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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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NIEDERSCHRIFT

über die öffentliche

Sitzung des Gemeinderats

vom 7. November 2024

Gemeinschaftshalle Waizenbach

Vorsitz:

Erster Bürgermeister Florian Atzmüller

Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. Herr Atzmüller begrüßt die anwesenden Gäste und Zuhörer und stellt anhand eines Exkurses in die Welt- und Bundespolitik, deren unmittelbare Auswirkungen auf die Gemeinde dar.

Weitere Teilnehmer/Gäste:

Frau Bartels und Herr Scharfenberg (Maxsolar) zu TOP 2 und 3

1 Zuhörerin

Öffentliche Sitzung

1.

Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 24.10.2024

Sachverhalt:

Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 24.10.2024 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Dominik Müller war bei der Abstimmung noch nicht anwesend.

19:03 Uhr Dominik Müller erscheint zur Sitzung.

2.

3. Änderung des Flächennutzungsplans - "Bürgersolarpark Waizenbach"; Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Sachverhalt:

Von folgenden Trägern öffentlicher Belange wurde keine Stellungnahme abgegeben:

-

Landratsamt Bad Kissingen

o

Kreisheimatpfleger

-

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

-

Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg

-

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bad Kissingen

-

Staatliches Bauamt Schweinfurt

-

Stadtwerke Hammelburg GmbH

-

Bayerischer Bauernverband, Oberthulba

-

Bayerische Staatsforsten, Hammelburg

-

Bund Naturschutz in Bayern e.V., Bad Brückenau

-

Markt Zeitlofs

-

Markt Schondra

-

Markt Burgsinn

-

Stadt Hammelburg

-

Landesbund für Vogelschutz, Veitshöchheim

Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Einwendungen: *

-

Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Bayreuth

-

Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern, Nürnberg

-

Regierung von Unterfranken, Würzburg

-

Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Bad Kissingen

-

Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

-

Landratsamt Bad Kissingen

o

Naturschutz

o

Städtebau

o

Immissionsschutz

o

Gesundheitsamt

-

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

-

Deutsche Telekom Technik GmbH, Würzburg

-

UNESCO-Biosphärenreservat Rhön, Verwaltung Bayern, Oberelsbach

-

Gemeinde Gräfendorf

-

Markt Oberthulba

-

Bayernwerk Netz GmbH, Fuchsstadt

Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen zur Planung vorgebracht:

-

Landratsamt Bad Kissingen

o

Wasserrecht

o

Kreisbrandrat

-

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a. d. Saale

-

PLEdoc GmbH, Essen

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die eingegangenen Stellungnahmen, inklusive Abwägung und den dazugehörigen Beschlussvorschlägen in der Anlage beigefügt.

Diskussionsverlauf:

Es wird festgestellt, dass im Wesentlichen keine neuen Eingaben gemacht wurden. Vielmehr wurde auf die bereits ergangenen Stellungnahmen verwiesen.

Uwe Kaiser hakt jedoch noch einmal wegen der Stellungnahme des Kreisbrandrats nach, der eine Löschwasserbereitstellung fordert. Herr Scharfenberg verweist daraufhin auf ein Merkblatt des Landesfeuerwehrverbands Bayern, in dem darauf verwiesen wird, dass ein Brand in einem Solarpark einen Flächenbrand in der Landwirtschaft gleichgestellt wird und es daher unmöglich sei, entsprechende Löschwasserreserven vorzuhalten. Zudem seien die Parks so angelegt, dass die Trafos in der Mitte der Anlagen stehen, sodass sie den größtmöglichen Abstand zum Wald haben.

