – 12:00 Uhr

Ansprechpartner:

Helmut Rettinger: Tel.-Nr. 09357 / 9096080, Mobil-Nr. 0176 / 26448420

Fälligkeitstermin – Grundsteuer/Gewerbesteuer VZ

Der erste Abschlag für Grundsteuer und Gewerbesteuer VZ ist am 15.02.2026 fällig.

Für Pflichtige, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird darauf hingewiesen, den Fälligkeitstermin zu beachten.

Verbrauchsgebührenabrechnung 2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Verbrauchgebührenabrechnung für das Jahr 2025 wurde Ihnen bereits zugestellt.

Bei einigen Abnehmern entstand eine Erstattung, sowie eine Nachforderung zum 18.02.2026 bei den Gebühren.

Die Gemeindekasse wird alle Erstattungsbeträge mit der Nachforderungsfälligkeit verrechnen. Sollte sich anschließend noch ein Guthaben auf Ihrem Personenkonto befinden, werden wir Ihnen das umgehend erstatten.

Deckt der Erstattungsbetrag nicht die Nachforderung ab, bitten wir die Steuerpflichtigen, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, den Fälligkeitstermin zu beachten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Gemeindekasse