über die öffentliche
Sitzung des Gemeinderats
vom 24. Oktober 2024
Feuerwehrhaus Wartmannsroth
Vorsitz:
Erster Bürgermeister Florian Atzmüller
Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
| Entschuldigt sind |
| Christina Dollinger |
| Andreas Hänelt |
| Jochen Koberstein |
| Clarissa Schneider |
Öffentliche Sitzung
| 1. | Verleihung der Kommunalen Dankurkunde des Freistaats Bayern für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung an Gemeinderatsmitglied Roland Brönner |
Sachverhalt:
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung wird Gemeinderatsmitglied Roland Brönner für seine Verdienste um die Gemeinde Wartmannsroth die kommunale Dankurkunde durch Herrn Landrat Thomas Bold verliehen.
Werdegang von Roland Brönner:
| - | Seit 09.11.2004 bis heute Gemeinderatsmitglied in Wartmannsroth |
| - | Vom 09.11.2004 bis 30.04.2014 Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses |
| - | Vom 08.05.2014 bis 30.04.2020 Zweiter Bürgermeister der Gemeinde Wartmannsroth |
Diskussionsverlauf:
In seiner Laudation betont Landrat Bold die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung und der kommunalen Ehrenämter. Während man in einem Verein allein für die passive Mitgliedschaft eine Ehrung erlangen könne, sei dies im Gemeinderat nur durch aktives Mitwirken und mehrfache Wiederwahl möglich. Demzufolge sei Herrn Brönner für die geleistete Arbeit besonderer Respekt zu zollen. Landrat Bold beglückwünscht Herr Brönner und überreicht die Urkunde im Namen des Freistaats Bayern.
Auch Bürgermeister Atzmüller bedankt sich bei Herrn Brönner für seinen Einsatz und überreicht im Namen der Gemeinde ein Präsent.
| 2. | Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 10.10.2024 |
Sachverhalt:
Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 10.10.2024 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 3. | Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Holzlager- und bearbeitungsplatzes auf dem Grundstück FlNr. 565/10 Gemarkung Völkersleier, Am Seeblick 13 |
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben im liegt im Außenbereich und ist laut Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen. Das Bauvorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, da es einen forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Die künftige Nutzung wird wie folgt beschrieben:
Für die Verarbeitung zu Brennholz werden Baumstämme (Fichten-, Buchen- und Eicheholz) zwischengelagert. Die Zulieferung der Baumstämme erfolgt mittels LKW oder mit eigenem Traktor mit Holzanhänger über die Straße "Am Seeblick" und über das eigene Hofgrundstück.
Holzbearbeitung : Die Baumstämme werden mittels Spaltautomat mit Zapfwellenantrieb (über den Traktor) auf Ofenlänge geschnitten, gespalten und über ein Förderband in Transportboxen gelagert. Die Transportboxen mit Füllmengen von ca. 1,0 m³ werden seitlich gestapelt und bei Bedarf abtransportiert.
Wie bereits vom Bürgermeister mitgeteilt, hat er den Bauantrag als Angrenzer unterschrieben, unabhängig von der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Holzlager-und bearbeitungsplatzes auf dem Grundstück FlNr 565/10 Gemarkung Völkersleier, Am Seeblick 13.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 4. | Genehmigung des Entwurfs für die Umgestaltung des Sportgeländes in Schwärzelbach und Beschlussfassung zur Art und Weise der Durchführung |
Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung vom 26.09. wurde dem Gemeinderat der überarbeitete Entwurf vorgestellt. Die in der Sitzung gemachten Anregungen und Änderungsvorschläge wurden eingearbeitet und in der Sitzung am 10.10. auch den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Hier traf die Planung auf große Zustimmung und positive Resonanz. Auch in dieser Versammlung gab es noch die ein oder andere Anregung, die nun eingearbeitet wurde. Außerdem wurde die Parksituation entlang der Straße mit dem Staatlichen Bauamt abgestimmt und entsprechend den Vorgaben in die Planung integriert.
Da in den Sitzungen und im Nachgang zu den Sitzungen einzelne Gemeinderatsmitglieder den Umfang der Maßnahme und die Sinnhaftigkeit einer Förderung immer wieder angezweifelt haben, hat die Verwaltung Kontakt zum Amt für Ländliche Entwicklung und zum Staatlichen Bauamt aufgenommen, um aktuell zu erfragen, welche Auswirkungen es hätte, wenn die Gemeinde hier aus sämtlichen Fördermaßnahmen aussteigt und versucht, das Projekt in reduzierter Form mit eigenen Mitteln zu realisieren.