Auf weitere Nachfrage wird erklärt, dass der Magerrasen durch aktive Ansaat von speziellen Wiesenmischungen, entsprechend Vorgabe der Unteren Naturschutzbehörde, unterstützt wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Wartmannsroth beschließt gemäß § 5 BauGB die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wartmannsroth im Bereich „Bürgersolarpark Waizenbach“ in der Fassung vom 07.11.2024, welche die aus der vorangegangenen Abwägung eingeflossenen Anregungen, Hinweise und Bedenken bereits enthält. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan ist gemäß § 6 BauGB beim Landratsamt zur Genehmigung einzureichen und gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ist die Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wartmannsroth im Bereich „Bürgersolarpark Waizenbach“ durch das Landratsamt Bad Kissingen, im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wartmannsroth ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 4

3.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan - "Bürgersolarpark Waizenbach"; Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Sachverhalt:

Von folgenden Trägern öffentlicher Belange wurde keine Stellungnahme abgegeben:

-

Landratsamt Bad Kissingen

o

Kreisheimatpfleger

-

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

-

Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg

-

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bad Kissingen

-

Staatliches Bauamt Schweinfurt

-

Stadtwerke Hammelburg GmbH

-

Bayerischer Bauernverband, Oberthulba

-

Bayerische Staatsforsten, Hammelburg

-

Bund Naturschutz in Bayern e.V., Bad Brückenau

-

Markt Zeitlofs

-

Markt Schondra

-

Markt Burgsinn

-

Stadt Hammelburg

-

Landesbund für Vogelschutz, Veitshöchheim

Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Einwendungen: *

-

Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Bayreuth

-

Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern, Nürnberg

-

Regierung von Unterfranken, Würzburg

-

Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Bad Kissingen

-

Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

-

Landratsamt Bad Kissingen

o

Städtebau

o

Immissionsschutz

o

Gesundheitsamt

-

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

-

Deutsche Telekom Technik GmbH, Würzburg

-

UNESCO-Biosphärenreservat Rhön, Verwaltung Bayern, Oberelsbach

-

Gemeinde Gräfendorf

-

Markt Oberthulba

-

Bayernwerk Netz GmbH, Fuchsstadt

Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen zur Planung vorgebracht:

-

Landratsamt Bad Kissingen

o

Naturschutz

o

Wasserrecht

o

Kreisbrandrat

-

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a. d. Saale

-

PLEdoc GmbH, Essen

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die eingegangenen Stellungnahmen, inklusive Abwägung und den dazugehörigen Beschlussvorschlägen in der Anlage beigefügt.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Wartmannsroth beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Bürgersolarpark Waizenbach“ in der Fassung vom 07.11.2024, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, welcher die aus der vorangegangenen Abwägung eingeflossenen Anregungen, Hinweise und Bedenken bereits enthält, als Satzung.

Der Bebauungsplan in der Fassung vom 07.11.2024 ist zusammen mit der Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wartmannsroth im Bereich „Bürgersolarpark Waizenbach“ durch das Landratsamt Bad Kissingen im Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Wartmannsroth ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 4

4.

Festlegung der Realsteuerhebesätze 2025 sowie Erlass der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung)

Sachverhalt:

Zu den Realsteuern zählt man die Grundsteuer, sowie die Gewerbesteuer.

Die Grundsteuer unterteilt sich nach § 2 Grundsteuergesetz in die Grundsteuer A, die von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erhoben wird und die Grundsteuer B, die auf allen sonstigen Grundstücken lastet.

Grundlage für die Steuerfestsetzung bilden bei den Realsteuern die von den Finanzämtern festgestellten Steuermessbeträge. Die Höhe der zu leistenden Steuerschuld berechnet sich hieraus prozentual in Höhe des jeweils von der Kommune festgesetzten Hebesatzes.

Bei der Festsetzung der Hebesätze haben die Kommunen in Bayern, im Rahmen der Hebesatzautonomie, einen weiten Spielraum. Lediglich hinsichtlich der Gewerbesteuer gibt der Gesetzgeber einen Mindesthebesatz von 200 Prozentpunkten vor (vgl. § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG) um innerdeutsche Steueroasen zu vermeiden.

Der Gewerbesteuerhebesatz wurde ab dem Jahr 2023 von 380 v. H. auf 400 v. H. angehoben. Ausschlaggebender Grund hierfür war die durch den Gesetzgeber beschlossene Erhöhung der Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer gemäß § 35 EStG.

Seitens der Verwaltung wird für den Gewerbesteuerhebesatz vorerst keine Änderung vorgeschlagen.

