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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Wartmannsroth

Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses über die Aufhebung des Bebauungsplans „Bornhecke“

in Völkersleier

Der Gemeinderat von Wartmannsroth hat gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in seiner Sitzung am 08.05.2024 die Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Bornhecke“ vom 17.05.1988 beschlossen.

Der Bebauungsplan „Bornhecke“ umfasst die Grundstücke 138, 138/2, 162, 162/1, 172, 172/1, 172/2, 180, 175, 180/1, 180/2, 180/3, 180/4, 180/5, 180/6, 180/7, 180/8, 180/9, 180/11, 180/12, 254, 277/14, 277/15, 277/16 277/17, 277/18, 277/19, 277/20, 277/ 21, 277/22, 278, 278/2, 278/3, 280/5, 282, 282/2, 282/3, 282/4, 282/5, 301, 302, 303, 304/1, Gemarkung Völkersleier.

Die Aufhebung erfolgt gemäß § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Ziel und Zweck des Verfahrens ist es, den Bebauungsplan „Bornhecke“ aufzuheben, da für das weitestgehend vollständig baulich genutzte Plangebiet keine Bebauungsplanerfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB mehr besteht. Die Aufhebung soll eine zeitgemäßere Bebauung der Restflächen nach Maßgabe des § 34 BauGB ermöglichen, der somit die mittlerweile teilweise obsolet gewordenen Festsetzungen des Bebauungsplans ersetzt.

Der Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplans wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Wartmannsroth, 12.11.2024
gez.
Florian Atzmüller
Erster Bürgermeister