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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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NIEDERSCHRIFT

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 5. Oktober 2023 im Feuerwehrhaus

Vorsitz: Erster Bürgermeister Florian Atzmüller

Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.

Sodann stellt der Bürgermeister den Antrag den neuen Entwurf für die OD Windheim aus Dringlichkeitsgründen als neuen TOP 5 auf die Tagesordnung zu nehmen. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Entschuldigt sind

Andreas Hänelt

Jochen Koberstein

Clarissa Schneider

Von der Verwaltung anwesend:

Daniel Görke

Weitere Teilnehmer/Gäste:

Frau Seebach, Büro BFS

zu TOP 2

Herr Hoßfeld, Büro Hoßfeld & Fischer

zu TOP 5

Öffentliche Sitzung

1.

Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 07.09.2023

Sachverhalt:

Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 07.09.2023 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

2.

Vorstellung Quartierskonzept Altort Wartmannsroth

Sachverhalt:

Für den Altort Wartmannsroth, Bereich vom alten Rathaus bis zum Spielplatz Häg wurde vom Amt für ländliche Entwicklung eine sogenannte Quartiersplanung in Auftrag gegeben. Ziel dieser Planung ist eine sinnvolle Nachnutzung für Altortbereiche mit leerstehenden oder leerstandsbedrohten Gebäuden zu entwickeln, um den Ort nachhaltig weiterzuentwickeln, ohne dabei neue Flächen zu verbrauchen.

Frau Seebach vom beauftragten Büro BFS+ GmbH stellt die Ergebnisse der Untersuchungen vor.

Diskussionsverlauf:

In Ihrem Vortrag zeichnet Frau Seebach noch einmal Weg nach, der zu dem heute vorgestellten Endergebnis geführt hat. Wesentlicher Bestandteil der Untersuchungen waren Eigentümerbefragungen sowie der enge Austausch mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft und der Immissionsschutzbehörde. Dabei zeichnete sich schnell ab, dass wesentlicher Hinderungsgrund für eine Entwicklung des Altorts von Wartmannsroth, genehmigte Viehställe seien, da hierdurch Immissionsschutzzonen eingehalten werden müssen. Dabei ist es unerheblich, dass einige der genehmigten Viehställe seit Jahren nicht mehr genutzt werden. Seitens der derzeitigen Eigentümer von dort befindlichen Hofstellen, gibt es aktuell auch keine Verkaufsabsichten oder eigene Bauvorhaben. Anhand eines Immissionsgutachtens wird aufgezeigt, dass nahezu der gesamte Bereich nördlich der Hauptstraße, vom Baugebiet bis zum Rathaus derzeit nicht wohnbaulich genutzt werden kann.

Mit diesen Erkenntnissen wurden vom Planungsbüro drei Varianten für die künftige Nutzung des Anwesens „Hauptstraße 23“ entwickelt:

1.

Fläche für Kleingewerbe bei Teilabriss der vorhandenen Gebäude und teilweiser Nutzung des Bestands mit der Möglichkeit der Errichtung neuer Gebäude

2.

Abriss sämtlicher Gebäude und Errichtung von zwei Unterstellhallen zum Vermieten sowie Schaffung von Gartenparzellen.

3.

Komplettabriss aller Gebäude und Ausweisung der Fläche als Gewerbefläche mit Kleingärten als Pufferzone zur vorhandenen Bebauung.

Bürgermeister Atzmüller erklärt, dass er in der heutigen Sitzung keinerlei Beschluss über die vorgestellten Nutzungsvarianten fassen möchte. Er schlägt vor, dass Ergebnis der Quartiersentwicklung heute nur zur Kenntnis zu nehmen und in der anstehenden Klausurtagung näher zu diskutiert. Diesen Vorschlag akzeptiert der Gemeinderat.

Der Bürgermeister bedankt sich abschließend bei Frau Seebach für die ausführliche Ergebnispräsentation.

3.

