Feuerwehrhaus Wartmannsroth
Vorsitz:
Erster Bürgermeister Florian Atzmüller
Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
| Entschuldigt sind | |
| Roland Brönner |
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| Clarissa Schneider |
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| Gabriel Vogt |
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| Markus Koberstein |
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Öffentliche Sitzung
| 1. | Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 01.08.2024 |
Sachverhalt:
Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 01.08.2024 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
Ratsmitglied Andreas Ullrich war bei der Abstimmung noch nicht anwesend.
| 2. | Genehmigung des finalen Entwurfs zur Sanierung der Brücke BW 4 in Heiligkreuz und Beschluss zur Durchführung der Maßnahme |
Sachverhalt:
In der Gemeinde Wartmannsroth, Ortsteil Heiligkreuz, Landkreis Bad Kissingen wird die Ortsstraße Heiligkreuzstraße über den Weißenbach geführt. Die bestehende Brücke über den Weißenbach wurde ca. im Jahr 1970 als 1-feldrige Brücke mit einer Stützweite von ca. 5,10 m errichtet. Bei der letzten Brückenprüfung im Jahr 2019 wurde die Zustandsnote 3,1, „nicht ausreichender Zustand, Standsicherheit und Verkehrssicherheit beeinträchtigt“, nach der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnungen und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076, Ausgabe 2017 (RI-EBW-Prüf 2017), bewertet.
Die Standsicherheit wird durch den schlechten Zustand des Überbaus als auch der Widerlager beeinträchtigt. Im Überbau sind zahlreiche Querrisse zwischen den Stahlträgern im Beton (teils mit Wasseraustritt) sowie Längsrisse vorhanden. Die Widerlager sind durchfeuchtet und weisen ausgespülte Fugen in der Wasserwechselzone auf. Das Bauwerk entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an Brückenbauwerke hinsichtlich der Brückenklasse und der Verkehrssicherheit. Der Ersatzneubau wird lagegleich geplant. Das bestehende Bauwerk wird im Zuge des Neubaus vollständig abgebrochen. Das Bauwerk ist derzeit auf 6 Tonnen beschränkt und wird mit dem Ersatzneubau auf die Brückenklasse LM 1 erhöht.
Aufgrund der Planungserfahrung und der Vergleichbarkeit des BW 6 Dittlofsroda (ebenfalls in der Gemeinde Wartmannsroth) mit dem BW 4 Heiligkreuz wurde auf eine umfangreiche Variantenuntersuchung hinsichtlich der Brückenkonstruktion verzichtet. Als Vorzugsvariante wurde ein offener Rahmen in Ortbetonbauweise mit Brunnenringgründung gewählt. Die Konstruktionshöhe des Überbaus wurde mit 40 cm definiert. Die Überbauunterseite wurde parallel zur Querneigung der Fahrbahn festgelegt.
Für die bauzeitliche Verkehrsführung wird eine ortsnahe Umfahrung über den östlichen gelegenen Lagerplatz und die Wiese eingerichtet. Über den Weißenbach wird eine Überfahrung mittels einer Bachverrohrung und einer Überschüttung eingerichtet. Die Straße wird aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens und der untergeordneten Rolle bauzeitlich nicht asphaltiert, sondern als Schotterstraße mit einer Breite von 3,50 m ausgebildet. Es besteht die Notwendigkeit einige Bäume und Sträucher im Böschungsbereich und im Anschlussbereich zur Heiligkreuzstraße zu roden.
Geplant ist eine Bauzeit von ca. 6 Monaten bei störungsfreiem Ablauf. Mit den Bauarbeiten soll nächstes Jahr im Sommer begonnen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Maßnahme werden Fördergelder beim Freistaat Bayern beantragt. Gemäß Kostenberechnung teilen sich die Gesamtkosten von 498.251,22€ brutto folgendermaßen auf:
- Brücke: 443.026,91€
- Baustellenumfahrung: 55.224,31€
Diskussionsverlauf:
Ratsmitglied Stefan Selbert hinterfragt, ob es nicht eine einfachere Lösung für die Brücke gäbe. Im Internet habe sei er auf ein neues Verfahren gestoßen, dass mit Fertigteilen arbeitet. Dies erscheine ihm auch hier eine mögliche Lösung zu sein.
