Ab Montag, 09. Februar 2026 besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen Online über die Homepage oder per QR-Code (siehe Wahlbenachrichtigungsbrief) zu beantragen.
Die Erteilung von Wahlscheinen, die persönliche Ausgabe und der Versand von Briefwahlunterlagen ist aufgrund von gesetzlichen Vorgaben allerdings NICHT vor dem 16. Februar 2026 (20. Tag vor der Wahl) möglich.
Da der 16.02.2026 zugleich Beginn der Faschingsferien und Rosenmontag ist, besteht die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen auf Antrag des Wählers an eine andere Anschrift als die Wohnanschrift (z. B. Hoteladresse usw.) zusenden.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 06. März 2026, 15.00 Uhr beantragt werden.
Wahlberechtigte, die bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können sowie Wahlberechtigte nach § 22 Abs. 2 GLKrWO, können Wahlscheine auch am Samstag, den 07.03.2026 bis 12 Uhr und am Wahltag, 08.03.2026 bis 15.00 Uhr beantragt werden.
Gleiches gilt für die Neuausstellung von Wahlscheinen, falls diese verloren gegangen sind.
Der Antrag ist möglichst schriftlich zu stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt bzw. die Unterlagen bei plötzlicher Erkrankung für einen anderen abholt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweise, dass er dazu berechtigt ist.
Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ist ein Antrag auf Wahlschein mit Briefwahlunterlagen abgedruckt.
Bitte beim Ausfüllen des Antrages folgendes beachten:
| - | Persönliche Daten (Name, Vorname, Geb.-Datum, Anschrift) sind bereits ausgefüllt |
| - | ankreuzen, ob Unterlagen abgeholt oder zugeschickt werden sollen |
| - | bei Versand an eine andere Anschrift als die Wohnanschrift, bitte die genaue Anschrift angeben (z.B. Hotelanschrift usw.). Es ist sicherzustellen, dass die Briefwahlunterlagen an der angegebenen Anschrift auch zugestellt werden können! |
| - | Antrag mit Datum und Unterschrift versehen |
| - | Bei Mitnahme von Briefwahlunterlagen ist die Vollmacht auszufüllen und vom Wahlberechtigten zu unterschreiben. |
ACHTUNG: Bei Bevollmächtigung müssen auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes zwei Unterschriften des Wahlberechtigten sein!
Weitere Informationen zur Kommunalwahl veröffentlichen wir auch auf unserer Homepage unter www.wartmannsroth.de