Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den nächsten Wochen steht auch für unsere Gemeinde die Festlegung der Hebesätze für die Grundsteuer ab 01.01.2025 an.
Zum Hintergrund: Im Rahmen der notwendigen Grundsteuerreform hat sich der Freistaat Bayern für ein eigenes, wertunabhängiges Flächenmodell entschieden. Die Finanzämter ermitteln die neuen Berechnungsgrundlagen bzw. Beträge. Die Kommunen multiplizieren dann diese Beträge mit ihren Hebesätzen, um die endgültige Steuerschuld zu berechnen und den Grundsteuerbescheid zu erstellen.
Die Reform soll sich grundsätzlich „aufkommensneutral“ auswirken. Jedoch kann es vor Ort notwendig sein, die Grundsteuereinnahmen insgesamt angemessen in 2025 anzuheben.
Zudem wird die individuelle Grundsteuer der jeweiligen Grundstückseigentümer absehbar nicht gleichbleiben. Maßgeblich hierfür ist aber die zwingende Neufestsetzung des Grundsteuermessbetrags und nicht die Festlegung des Hebesatzes durch die Gemeinde.
Im November finden auch wieder die diesjährigen Bürgerversammlungen statt. Ich freue mich darauf, über aktuelle Themen und Entwicklungen in unserer Gemeinde zu informieren und zu diskutieren.