Staatliches Bauamt: Der Abteilungsleiter Herr Arnold traf hierzu die Aussage, dass der Teilausbau rund um das Sportgelände soweit gediehen ist, dass das Staatliche Bauamt die Maßnahme auf jeden Fall realisieren wird. Es müsse nur klar sein, dass sämtliche Ausfahrten (Hochbord oder Tiefbord) feststehen müssen. Es wäre also sinnvoll, wenn sich der Gemeinderat auf eine Platzgestaltung festlegt, bevor der Straßenbau beginnt bzw. bevor die Ausführungsplanung abgeschlossen ist.
Amt für Ländliche Entwicklung: Eine Zuschusskürzung für andere Maßnahmen wird es nicht geben, wenn die Gemeinde das Sportplatzgelände nicht im Rahmen der Dorferneuerung entwickelt. Die bereits zugesagten Fördermittel von 300.000 Euro würden jedoch ersatzlos entfallen und könnten nicht auf andere Maßnahmen übertragen werden, so der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft Herr Schneider.
Im Rahmen der ELER-Maßnahme könnten einige Dinge gefördert werden, die bei der Dorferneuerung nicht gefördert werden können (Spielplatzgeräte) und als Maßnahmenträgerin könnte die Gemeinde selbst darüber entscheiden, welche Arbeiten sie vergibt, welche sie selbst ausführt und welche vielleicht ehrenamtlich ausgeführt werden können. Die Planung selbst müsse jedoch, so wie zur Förderung beantragt, umgesetzt werden.
Die Rückmeldungen zum ehrenamtlichen Einsatz bei diesem Projekt sind gemischt. Während einige Frauen sich schon jetzt engagiert bei der Planung mit eingebracht haben und sich mit Kuchenverkäufen und Glühweinständen bei der Finanzierung einzelner Gerätschaften einbringen wollen, wird hinsichtlich der auszuführenden Arbeiten Zurückhaltung geübt. Die Verantwortlichen für den Sportheimumbau geben zu bedenken, dass bei der aktuell laufenden Maßnahme ein hoher ehrenamtlicher Einsatz gefordert wird. Man wolle die ehrenamtlichen Helfer nicht überfordern, indem bereits das nächste Großprojekt auf Ehrenamtsbasis geplant wird. Es sei sicher kein Problem, mal eine kleinere Fläche zu pflastern oder bei der Bepflanzung zu unterstützen aber sicherlich sei man – auch mangels Know-How – nicht in der Lage sich ehrenamtlich in dem Umfang einzubringen, wie das beim Sportheim der Fall ist.
Ergänzend hierzu sei noch angemerkt, dass der potenzielle Träger der angestrebten „ambulant, betreuten Wohngemeinschaft“ (abWG) die Planungen zum Sportgelände ausdrücklich begrüßt, weil sie Attraktivität der Einrichtung erheblich steigert.
Grundsätzlich wäre der gemeindliche Bauhof fachlich in der Lage nahezu alle Arbeiten selbst zu erledigen. Der Zeitaufwand hierfür wird auf 8 Wochen mit drei Mann (2 Arbeiter + Bauleiter) geschätzt. Angesichts der laufenden Arbeiten und der vielen laufenden Projekte ist es jedoch unrealistisch dieses Zeitfenster einzurichten. Davon abgesehen spielen auch die Wetterbedingungen eine große Rolle. Aufgrund der diesjährigen Witterungslage, war kaum für andere Projekt Zeit, da die Mäh- und Mulcharbeiten quasi kein Ende nahmen. In einem trockenen Jahre sähe dies wiederum anders aus. Grundvoraussetzung bei all diesen Überlegungen ist darüber hinaus natürlich auch ein vollständiges Team. Sollte es, wie in der Vergangenheit schon vorgekommen, zu längerfristigen, krankheitsbedingten Ausfällen kommen, wären sämtliche Eigenleistungsplanungen überholt.
Fazit: Das Projekt sollte weder auf das Ehrenamt noch auf den Gemeindebauhof als Hauptakteure ausgelegt werden. Wenn sich der Gemeinderat zur Durchführung entschließt, wird dies seitens der Verwaltung im Rahmen des ELER-Programms empfohlen und hier sollte zunächst in vollem Umfang von Fremdvergabe ausgegangen werden. Kosteneinsparungen durch ehrenamtlichen Einsatz, vor allem aber durch Gemeindepersonal, soll definitiv angestrebt werden, kann aber in Art und Ausmaß nur kurzfristig nach Personal- und Wetterlage geplant werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Auf der HH-Stelle 6150.9570-08 wurden in 2026 Ausgaben in Höhe vom 513.000 € (Kostenschätzung Baukosten) eingeplant. Im Gegenzug wurden auf der HH-Stelle 6150.3610 für 2028 Einnahmen von 282.150 € (entspricht 55 % der Ausgaben, max. 320.000 €) berücksichtigt. Bei der Haushaltsplanung war bereits bekannt, dass eine mögliche bessere Förderung über ELER in 2024 geprüft wird.