Bürgerantrag gemäß Art. 18b Gemeindeordnung; Antrag auf Abstufung und Vollsperrung der Gemeindeverbindungsstraße Schwärzelbach - ST2790

Sachverhalt:

Am 05.07.2023 wurde dem ersten Bürgermeister ein Bürgerantrag übergeben. Es wird beantragt, die Verbindungsstraße vom Ortsausgang Schwärzelbach (Am Weiher) zur Staatsstraße ST2790 (ehemals B27) zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen und somit für den öffentlichen Verkehr vollständig zu sperren.

Als vertretungsberechtigte Antragsteller haben unterzeichnet:

Herr Wilfried Vogler, Herr Martin Hoos, Herr Julian Schmidt, Herr Elmar Winter und Herr Günther Knüttel.

Darüber hinaus wurde der Antrag von weiteren 43 Personen (ausschließlich Anwohner) unterzeichnet.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27.07.2023 die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, sodass dieser innerhalb von drei Monaten vom Gemeinderat zu behandeln ist.

Der Antrag wird dem Gemeinderat vollinhaltlich und im Wortlaut bekanntgeben. Der Antrag nimmt Bezug auf einen Beschluss des Gemeinderates vom 10.09.2014 und fordert dessen Umsetzung. Dabei wird jedoch nur auf einen Teil des Beschlusses abgestellt, ohne den Zusammenhang zu erwähnen, der zu diesem Beschluss geführt hat. Damals ging es darum, dass das Staatliche Bauamt eine Linksabbiegespur auf der B27 gefordert hat, um dem hohen Verkehrsaufkommen auf der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Rechnung zu tragen. Hierfür sollte die Gemeinde die Kosten tragen. Der Gemeinderat wollte dies unbedingt vermeiden, da er mit der Linksabbiegespur eine Aufwertung der GVS befürchtete. Der vollständige Beschluss lautete:

„Der Gemeinderat von Wartmannsroth lehnt die Einrichtung einer Linksabbiegespur auf der B 27, an der Einmündung zur Gemeindeverbindungsstraße Schwärzelbach, und die Kostenübernahme durch die Gemeinde Wartmannsroth ab.

Die Verwaltung wird beauftragt geeignete verkehrsrechtliche Maßnahmen zu prüfen, die geeignet sind das Verkehrsaufkommen auf der Verbindungstraße zu reduzieren. In letzter Konsequenz soll die Abstufung der Gemeindeverbindungstraße in somit eine Vollsperrung für den öffentlichen Verkehr angestrebt werden.“

Der letzte Satz des Beschlusses wird vom Bürgerantrag aufgegriffen. Schon damals war sich der Gemeinderat jedoch der Rechtshindernisse, die einer Abstufung bzw. Vollsperrung entgegenstehen bewusst.

Auszug aus dem Protokoll vom 10.09.2014:

„Mittelfristig sei die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg anzustreben, so der Gemeinderat. Hierfür müssen jedoch erst bestimmte rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden. Denn die Gemeinde kann die Straße nicht ohne Weiteres abstufen, da sie der derzeitigen, tatsächlichen Verkehrssituation Rechnung tragen muss. (…) Erst wenn die tatsächliche Verkehrsbedeutung der Verbindungstraße gegenüber der OD Schwärzelbach als untergeordnet betrachtet werden kann, ist es rechtlich vertretbar eine Abstufung vorzunehmen.“

Gemäß Art. 46 Nr. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetztes (BayStrWG) werden Gemeindeverbindungsstraßen als Straßen definiert, die „den nachbarlichen Verkehr der Gemeinden oder der Gemeindeteile untereinander oder deren Verbindung mit anderen Verkehrswegen vermitteln.“

