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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Sicherung der Gehbahnen im Winter

Zu Beginn der kalten Jahreszeit sind wieder alle Straßenanlieger aufgerufen, die Gehbahnen in sicheren Zustand zu halten. Die Grundlage dafür ist die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung).

Die Gehbahnen sind an den Werktagen ab 06:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Dabei ist zu beachten, dass der Schnee von der Gehbahn nicht auf die Straße geräumt wird. Im Extremfall ist jeder Anlieger dazu verpflichtet Räumgut entweder auf seinem eigenen Grundstück zu verbringen oder für einen anderweitigen Abtransport zu sorgen. Anlieger, die durch das Schneeräumen auf die Straße den Verkehr so behindern, dass der Landkreis oder die Gemeinde gezwungen sind den Schnee abzutransportieren machen sich hier kostenersatzpflichtig.

Diese Pflicht wird auch von unserem Winterdienst überwacht. Wenn Ihnen selbst ein Anwesen auffällt, dessen Gehbahn regelmäßig nicht geräumt ist, bitten wir Sie uns hierüber zu informierten, damit wir Abhilfe schaffen können. Uns geht es ausschließlich darum Gefahren für Fußgänger abzuwenden.

Bei der Sicherung der Gehbahnen ist zu beachten, dass Tausalz nur noch an Treppen oder starken Steigungen erlaubt ist. Zum Abstumpfen von Schnee- und Eisglätte eigenen sich zum Beispiel Sand und Splitt. Die Sicherungsarbeiten erstrecken sich auf die Gehbahnen und, soweit ein Gehweg nicht vorhanden ist, auf den Rand der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 m. Außerdem sind insbesondere bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizumachen.

Wir sind uns im Klaren darüber, dass die winterlichen Verhältnisse zu vielen Unannehmlichkeiten und Ärgernissen führen. Doch mit gegenseitigem Verständnis und Rücksichtnahme werden wir auch diesen Winter „überleben“. Seien Sie versichert, dass unser Winterdienst sein Bestes gibt und bitte tun Sie dies auch. Haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht überall gleichzeitig sein können und individuelle Wünsche nicht berücksichtigt werden können. Der Winterdienst wird konsequent nach dem vom Gemeinderat beschlossenen Räum- und Streuplan ausgeführt. Unsere Fahrer räumen den Schnee entweder da hin wo Platz ist oder da hin, von wo das Schmelzwasser am besten ablaufen kann. Keinesfalls aber wird jemanden absichtlich die Garageneinfahrt oder der Gehweg zugeschoben. In manchen Fällen ist dies einfach unvermeidbar!