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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 12/2023
Aktuelle Vorlauftexte
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Die Abgabe einer eigenen, persönliche Stellungnahme zur Fulda-Main-Leitung ist gegenüber der Bundesnetzagentur ist nur noch bis 05.01.2024 möglich!

In diesem Gemeindeboten sind sowohl (nochmals) die erarbeitete Hilfestellung für eine eigene Stellungnahme, als auch die offizielle Stellungnahme der Gemeinde Wartmannsroth abgedruckt (s. Protokoll vom 07.12.2023, öffentlicher Pkt. 2). Auf www.wartmannsroth.de - direkt über die Startseite - können Sie zusätzliche Informationen abrufen.

Ihre Einwendungen können Sie wie folgt abgeben:

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per Email an: vorhaben17@bnetza.de

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schriftlich an die:

Bundesnetzagentur, Referat 805,

Postfach 8001

53105 Bonn

Betreff: Vorhaben 17, Abschnitt B

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elektronisch per Onlineformular unter www.netzausbau.de/vorhaben17-b

Hilfestellung für eine persönliche Stellungnahme zur Fulda-Main-Leitung

Lage der Gemeinde mitten im Naturpark Bayerische Rhön, mit einzigartigen Naturschutzgebieten und Schutzzonen, nahezu unverbautes und besonders attraktives Landschaftsbild. Zerstörung durch Realisierung der Fulda-Main-Leitung.

Durch die Freileitung und der Wirkungen der dafür notwendigen Waldrodungen und Schneisen (Breite mind. 80m) massiver verbotswidriger Eingriff in das Naturschutzgebiet Unteres Schondratal bei Heiligkreuz. Ebenfalls verbotswidrige Beeinträchtigung des FFH-Gebiets Schondratalsystem. Höchst fraglich, ob dieser Bereich aufgrund Topographie mit Freileitung „überspannt“ werden kann, wie von Tennet angegeben. Vorhandener Riegel kann nicht ohne massive Beeinträchtigung der Schutzgüter gequert werden.

Schneisen im Wald, die in erheblichem Umfang erforderlich wären, können nicht wieder aufgeforstet werden, dadurch erheblicher Wald-Verlust sowie Verlust von CO2 Speicher.

Fragwürdig Bündelungsoption einer Freileitung mit einer Gastrasse, zumal Potentialachse im Gemeindebereich Wartmannsroth deutlich von der Gastrasse abweicht und dadurch deutlich kürzere Bündelung möglich.

Der seitens Tennet vorgeschlagene Vorzugskorridor nicht die kürzestmögliche sowie wirtschaftlichste Lösung, die anzustreben ist. Kosten-Nutzen-Faktor beim Projekt zu berücksichtigen.

Untersuchungstiefe noch höchst oberflächlich, so dass mögliche absolute Ausschlusskriterien für Trassenverläufe kritisch zu hinterfragen sind.

DC41/DC 42 (NordWestLink/SuedWestlink)

Die Bundesnetzagentur hat für neue Gleichstromtrassen, die als Erdverkabelung geplant sind, einen „Präferenzraum“ veröffentlicht, der massiv den Gemeindebereich Wartmannsroth betrifft. Stellungnahmen sind hierzu bis 29.01.2024 gegenüber der Bundesnetzagentur möglich.

Weitere Informationen können direkt über die Startseite der Gemeinde-Homepage www.wartmannsroth.de abgerufen werden.

Ihre Stellungnahme ist wie folgt möglich:

- Per Email an:

umweltbericht2023@bnetza.de

- schriftlich an die:

Bundesnetzagentur,

Postfach 8001

53105 Bonn

- Betreff:

Umweltbericht 2023-2037/2045

- elektronisch per Onlineformular unter

https://www.netzausbau.de/Ausbaubedarf/Umweltbericht/de.html

Quelle: https://www.stromnetzdc.com/