Die Rechnungsergebnisse der letzten vier Jahre:

In der vergangenen Gemeinderatssitzung vom 24.10.2024 wurde bereits über die Grundsteuerreform zum 01.01.2025 informiert sowie über mögliche Hebesätze diskutiert.

Ausfluss aus dieser Sitzung war, dass die Höhe der Hebesätze so festgelegt werden soll, dass das veranschlagte Grundsteueraufkommen aus der Finanzplanung des Haushalts erreicht wird.

Demzufolge errechnen sich folgende Hebesätze:

Grundsteuer A:

-> bisherige Messbeträge ca. 20.400 € x bisheriger Hebesatz 320 % = ca. 64.000 € Einnahmen

Derzeit (Stand 05.11.2024) sind ca. 75 %, also 3/4 der Messbeträge im Finanzprogramm eingelesen. Der Anstieg von diesen bisherigen Messbeträgen zu den neu eingelesenen Messbeträgen beträgt ca. 12,5 %. Bei einer Hochrechnung mit 12,5 % der bisher gültigen Messbeträgen von ca. 20.400 €, werden künftig ca. 23.000 € Messbeträge festgesetzt werden.

Vom Finanzamt voraussichtliche festgesetzte Messbeträge (laut eigener Hochrechnung): 23.000 €

Geplante Einnahmen 2025: 80.000 €

Demzufolge wäre auf Grundlager der Hochrechnung der Hebesatz von derzeit 320 % auf 350 % zu erhöhen. Bei einem gleichbleibenden Hebesatz von 320% würden sich die Einnahmen auf 73.600 € belaufen.

Derzeit (Stand 07.11.2024) sind ca. 88 % der Messbeträge im Finanzprogramm eingelesen. Alle bisher vorliegenden korrekten Datensätze die vom Finanzamt übermittelt wurden, wurden in das Finanzprogramm eingearbeitet. Der Vergleich von diesen bisherigen Messbeträgen zu den neu eingelesenen Messbeträgen beträgt zeigt, dass die Messbeträge gleich bleiben werden.

Vom Finanzamt voraussichtliche festgesetzte Messbeträge (laut eigener Hochrechnung): 20.400 € (gleichbleibend)

Geplante Einnahmen 2025: 80.000 €

Demzufolge wäre auf Grundlager der Hochrechnung der Hebesatz von derzeit 320 % auf 390 % zu erhöhen.

Grundsteuer B:

-> bisherige Messbeträge ca. 50.000 € x bisheriger Hebesatz 320 % = ca. 160.000 € Einnahmen

Vom Finanzamt voraussichtlich festgesetzte Messbeträge (laut Prognose des Bay. Landesamt für Steuern): 129.550 €

Geplante Einnahmen 2025: 200.000 €

Um die geplanten Einnahmen zu erzielen, wäre grundsätzlich der Hebesatz von derzeit 320 % auf 155 % abzusenken.

Es wird seitens der Kämmerei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund noch fehlender Messbeträge, vor allem hinsichtlich der Grundsteuer A noch viele Unabwägbarkeiten bestehen. Alle bisher gelieferten Zahlen sind auf die Prognose des Bay. Landesamt für Steuern, eigenen Hochrechnungen und Schätzungen zurückzuführen.

Auch das in der Finanzplanung veranschlagte Steueraufkommen wurde ohne konkrete Berechnungsgrundlage eingeplant.

Da nicht alle Grundsteuermessbeträge bekannt sind, Messbescheide fehlerhaft sind, spätere Anpassung von Messbeträgen erforderlich sind oder Schätzungen der Messbeträge vorgenommen werden, wäre aus Sicht der Kämmerei der Hebesatz noch etwas nach oben zu korrigieren.

Die Hebesätze sind durch den Gemeinderat festzusetzen und mittels Hebesatzsatzung (ist der Beschlussvorlage beigefügt) zu beschließen.

Diskussionsverlauf:

Angesichts der finanziellen Situation der Gemeinde sprechen sich Bürgermeister Atzmüller und Andreas Ullrich für Hebesätze aus, die das prognostizierte Grundsteueraufkommen ermöglichen. Vorschlagen werden 390% für die Grundsteuer A und 170% für die Grundsteuer B. Der Gewerbesteuersatz solle unverändert bleiben.

