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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Rechtholzbezug 2025 in Windheim

Windheimer Rechtler die auf das Rechtholz für 2025 (4,5 Ster) verzichten möchten, können dies der Gemeindeverwaltung bis zum 13.12.2024 melden. Der Verzicht gilt nur für den Rechtholzbezug 2025!

Später eingehende Meldungen werden von der Stiftung Juliusspital nicht mehr berücksichtigt, sodass der Bezug erfolgen muss.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Anspruch von Rechtholz aufgrund eines Eigentümerwechsels, nicht automatisch auf den neuen Eigentümer übergeht. In diesem Fall muss die Änderung der Gemeindeverwaltung mitgeteilt werden!

Wie im vergangenen Jahr haben sie auch diesmal die Wahlmöglichkeit entweder Ihr Holz selbst aufzuarbeiten und damit die anfallenden Kosten einer Fremdvergabe zu vermeiden oder das Holz bereits durch das Juliusspital aufgearbeitet zu beziehen.

Bei Selbstaufarbeitung ist der Gemeinde zwingend die Urkunde über eine erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägen Lehrgang vorzulegen! Zudem sind in diesem Fall die weiteren Vorschriften und Pflichten -gemäß Vereinbarung zwischen den Rechtlern und der Stiftung- zu beachten!

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Holz zeitnah aufgearbeitet werden muss!

Die Preise für 2025:

• € 11,90/rm inkl. MwSt. bei Selbstaufarbeitung

• € 71,40/rm inkl. MwSt. beim Bezug von bereits aufgearbeitetem Holz

zzgl. 1,19 €/rm inkl. MwSt. für die Übernahme, Verteilung und die finanzielle Abwicklung durch die Gemeinde Wartmannsroth.

Für Rückfragen steht Ihnen Annette Schmitt, Tel. 09737 / 9102-20, E-Mail: schmitt@wartmannsroth.de zur Verfügung.