Die gegenständliche GVS verbindet sowohl die Gemeinde Wartmannsroth mit der Gemeinde Oberthulba, als auch stellt sie eine Verbindung zu einem anderen Verkehrsweg (ST 2790) dar. Somit ist sie eindeutig als Gemeindeverbindungsstraße einzustufen und war eben auch als solche von Beginn an gewidmet worden. Die von den Antragstellern dabei immer wieder angeführte Abkürzungsfunktion ist dabei völlig unerheblich, weil es keinerlei gesetzliche Bestimmung gibt, die es dem Verkehrsteilnehmer auferlegt eine Staatsstraße zu benutzen, wenn es parallel dazu auch eine öffentlich gewidmete Gemeindeverbindungsstraße gibt. Die in diesem Zusammenhang von den Antragstellern gestellte Frage, auf welcher Grundlage (welchem Gesetz) man den Verkehr durch eine innerörtliche Straße leite, geht insofern am Sachverhalt vorbei, da die Gemeinde weder dahingehend argumentiert hat, noch wird der Verkehr von ihr in die Straßenzüge geleitet. Im Gegenteil: Durch einschränkende verkehrsrechtliche Maßnahmen wurde in der Vergangenheit immer wieder versucht, die Straße für den Durchgangsverkehr unattraktiv zu machen. Dass sich die Verkehrsteilnehmer in Teilen nicht an diese Beschränkungen erhalten, ist dabei nicht der Gemeinde zuzuschreiben.

Die Antragsteller werfen der Gemeindeverwaltung bzw. Bürgermeister Atzmüller Untätigkeit bzw. eine ungerechtfertigte Verzögerung des Vollzugs des Gemeinderatsbeschlusses von 2014 vor.

Die Gemeindeverwaltung war aber schon 2014 zu der rechtlichen Einschätzung gekommen, dass eine Abstufung bzw. Vollsperrung nicht möglich ist und hat dies auch seither immer kommuniziert. Hier muss eingeräumt werden, dass die Verwaltung bei diesem Ergebnis konsequenterweise auf die Aufhebung des Beschlusses vom 10.09.2014 hätte hinwirken müssen um Klarheit zu schaffen, statt lediglich dessen Vollzug auszusetzen.

Wenn man den gesamten Wortlaut des Beschlusses zu Grunde legt, ist dem jedoch zu widersprechen, dass seither nichts passiert wäre, denn die Verwaltung war „beauftragt geeignete verkehrsrechtliche Maßnahmen zu prüfen, die geeignet sind das Verkehrsaufkommen auf der Verbindungstraße zu reduzieren“. Seither wurden folgende Veranlassungen getroffen:

-

Die GVS wurde hinsichtlich Ihrer Befahrbarkeit auf 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht beschränkt.

-

Die GVS wurde auf der gesamten Strecke auf 50 km/h Höchstgeschwindigkeit begrenzt.

-

Die Gemeinde hat Geschwindigkeitsmessgeräte angeschafft, die regelmäßig in der Poststraße und Am Weiher installiert werden. Die Ergebnisse dieser Messungen, die auch Verkehrszählungen enthalten wurden regelmäßig der Polizei weitergereicht. Die Darstellungen der Antragsteller („Durchgangsverkehr am Tag und in der Nacht im Dauermodus“) werden von den Messergebnissen jedoch nur bedingt bestätigt. Die folgenden Zahlen sind Ergebnis der jüngsten Messung, die auch der Rechtsaufsicht zur Verfügung gestellt wurden. Die Messung erfolgte einseitig, die Zahlen wurden jedoch verdoppelt, um auf die beidseitige Gesamtbelastung abzustellen.

Daraus ergibt sich folgendes Bild:

Im Durchschnitt passieren ca. 650 Fahrzeuge täglich den Bereich Poststraße/ Am Weiher. Darin eingerechnet ist sowohl der landwirtschaftliche Verkehr als auch der Anwohnerverkehr. Dieser Wert ist zwar für sonstige Ortsstraßen in der Gemeinde hoch, liegt aber dennoch deutlich unter den Werten von Ortsdurchfahrten im Landkreis. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den innerörtlichen Straßenzügen Lindenstraße, Poststraße und Am Weiher nicht um ein Wohngebiet handelt, wie fälschlicherweise im Zeitungsartikel vom 18.08.2023 dargestellt, sondern um ein klassisches Mischgebiet, in dem neben landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben grundsätzlich auch Tankstellen, Schank- und Speisewirtschaften sowie Vergnügungsstätten erlaubt wären.