Diskussionsverlauf:
Von der Verwaltung wird kurz dargestellt, wie man sich den Ablauf vorstellen könnte. Zunächst solle der Spielplatz realisiert werden. Anschließend könne, nach Fertigstellung des Straßenbaus, die Bachrenaturierung in Angriff genommen werden und zuletzt die Parkplätze. Man sähe auch einiges Potenzial für Eigenleistung des Bauhofs und punktuelle Unterstützung durch Ehrenamtliche. Die finale Ausgestaltung des Spielplatzes sei dabei noch zu diskutieren. Gegebenenfalls könnte man den Spielplatz zunächst auch nur mit einer Grundausstattung ausgestalten und für spätere Geräteanschaffungen noch eine Erweiterungsfläche vorsehen.
Die Ausarbeitung des umfangreichen Förderantrags laufe auf Hochtouren und sei seitens der Gemeindeverwaltung weitestgehend fertiggestellt. Lediglich einige externe Stellungnahmen fehlten noch.
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur Umgestaltung des Sportgeländes in Schwärzelbach mit der Renaturierung der Sippachsaue. Mit dem Entwurf soll sich um eine ELER-Förderung beworben werden. Über Möglichkeiten der Kosteneinsparung soll nach einer Förderzusage im Rahmen konkreterer Zeitplanungen beraten werden. Gleiches gilt für die weitere Begleitung durch das Architekturbüro.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 5. | Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025; Festlegung der neuen Hebesätze |
Sachverhalt:
Dem Gemeinderat wurde bereits Ende Juni 2024 ein Erklärvideo zur Grundsteuerreform (https://kommsafe.de/public/download-shares/ph8T9Pb6icqwSfe6Kkf9iKXqp7FuLInP) zur Verfügung gestellt.
Celine Schaupp von der Verwaltung stellt dem Gemeinderat sämtliche Informationen rund um das Thema Grundsteuerreform vor. Hierbei werden die verschiedensten Vorgehensweisen und Fragen geklärt. Des Weiteren wird über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze gesprochen.
Da die bisherigen Hebesätze zum 01.01.2025 automatisch ihre Geltung verlieren, sind die ab dem 01.01.2025 gültigen, neuen Hebesätze der Grundsteuer A und B noch im Kalenderjahr 2024 mittels Hebesatzung festzulegen.
Bisher wurden Hebesätze im Rahmen der Haushaltssatzungen bekanntgemacht.
Für die Entscheidung über die Festsetzungshöhe der neuen Hebesätze hat jede Gemeinde vom Bay. Landesamt für Steuern Informationen eine Prognose, wie hoch die Gesamtsumme der Grundsteuermessbeträge der Grundsteuer B sein wird, erhalten.
Nach der Prognose liegt die Gesamtsumme der Grundsteuermessbeträge bei der Grundsteuer B ab dem 01.01.2025 zwischen 124.200 € bis 134.900 €, der Mittelwert liegt bei 129.550 €.
Die Spannbreite des „aufkommensneutralen“ Hebesatzes liegt nach der Prognose ab dem 01.01.2025 zwischen 120 % bis 130 %, der Mittelwert liegt bei 125 %.
Bisherige Berechnungsgrundlagen:
Gesamtsumme der Grundsteuereinnahmen B im Jahr 2024: — ca. 160.000 €
Hebesatz Gemeinde Wartmannsroth Grundsteuer B 2024: — 320 %
Gesamtsumme Grundsteuermessbeträge B 2024: — 160.000 € : 3,2 = ca. 50.000 €
Gesamtsumme der Grundsteuereinnahmen A im Jahr 2024: — ca. 64.000 €
Hebesatz Gemeinde Wartmannsroth Grundsteuer A 2024: — 320 %
Gesamtsumme Grundsteuermessbeträge A 2024: — 64.000 € : 3,2 = ca. 20.000 €
Eine exakte Berechnung zur Festlegung der neuen Hebesätze ist nicht möglich, da nicht alle Grundsteuermessbeträge bekannt sind, Messbescheide fehlerhaft sind, spätere Anpassung von Messbeträgen erforderlich sind oder Schätzungen der Messbeträge vorgenommen werden.
Vom Gemeinderat sind die neuen Hebesätze der Grundsteuer A und B festzulegen.