Aufgrund dessen, dass der Förderantrag am 01.10. bei der Regierung vorliegen muss, schlägt der Bürgermeister vor, über den Beschlussvorschlag abzustimmen, mit dem Vorbehalt, dass die von Stefan Selbert vorgeschlagene Lösung nochmals beim Ingenieurbüro angesprochen wird. Sollte sich zeigen, dass diese nicht anwendbar ist, soll der Förderantrag eingereicht werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt den Entwurf für den Neubau der Brücke BW 4 in Heiligkreuz und befürwortet die Durchführung der Maßnahme in 2025. Von der Kämmerei sind die entsprechenden Finanzmittel einzuplanen und Fördermittel sind bei der Regierung von Unterfranken zu beantragen. Zuvor ist durch Nachfrage beim Planungsbüro auszuschließen, dass es kostengünstigere Lösung, beispielsweise durch die Verwendung von Fertigteilen, für die Brücke gibt.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 3. | Weitere Verwendung des Grundstücks FlNr. 56, Hauptstraße 23, in Wartmannsroth |
Sachverhalt:
Das Grundstück liegt im Ortsbereich von Wartmannsroth, für den die Gemeinde eine sog. Quartiersplanung erstellen lassen hat. Hier wurden verschiedene Möglichkeiten dargestellt, wie man das Grundstück künftig nutzen könnte. Ein Teil der Fläche wird noch für Begrünungsmaßnahmen gebraucht. Der rückwärtige Teil (Garten) ist derzeit an zwei verschieden Parteien verpachtet. Die Scheune wird teilweise vom Bauhof als Lagerfläche genutzt. Allerdings wird kein zwingender Bedarf hierfür gesehen. Für den vorderen Teil (Hofraum mit Scheune und Nebengebäuden) gab es in der Vergangenheit, wie auch aktuell wieder, unverbindliche Anfragen, ob das Objekt vielleicht zu erwerben oder zu mieten wäre.
Die aktuelle Anfrage wird zum Anlass genommen, das Thema im Gemeinderat zu diskutieren.
19:06 Uhr Andreas Ullrich erscheint zur Sitzung.
Diskussionsverlauf:
Der Gemeinderat spricht sich für einen Verkauf, wie von der Verwaltung vorgeschlagen aus. Dies würde vorsehen, dass der vordere Hofbereich mit Scheune und ein ca. 3-5 Meter breiter Streifen des Gartens zu Verkauf angeboten werden sollen. Den Rest der Gartenfläche will man weiterhin im Eigentum behalten und weiter verpachten.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat von Wartmannsroth beschließt den Verkauf des Anwesens Hauptstraße 23. Ein Inserat soll im Gemeindeboten und im Internet veröffentlicht werden. Der bestehende Garten soll ich mitverkauft werden, sondern weiterhin lediglich verpachtet werden.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Beschluss 2:
Antrag des ersten Bürgermeisters zur Geschäftsordnung:
Die weitere Beratung über einen möglichen Verkaufspreis wird nichtöffentlich behandelt.
Abstimmungsergebnis: 10 : 1
| 4. | Verlängerung des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur gemeinsamen Beschäftigung einer Archivkraft innerhalb der kommunalen Allianz Fränkisches Saaletal |
Sachverhalt:
In §6 des beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrags (Arbeitsgemeinschaft gem. Art. 4 KommZG zum Interkommunalen Registratur- und Archivwesen in der ILE „Kommunale Allianz Fränkisches Saaletal e. V.“) ist die Geltungsdauer geregelt:
„Diese Vereinbarung wird mit Wirksamwerden des Bewilligungsbescheides der Regierung von Unterfranken für die Dauer von fünf Jahren geschlossen.“
Der Bewilligungsbescheid ist auf den 05.12.2019 datiert (beigefügt), Arbeitsbeginn unserer Verbundarchivarin Frau Anastasia Schoch war aufgrund mehrerer Bewerbungsdurchläufe jedoch erst am 14.02.2022.