Von den gezählten Fahrzeugen, übertreten ca. 16 % die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Dabei liegen nahezu alle Übertretungen im Bereich zwischen 30 km/h und 50 km/h. Zum Vergleich: Eine Messung im Bereich des Kindergartens hatte zum Ergebnis, dass 71 % der Fahrzeuge sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten.

In der Nachtzeit 22:00 – 06:00 Uhr wurden durchschnittlich ca. 50-60 Fahrzeuge gezählt, was in etwa 6-7 Fahrzeugen/ Stunde entspricht. In manchen Stunden gibt es gar keine Fahrzeugbewegung.

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Die Verwaltung hat immer wieder bei der Polizeiinspektion Verkehrskontrollen in diesem Bereich angeregt. Diese wurden vereinzelt auch durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass weder hinsichtlich des Verkehrsaufkommens, noch hinsichtlich der Geschwindigkeitsübertretungen nennenswerte Auffälligkeiten festzustellen waren. Insofern decken sich die Ergebnisse mit den Messungen der Gemeinde. Aufgrund der geringen Verkehrsdichte sieht man seitens der Polizei von einer engmaschigen Kontrolle ab. (Aussage Herr Peter, PI Hammelburg)

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In Bürgerversammlungen oder im direkten Gespräch, wurden weitere Maßnahmen, wie Einbahnstraßenverkehr, Fahrbahnschwellen oder sonstige Verkehrsbarrieren diskutiert, die aber selbst von den Anwohnern nicht gewünscht waren.

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Am 16.09.2021 war der Gemeinderat ca. 1 Stunde vor Ort, um sich ein Bild über die Situation zu machen, mit dem Ergebnis, dass weder der „enorme Lärmpegel“ der von den Antragstellern nun auch wieder angeführt wird, festgestellt werden konnte, noch ein weiterer Handlungsbedarf hinsichtlich verkehrsrechtlicher Maßnahmen. In dieser Zeit passierten mehrere landwirtschaftliche Gespanne und Pkw die Straßen.

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Daneben war und ist der Bürgermeister immer wieder mit den Verantwortlichen des Staatlichen Bauamtes in Verhandlungen und Gesprächen, um den Ausbau der Ortsdurchfahrt Schwärzelbach zu forcieren.

Wenn in der Antragsbegründung also behauptet wird, die Verwaltung hätte nichts getan und den Beschluss nicht umgesetzt, ist dies also nicht korrekt. Die bisherige Argumentation der Verwaltung oder des Bürgermeisters, inklusive der eigenen rechtlichen Einschätzung, warum der Vollzug des letzten Satzes des Beschlusses ausgesetzt wurde, wurde bisher von den Anwohnern– wie auch jetzt im Bürgerantrag – als „nicht nachvollziehbar“ oder „nicht akzeptabel“ abgewiesen. Messergebnisse wurden/ werden angezweifelt, wobei die Anwohner deutlich höhere Fahrzeugzahlen anführen, als von der Gemeinde gemessen und damit eigentlich die Argumentation der Verwaltung untermauern, dass die Straße aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung nicht abgestuft werden kann.