Michael Häusler widerspricht dem vehement. Seiner Meinung nach würden die Landwirte hier doppelt belastet weil deren Wohnhäuser nun in die Grundsteuer B überführt würden und die Grundsteuer A zusätzlich erhöht wird. Die Finanzplanwerte seien willkürlich geschätzt und somit nicht zwingend einzuhalten. Er spricht sich daher für die Beibehaltung des bisherigen Satzes bei der Grundsteuer A aus. Mit einer Festlegung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 170% sei er hingegen einverstanden.

Andere Ratsmitglieder sprechen sich grundsätzlich für eine Anhebung des Steueraufkommens aus, schlagen aber moderatere Schritte vor. Hebsätze von 350% für Grundsteuer A und 155% für Grundsteuer B werden vorgeschlagen.

Einig ist sich der Gemeinderat, dass aufgrund der unsicheren Datenlage sicherlich im nächsten Jahr noch einmal nachjustiert werden müsse.

Bürgermeister Atzmüller lässt sodann über die Vorschläge einzeln abstimmen.

Beschluss 1:

Der Gewerbesteuerhebesatz für das Jahr 2025 wird auf 400% festgesetzt.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Beschluss 2:

Der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Jahr 2025 wird auf 390% festgesetzt:

Abstimmungsergebnis: 2 : 13

Beschluss 3:

Der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Jahr 2025 wird auf 350% festgesetzt:

Abstimmungsergebnis: 9 : 6

Beschluss 4:

Der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Jahr 2025 wird auf 170% festgesetzt:

Abstimmungsergebnis: 6 : 9

Beschluss 5:

Der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Jahr 2025 wird auf 155% festgesetzt:

Abstimmungsergebnis: 9 : 6

Beschluss 6:

Der Gemeinderat von Wartmannsroth beschließt die diesem Beschluss auf Dauer beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung).

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

5.

Antrag auf freiwillige Spende vom Hospizverein Bad Kissingen e.V.

Sachverhalt:

Der Hospizverein Bad Kissingen e.V. möchte in einem Mietobjekt in Bad Kissingen- Garitz eine hospizliche Wohngemeinschaft mit 10 Plätzen eröffnen. Dies soll ein Platz werden für Menschen am Ende ihres Lebens, damit sie adäquat betreut werden können. Im näheren Umkreis gibt es keine solche Einrichtung. Die Krankenkassen unterstützen dieses Vorhaben nicht. Landrat Bold schätzt und unterstützt dieses Projekt.

Hierfür werden Spenden benötigt von ca. 20.000 € im Monat.

Der Verein fragt nun ab, welche Institutionen grundsätzlich zum Spenden bereit wären und in welchem Umfang bzw. in welcher Regelmäßigkeit. Um Antwort bis Ende November wird gebeten, um das mögliche Spendenaufkommen einschätzen zu können.

Finanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 wurde zu Beginn des Jahres über freiwillige Leistungen und eingegangene Zuschussanträge verschiedener Vereine beschlossen. Hiernach werden die Haushaltsansätze gebildet.

Auf der HH-Stelle 0000.6600 (Verfügungsmittel) stehen von 500 Euro derzeit noch 84,66 Euro zur Verfügung.

Auf der HH-Stelle 4700.7000 (Förderung der Wohlfahrtspflege) stehen derzeit keine Mittel mehr zur Verfügung.

Für die genannten Haushaltsstellen gibt es keinen Deckungskreis. In der Haushaltsplanung 2025 könnte eine Spende hierfür eingeplant werden.

Diskussionsverlauf:

Der Gemeinderat hält das Projekt zwar für sehr löblich, sieht hierin aber keine originäre Aufgabe der Kommunen. Hier seien Krankenkassen und der Freistaat Bayern in der Pflicht.