Voraussetzung einer Förderung über die Richtlinie für interkommunale Zusammenarbeit (RIZ) ist jedoch u. a. die „dauerhafte Einrichtung, mind. jedoch auf fünf Jahre“
4. Zuwendungsvoraussetzungen
(…)
4.2
1Das Kooperationsprojekt ist dauerhaft einzurichten, mindestens jedoch auf fünf Jahre. 2Vor Erlass des Zuwendungsbescheids soll der Förderbehörde der Entwurf einer Vereinbarung, die die rechtliche Grundlage für die Dauerhaftigkeit der Kooperation gewährleisten soll, vorgelegt werden. 3Durch die Zusammenarbeit soll eine Einsparung der personellen und sächlichen Ausgaben in den kooperierenden Aufgabenbereichen von mindestens 15 % pro Jahr erzielt werden. 4Dabei bleibt die Senkung der Ausgaben durch die Zuwendung nach dieser Richtlinie außer Betracht. 5Der Nachweis der Einsparung soll in der Regel durch einen Vergleich der bisherigen Sach- und Personalkosten der einzelnen Kooperationspartner mit den nach der Kooperation zu erwartenden Kosten erfolgen. 6Ist dies nicht möglich, weil es sich zum Beispiel um eine neue Aufgabe handelt, sollen dem nach der Kooperation zu erwartenden Aufwand die fiktiven Kosten bei einer jeweils eigenständigen Erledigung durch die Kooperationspartner gegenübergestellt werden. (…)
Die aktuelle Vereinbarung muss daher in Form eines Nachtrags im öffentlich-rechtlichen Vertrag bis mind. 13.02.2027 verlängert und die Verlängerung von den Gemeinden beschlossen werden:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgenden Nachtrag zu § 6 des öffentlichen-rechtlichen Vertrags zur gemeinsamen Beschäftigung einer Archivkraft innerhalb der kommunalen Allianz Fränkisches Saaletal:
Die Geltungsdauer des vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrags (Arbeitsgemeinschaft gem. Art. 4 KommZG zum Interkommunalen Registratur- und Archivwesen) verlängert sich bis mindestens 13.02.2027.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 5. | Bestellung einer Vertreterin/ eines Vertreters der Gemeinde Wartmannsroth für das Entscheidungsgremium zur Vergabe von Fördermitteln beim Regionalbudget der Allianz Fränkisches Saaletal |
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 12.11.2020 war der ehemalige zweite Bürgermeister der Gemeinde Wartmannsroth Kurt Selbert vom Gemeinderat in das Entscheidungsgremium entsandt worden, um dort die Vergabe von Fördermittel im Rahmen des Regionalbudgets mitzuverantworten.
In der Gemeinde Wartmannsroth wurden im Rahmen des Regionalbudgets die Hütte am Binsrain, der Treffpunkt am Feuerbach, der Mehrgenerationentreff am Lenzenberg und zuletzt der Völkschlärer Generationengarten gefördert.
Herr Selbert hat nun mitgeteilt, dass er das Amt gerne abgeben möchte. Als Nachfolger wurde von ihm Altbürgermeister Jürgen Karle vorgeschlagen, der sich auch bereit erklärt hat das Amt zu übernehmen.
Der Gemeinderat ist mit dem Vorschlag einverstanden.
Beschluss:
Der Gemeinderat von Wartmannsroth bestellt Jürgen Karle als Vertreter/ der Gemeinde Wartmannsroth für das Entscheidungsgremium für die Vergabe von Fördermittel im Rahmen des Regionalbudgets der Allianz Fränkisches Saaletal.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 6. | Festlegung der Brennholzpreise für die Saison 2024/2025 |
Sachverhalt:
Wie jedes Jahr steht die Hiebsaison und die damit verbundene Vergabe von Brennholz an. Bevor jedoch das Brennholz vergeben werden kann, müssen die Preise feststehen.
Für das vergangene Jahr hatten wir folgende Preise festgelegt:
- Hartholz gemischt IL: 85,- € pro fm
- Weichholz IL: 50,- € pro fm
- Stehendes Selbstwerberholz (BHD bis 25 cm): 30,- € bis 41,- € pro rm nach Lage und Qualität
- Schlagabraum bzw. Losholz: 16,- € bis 25,- € je pro rm nach Lage und Qualität
Die vorgenannten Preise sind inklusive Mehrwertsteuer.
Zur Preisentwicklung bezieht Revierleiter Christoph Uffelmann wie folgt Stellung:
Nach sich aktuell abzeichnender Marktsituation, wird sich der Laubstammholzpreis bei der Buche leicht nach oben korrigieren. Der Eichenpreis wird voraussichtlich das Niveau des letzten Jahres halten können, was durchaus ein positives Signal ist.
Die Nachfrage nach Brennholz ist tendenziell leicht rückläufig. Ein Grund dafür war der milde Winter, sinkende Energiepreise und die durchaus gute Brennholzbevorratung der letzten Jahre.
Der Hiebssatz des Gemeindewaldes ist ZE-bedingt für das Forstwirtschaftsjahr 2024 bereits erfüllt worden. Von daher sind keine größeren planmäßigen Hiebe im Laubholzbereich vorgesehen. Lediglich das Nachlichten über Eichennaturverjüngung wird kommenden Herbst vorrangig durchgeführt. Außerdem sind einige geschädigte Buchenbestände für die Durchforstung mit dem Harvester vorgesehen. Hierbei fällt Polterholz in ausreichendem Maße für die Versorgung der Ortsbevölkerung an.
Bei der Preisgestaltung, ist es seitens der FBG angedacht, den Brennholzpreis des Vorjahres anzunehmen.