Deshalb wurde mit Schreiben vom 02.11.2022 die Rechtsaufsichtsbehörde gebeten, die ordnungsgemäße Einstufung der Gemeindeverbindungsstraße wie auch die Rechtmäßigkeit des Beschlusses vom 10.09.2014 zu prüfen. (Erinnerungsmail am 10.11.2022 und 02.05.2023)

Mit Schreiben vom 23.08.2023 und ergänzender Email vom 19.09.2023 bestätigt die Rechtsaufsichtsbehörde nun die Rechtsauffassung der Gemeindeverwaltung und die Beanstandung des Beschlusses vom 10.09.2014 und empfiehlt dessen Aufhebung. In der Begründung führt das Landratsamt folgendes aus (Auszug):

(…) Nach der auf Grundlage der seitens der Gemeinde Wartmannsroth mitgeteilten Informationen vorgenommenen rechtsaufsichtlichen Prüfung ist im Ergebnis festzustellen, dass es sich bei der o.g. Straße um eine Gemeindeverbindungsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nummer 3, 46 Nummer 1 BayStrWG handelt. Eine Abstufung zum öffentlichen Feld-und Waldweg ist deshalb derzeit nicht vorzunehmen, weshalb der Gemeinderatsbeschluss vom 09.10.2014 aufzuheben wäre. (…) Die o.g. Straße ist damit sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht - wie ursprünglich von der Gemeinde vorgesehen - als Gemeindeverbindungsstraße einzustufen. Die von den Anwohnern beanstandeten Lärm-und Verkehrsbelästigung sind hingegen keine im Rahmen der Einteilung nach Art. 3 BayStrWG zu berücksichtigenden Kriterien, insbesondere stellen diese auch keine überwiegenden Gründe des öffentlichen Wohls im Sinne des Art. 7 Abs. 1 BayStrWG dar, da die Reduzierung der Lärmbelästigung durch verkehrsbeschränkende Maßnahmen der Gemeinde obliegt. (…) Zudem vermittelt die o.g. Straße die Verkehrsbeziehungen zwischen den benachbarten Ortsteilen Schwärzelbach und Hetzlos und ist damit kein Teil eines überörtlichen Verkehrsnetzes. Sie hat somit nur örtliche Netzergänzungsfunktion. Der Umstand, dass die Straße zeitweise als Schleichweg genutzt wird und rein quantitativ der Durchgangsverkehr gegenüber den nachbarschaftlichen Ziel-und Quellverkehr überwiegt, ändert an der örtlichen Netzergänzungsfunktion nichts.(…)“

Das komplette Schreiben der Rechtsaussichtsbehörde wird dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt. Abschließend empfiehlt das Landratsamt eine offizielle Datenerhebung zur Validierung der täglichen Fahrzeugbewegen. Auf Nachfrage der Gemeindeverwaltung was hierunter zu verstehen sei, da die Daten ja bereits über offizielle Messeinrichtungen erhoben worden seien, wird mit ergänzender Email vom 19.09.2023 klargestellt, dass man in beide Richtungen gleichzeitig messen sollte, da bisher immer nur einseitig gemessen wurde und diese Zahlen dann nur verdoppelt wurden. Dies ändere jedoch nichts am Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung.

Damit bleibt festzustellen, dass die Gemeindeverbindungsstraße korrekt gewidmet wurde und ihrer Verkehrsbestimmung gemäß genutzt wird. Eine Abstufung wäre rechtswidrig, daher war die Argumentation der Gemeindeverwaltung sowie Bürgermeisters von Anfang an korrekt und es wurde ordnungsgemäß gehandelt.

Diskussionsverlauf:

Auf Nachfrage erklärt Geschäftsleiter Görke, dass sich aus der Einstufung einer Straße nicht zwingend ein Ausbaustandard ableiten lässt. Ansonsten stellt der Gemeinderat fest, dass die Rechtslage offensichtlich eindeutig ist und demzufolge der Antrag abzulehnen ist. Bürgermeister Atzmüller plädiert dafür „im Sinne eines guten Miteinanders“ weiter im Austausch zu bleiben und sagt den anwesenden Vertretern des Bürgerantrags zu, ihnen sowohl eine ausführliche Begründung für die Ablehnung sowie die Stellungnahme des Landratsamtes zu übersenden.