Neufestsetzung Berechnungsbeispiele:
Beispiele Grundsteuer B (anhand der Grundsteuermessbetrags-Prognose des Finanzamts):
-> bisherige Messbeträge ca. 50.000 € x bisheriger Hebesatz 320 % = ca. 160.000 € Einnahmen
-> künftige Messbeträge laut Prognose (neutraler Hebesatz wäre 125 %)
| • | Messbeträge 129.550 € x Hebesatz 150 % = 194.325,00 € Einnahmen (Erhöhung ca. 21 %) |
| • | Messbeträge 129.550 € x Hebesatz 175 % = 226.712,50 € Einnahmen (Erhöhung ca. 42 %) |
| • | Messbeträge 129.550 € x Hebesatz 200 % = 259.100,00 € Einnahmen (Erhöhung ca. 62 %) |
Beispiele Grundsteuer A (anhand bisheriger Grundsteuermessbeträge):
-> bisherige Messbeträge ca. 20.000 € x bisheriger Hebesatz 320 % = ca. 64.000 € Einnahmen
-> künftige Messbeträge anhand bereits eingelesener Datensätze (Stand 18.10.2024) ermittelt (neutraler Hebesatz wäre 260 %)
-> Achtung: Bei Grundsteuer A entfällt der „Wohnanteil“, stattdessen wird dieser der Grundsteuer B zugerechnet
| • | Messbeträge 25.000 €? x Hebesatz 280 % = 70.000 € Einnahmen (Erhöhung ca. 9 %) |
| • | Messbeträge 25.000 €? x Hebesatz 300 % = 75.000 € Einnahmen (Erhöhung ca. 17 %) |
| • | Messbeträge 25.000 €? x Hebesatz 320 % = 80.000 € Einnahmen (Erhöhung ca. 25 %) |
| • | Messbeträge 25.000 €? x Hebesatz 340 % = 85.000 € Einnahmen (Erhöhung ca. 33 %) |
Sicherlich wird es in den kommenden Kalenderjahren immer wieder notwendig werden, hinsichtlich der Höhe der jeweiligen Hebesätze nachzujustieren.
Der Versand der neuen Grundsteuerbescheide durch die Steuerstelle der Gemeinde Wartmannsroth hat aufgrund der Fälligkeit der 1. Rate zum 15.02.2025 und der einmonatigen Widerspruchsfrist bis spätestens Mitte Januar zu erfolgen.
Diskussionsverlauf:
Gemeindekämmerin Celine Schaupp weist den Gemeinderat nochmals darauf hin, dass aufgrund fehlender Veranlagungswerte gerade hinsichtlich der Grundsteuer A noch viele Unabwägbarkeiten bestünden. Alle bisher gelieferten Zahlen sind auf eigene Hochrechnungen und Schätzungen zurückzuführen.
Aus dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, die Hebesätze so zu wählen, dass das im Finanzplan veranschlagte Steueraufkommen erreicht werden kann. Dies seien Einnahmen, die für die Zukunft einkalkuliert waren und auf die man bauen müsse.
Bürgermeister Atzmüller schlägt für die Grundsteuer A einen Hebesatz von ca. 300% vor und für die Grundsteuer B einen Hebesatz zwischen 150 und 175% vor.
Die Kämmerin wird beauftragt auf Grundlage dieser Vorschläge eine Satzung zur Beschlussfassung auszuarbeiten.
| 6. | Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters |
Sachverhalt:
| - | Verkauf Iseki Rasenmähertraktor für 3.000 € (1 Gebot) |
| - | Rhönlink: Unterstützung rechtlicher Beratung/Unterstützung der von Fulda-Main-Leitung betroffenen Mitglieds-Kommunen mit 3.000 €. |
| - | PV-Anlagen zentraler Hochbehälter Schwärzelbach (10,7 kWp) sowie Kläranlage Waizenbach (13,35 kWp) wurden installiert |
| - | Förderaufruf Regionalbudget 2025, Antragsfrist 31.01.2025 |
| - | Vorschlag Untere Naturschutzbehörde: Pumphaus Schwärzelbach Maßnahme für Schleiereulen; Wasserhäusle Dittlofsroda: Maßnahme für Fledermäuse, in diesem Rahmen auch kleine Instandsetzung des Häuschens (Dach, Fensteraustausch) |
| - | Zusätzliche Fördermittel für die Schulaula mit Brandschutz in Höhe von 22.000 Euro |
| 7. | Verschiedenes |
Diskussionsverlauf:
| - | Die Begrünung der OD Wartmannsroth soll in den nächsten Wochen durchgeführt werden. |
| - | Am 30.10.24 erfolgt die Abnahme am Funkmast in Völkersleier |
Um 20:18 Uhr wird die Sitzung geschlossen.