Beschluss:

Der Gemeinderat befürwortet eine Spende an den Hospizverein Bad Kissingen e.V., um diesen bei seinem Projekt „Hospizliche Wohngemeinschaft“ zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis: 0 : 15

6.

Vorgehensweise bei der Dachsanierung am Leichenhaus Völkersleier

Sachverhalt:

Das Dach am Leichenhaus in Völkersleier ist reparaturbedürftig. Untersuchungen haben ergeben, dass bislang nur die Ziegeln kaputt sind aber das Holz darunter noch intakt ist. Da es die verbauten Biberschwanzziegeln aber laut Fachfirma nicht mehr gibt, ist ein Ziegelaustausch nicht so ohne weiteres möglich. Erste Angebote wurden eingeholt:

Möglichkeit 1 Teilsanierung:

Abdecken der Rückseite, Wiederverwendung der noch intakten Ziegeln auf den anderen drei Seiten und Neueindeckung der Rückseite mit anderen Ziegeln, Kosten ca. 7.700 Euro

Möglichkeit 2 Komplettneueindeckung:

Alle Ziegel abdecken und entsorgen und das komplette Dach neu eindecken, Kosten ca. 12.500 Euro.

Von der Bauverwaltung werden zudem eine Blecheindeckung oder ein Komplettabriss des Dachstuhls und Errichtung eines Schleppdachs mit Falzblech zur Diskussion gestellt. Außerdem wäre ggf. von den örtlichen Gemeinderatsmitglieder in Erfahrung zu bringen, inwieweit bei den verschiedenen Möglichkeiten auch kostensparende Eigenleistung der Ortsbevölkerung generiert werden könnte.

Der Unterhalt der Leichenhäuser ist extrem problematisch, da sich alle Investitionen direkt auf die Leichenhausgebühren auswirken, die ohnehin schon sehr hoch liegen. Gleichzeitig werden die Leichenhäuser kaum mehr genutzt. Seit 2023 wurde das Leichenhaus bei 41 Sterbefällen nur 19 Mal genutzt. Bei diesen 19 Fällen beschränkte sich die Nutzung meistens

Finanzielle Auswirkungen:

Auf der Haushaltsstelle 7500.5166 Gebäude- und Grundstücksunterhalt sind insgesamt 22.500 € veranschlagt. Für die Dachreparatur am Leichenhaus Völkersleier wurde für 2024 ca. 12.000 € für neue Biberschwänze, ggf. neue Lattung sowie ca. 10.000 € für eine mögliche Dachstuhlerneuerung eingeplant. Somit sind für die Dachreparatur am Leichenhaus Völkersleier insgesamt 22.000 € eingeplant. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung war noch nicht bekannt, ob ein neuer Dachstuhl tatsächlich erforderlich ist, dies wird sich erst bei der Durchführung der Reparaturarbeiten ergeben.

Diskussionsverlauf:

Eine Änderung der Dachform wird von den Gemeinderatsmitgliedern aus Völkersleier grundsätzlich abgelehnt. Uwe Kaiser berichtet, dass er Informationen habe, dass die Ziegeln durchaus noch erhältlich seien. Ggf. könne man auch versuchen Ersatzziegel über das Internet zu beziehen. Als weitere Möglichkeit wird eine Eindeckung mit normalen Ziegeln oder mit Blechen in Biberschwanzoptik vorgeschlagen.

Stefan Selbert und Uwe Kaiser sind zuversichtlich, dass sich die Maßnahme selbst mit Ehrenamtlichen durchführen lässt.

7.

Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters

Sachverhalt:

-

Termine Gemeinderatssitzungen: 16.01.2025, 30.01.2025, 13.02.2025, 27.02.2025, 13.03.2025, 27.03.2025

-

Der ELER-Förderantrag für das Sportplatzgelände Schwärzelbach wurde fristgerecht am 30.10. eingereicht.

-

Das Richtfest für den Kindergarten ist am Nikolaustag, am 06.12.. Bürgermeister Atzmüller lädt die Gemeinderatsmitglieder hierzu herzlich ein.

8.

Verschiedenes

Keine Vorträge

Um 20:00 Uhr wird die Sitzung geschlossen.