Beschluss:

Der Gemeinderat lehnt den Bürgerantrag vom 27.04.2023 auf Abstufung der Verbindungsstraße vom Ortsausgang des Straßenzugs „Am Weiher“ des Ortsteiles Schwärzelbach bis zur Einmündung in die ST 2790 und somit Vollsperrung für den öffentlichen Verkehr ab.

Der Gemeinderatsbeschluss Nr. 5 vom 10.09.2014 wird aufgehoben, da eine Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße rechtswidrig wäre.

Der Gemeinderat hat Verständnis für die Situation der Antragsteller und zeigt sich offen für konstruktive und allgemeinverträgliche Lösungsvorschläge.

Sofern sich aber keine grundlegende Veränderung der jetzigen Situation ergibt, ist diese Entscheidung als abschließend anzusehen, da es als nicht zielführend erachtet wird, das gleiche Thema wiederholt zu behandeln, ohne dass sich die Rahmenbedingungen geändert haben.

Die Gemeinde wird die Situation weiterhin im Blick behalten und im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinwirken, dass sich die Verkehrssituation in Schwärzelbach im Allgemeinen verbessert. Dabei wird jedoch ausdrücklich festgestellt, dass eine eigene kommunale Verkehrsüberwachung außerhalb des Leistungsvermögens der Gemeinde liegt und angesichts der vorliegenden Daten auch für nicht erforderlich gehalten wird. Die Bereitstellung von Finanzmitteln für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Schwärzelbach ist in erster Linie vom Freistaat Bayern abhängig. Hier werden sich Bürgermeister und Verwaltung auch weiterhin nach Kräften bemühen eine Sanierung voranzutreiben.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

4.

Festlegung der Brennholzpreise für die Saison 2023/2024

Sachverhalt:

Wie jedes Jahr steht die Hiebsaison und die damit verbundene Vergabe von Brennholz an. Bevor jedoch das Brennholz vergeben werden kann, müssen die Preise feststehen.

Für das vergangene Jahr hatten wir folgende Preise festgelegt:

Hartholz gemischt IL: 85,- € pro fm

Weichholz IL: 65,- € pro fm

Stehendes Selbstwerberholz (BHD bis 25 cm): 30,- € bis 41,- € pro rm nach Lage und Qualität

Schlagabraum bzw. Losholz: 16,- € bis 25,- € je pro rm nach Lage und Qualität

Die vorgenannten Preise sind inklusive Mehrwertsteuer.

Die allgemeine Preisempfehlung der Forstbetriebsgemeinschaft Rhön-Saale für den Brennholzverkauf für die Saison 2023/24 ist folgende:

Hartholz (Laubholz) gemischt IL: 85,- € pro fm zzgl. 7% MwSt

Weichholz (Nadelholz) IL: 50,- € pro fm zzgl. 7% MwSt

Nach Rücksprache mit Herrn Uffelmann, sollen die vorgeschlagenen Preise inkl. MwSt angenommen werden. Die bisherigen Preise bei stehendem Selbstwerberholz und Schlagabraum bzw. Losholz sollen unverändert bleiben.

Der gewerbliche Weiterverkauf des aufgearbeiteten Holzes ist nicht gestattet!

Bisher wurde folgende Menge bestellt:

Hartholz IL: ca. 310 fm, Weichholz IL: ca. 40 fm, Stehendes Selbstwerberholz (BHD bis 25 cm): ca. 150 rm (aufgrund Gefahrenlage durch Trockenheit unter Vorbehalt evtl. Umwandlung in IL), Schlagabraum bzw. Losholz: ca. 120 rm

Finanzielle Auswirkungen:

Die Preisänderung wird künftig bei der HH-Stelle 8551.1311 berücksichtigt.