Bei Hartholzpoltern mit einem deutlich erhöhten Schadholzanteil (über 50%), wäre es sinnvoll eine Preisreduktion von 15€/fm zu gewähren. Der Schadholzanteil wird bei der Holzaufnahme durch den Forstbetrieb der Gemeinde Wartmannsroth festgelegt.
Die benachbarten Waldbesitzer (Forstbetrieb Hammelburg, Stiftung Juliusspital, Fuchsstadt), werden ebenfalls versuchen die Brennholzpreise konstant zu halten.
Der gewerbliche Weiterverkauf des aufgearbeiteten Holzes ist nicht gestattet!
Beschluss:
Die Brennholzpreise für die Saison 2024/2025 werden unverändert wie folgt festgelegt:
Hartholz gemischt IL: 85,- € pro fm
Bei Hartholzpoltern mit einem deutlich erhöhten Schadholzanteil (über 50%), kann eine Preisreduktion von bis zu 15€/fm gewähren werden. Der Schadholzanteil wird bei der Holzaufnahme durch den Forstbetrieb der Gemeinde Wartmannsroth festgelegt.
Weichholz IL: 50,- € pro fm
Stehendes Selbstwerberholz (BHD bis 25 cm): 30,- € bis 41,- € pro rm nach Lage und Qualität
Schlagabraum bzw. Losholz: 16,- € bis 25,- € je pro rm nach Lage und Qualität
Die vorgenannten Preise sind inklusive Mehrwertsteuer.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 7. | Anfrage zur Anmietung des Aussichtspunktes am Brodweg Völkersleier zur Durchführung einer Hochzeitsfeier |
Sachverhalt:
Kürzlich hat erstmals am Brodweg bei Völkersleier (Johannisfeuer) eine freie Trauung stattgefunden. Die Trauzeremonie wurde dort abgehalten und hierfür auch ein kleines Zelt neben dem Weg aufgestellt. Es handelte sich um eine Nutzung von nur wenigen Stunden.
Nun liegt der Gemeinde eine Anfrage für eine ganze Hochzeitsfeier an dem Platz vor. Es sollen mehrere Zelte und Pavillons sowie eine Toilettenwagen gestellt werden. Außerdem sind Lagerfeuer und Livemusik geplant. Für Auf und Abbau soll der gesamte Weg Ende August für mehrere Tage gesperrt werden.
Hierzu wurden die Jagdgenossenschaft Völkersleier und der dortige Jagdpächter um Stellungnahme gebeten.
Erwartungsgemäß fallen beide Stellungnahmen negativ aus, weil Beeinträchtigungen der Landwirtschaft und Jagd befürchtet werden, schließlich liegt der Termin Ende August mitten in der Jagdsaison und der Erntezeit.
Diskussionsverlauf:
Auch im Gemeinderat sind man den Antrag durchwegs kritisch. Probleme mit dem Jagdpächter und der Landwirtschaft seien vorprogrammiert, wenn man mitten in der Erntezeit wichtige Feldwege sperre. Das Hauptproblem wird jedoch in der Zufahrt gesehen. Der Platz ist nur über grundsätzlich gesperrte Feldwege erreichbar. Man müsste für eine derartige Veranstaltung das Befahren der Feldweg über eine verkehrsrechtliche Anordnung auch für Pkw (Besucher- und Lieferverkehr) erlauben, was dann wieder haftungsrechtliche Fragen aufwirft. Auch wäre im Falle einer Erlaubnis von Folgeanträgen auszugehen, was Jagd und Landwirtschaft noch mehr beeinträchtigen würde. Von daher könne man einem Antrag im gewünschten Umfang nicht zustimmen.
Nichts einzuwenden hat der Gemeinderat hingegen, gegen eine „lose Versammlung“ am genannten Ort. Diese sei vom Recht auf Versammlungsfreiheit abgedeckt. Der Platz sei frei zugänglich und könne weitestgehend frei genutzt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat von Wartmannsroth genehmigt den Antrag auf Durchführung einer Hochzeitsfeier am Brodweg in Völkersleier unter Vollsperrung der angrenzenden Feldwege.
Abstimmungsergebnis: 0 : 11
| 8. | Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters |
Sachverhalt:
| - | Internetseite Brennerweg.de neu gestaltet durch Frankens Saalestück in Kooperation mit „der Rhön“ |
| - | Tennet Informationsveranstaltung am 17.09.2024 von 17 - 20 Uhr im Feuerwehrhaus Wartmannsroth |
| - | Bürgermeister Atzmüller informiert über ein Schreiben von Staatsminister Aiwanger zur kommunalen Wärmeplanung. Für die Gemeinde sei dieses Thema vorerst aber nicht relevant. |
| 9. | Verschiedenes |
Um 20:00 Uhr wird die Sitzung geschlossen.