Beschluss:

Die Brennholzpreise für die Saison 2023/2024 werden wie folgt festgelegt:

Hartholz gemischt IL: 85,- € pro fm

Weichholz IL: 50,- € pro fm

Stehendes Selbstwerberholz (BHD bis 25 cm): 30,- € bis 41,- € pro rm nach Lage und Qualität

Schlagabraum bzw. Losholz: 16,- € bis 25,- € je pro rm nach Lage und Qualität

Die vorgenannten Preise sind inklusive Mehrwertsteuer.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

Nachdem Herr Hoßfeld zum TOP noch nicht anwesend ist werden die nachfolgenden Tagesordnungspunkte vorgezogen:

6.

Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters

Sachverhalt:

-

Auch 2024 wird es wieder ein Regionalbudget geben, auf das sich Vereine mit Projekten bewerben können.

-

Zusage Windkümmerer 2.0. liegt vor zur Unterstützung im Zusammenhang mit dem Thema Windkraft.

-

Fulda-Main Leitung: Am 11.10.2023 Information zum priorisierten Trassenkorridor bei Abendveranstaltung in Bad Brückenau

-

Termine Bürgerversammlungen (Beginn jeweils 19 Uhr):

Waizenbach 08.11.2023, Gemeinschaftshaus

Wartmannsroth 14.11.2023, Feuerwehrhaus

Schwärzelbach 15.11.2023, Sportheim

Völkersleier 16.11.2023, Schützenhaus

Heiligkreuz 21.11.2023, (alte) Schule

Dittlofsroda 22.11.2023, Feuerwehrhaus

Windheim 28.11.2023, Feuerwehrhaus

-

In der nächsten Woche beginnen die Asphaltierarbeiten für das nächste Teilstück der OD Wartmannsroth. Eine Teilabnahme dieses Streckenabschnitts ist für den 12.10. geplant.

7.

Verschiedenes

Sachverhalt:

-

Der Bürgermeister ruft die Gemeinderatsmitglieder nochmals auf Vorschläge für kommunale Ehrungen zu machen, sofern sie jemanden kennen, der hierfür in Frage kommt.

-

Themenvorschläge Klausurtagung

Dorferneuerungsmaßnahmen

Quartierskonzept und Sanierung altes Rathaus mit Umfeld

Grundsatzbeschluss Ausbau Freiflächenphotovoltaik

Förderung des Ehrenamtes

Nutzung Baugrundstück neben dem Sportheim in Schwärzelbach

Haushalt

Übersicht Projektliste mit Kostenübersicht inkl. etwaiger Bauhofleistungen

Effizienzsteigerung im Bauhof

5.

Genehmigung des Entwurfs für die Restsanierung der OD Windheim (BA I) inklusive der Brücken in der Ortsmitte über den Klingenbach und den Hofbach

Sachverhalt:

Aus Termingründen ist die Genehmigung des überarbeiteten Planungsentwurfs für den BA I bei der Restsanierung der Ortsdurchfahrt Windheim unbedingt notwendig. Herr Hoßfeld stellt dem Gemeinderat seine Planung mit einer aktualisierten Kostenberechnung vor. Die Entwurfsplanung muss im Rahmen des Zuwendungsverfahrens bis 31.10.2023 bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Die aktualisierte Kostenschätzung beläuft sich auf 1.500.000 Euro und liegt damit noch einmal 130.000 Euro über der letzten Kostenschätzung vom 24.03.2022.

Diskussionsverlauf:

Vom Gemeinderat wird der geplante Hochbord bei den Bushaltestellen kritisch gesehen. Dieser würde einem Rollstuhlfahrer nichts nützen, dafür aber den Begegnungsverkehr im Ort behindern. Daher spricht sich der Gemeinderat dafür aus, auf den Hochbord zu verzichten.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Entwurfsplanung, inklusive Kostenschätzung Stand 05.10.2023 und genehmigt diese unter der Bedingung, dass auf den Hochbord bei den Bushaltestellen verzichtet wird. Die Entwurfsplanung ist bei der Regierung von Unterfranken zur Beantragung von Fördermitteln einzureichen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

Um 21:10 Uhr wird die Sitzung geschlossen.