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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

vom 23. November 2023

orsitz:

Erster Bürgermeister Florian Atzmüller

Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:13 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.

Sodann beantragt der Vorsitzende TOP 2 der Tagesordnung vorzuziehen, um diesen sofort gemeinsam mit der Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung zu beraten. Der Gemeinderat stimmt dieser Änderung einstimmig zu.

Entschuldigt sind

Dominik Müller

Gabriel Vogt

Weitere Teilnehmer/Gäste:

Michael Schneider (ALE Unterfranken) und die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung zu TOP 2

Öffentliche Sitzung

2.

Dorferneuerung; Genehmigung des Planungsentwurfs für die Platzgestaltung am Vereinszentrum und die Sippachaue

Sachverhalt:

Die Planung für das Sportplatzgelände in Schwärzelbach wurde zwischenzeitlich beim ALE genehmigt. Im Vorfeld zur Gemeinderatssitzung soll nun die Teilnehmergemeinschaft die Planung ebenfalls verabschieden. Durch Beschluss des Gemeinderates wird dann der Weg für eine Maßnahmenvereinbarung freigemacht, die dann wiederrum die in Aussicht gestellten Fördermittel in Höhe von 55 %, maximal jedoch 322.000 Euro sichert.

Mögliche Alternative:

Die Gemeinde bewirbt sich ab voraussichtlich Januar 2024 mit der Maßnahme um Aufnahme in die ELER – Förderung. Es gibt dann einen Kriterienkatalog. Es werden dann die Maßnahmen mit den höchsten Übereinstimmungen ausgewählt. Die Förderung bei ELER beläuft auf 60 % der Nettokosten (Planungskosten werden nicht gefördert), die Planung ist jedoch bereits über die Dorferneuerung abgeschlossen. Die Gemeinde wäre bei ELER der Bauausführende.

Finanzielle Auswirkungen:

Bisher war die Maßnahme im Haushalt für 2027 vorgesehen. Aktuell plant das Staatliche Bauamt mit der Straßenbaumaßnahme in 2025. Um ggf. Einsparungen durch Synergien zu ermöglichen, wäre es vielleicht ratsam die Maßnahme dann für 2026 einzuplanen. Aktuell werden die Baukosten mit 513.000 Euro angegeben.

Diskussionsverlauf:

Sowohl seitens der Teilnehmergemeinschaft wie auch vom Gemeinderat werden die immens hohen Kosten, die veranschlagt wurden kritisiert bzw. in Frage gestellt. Beide Gremien sehen nicht, wo bei dieser verhältnismäßig kleinen und unspektakulären Maßnahme so hohe Kosten anfallen sollen. Vom Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Herrn Schneider (ALE) wird jedoch bestätigt, dass die angesetzten Kosten vom ALE geprüft und für plausibel gehalten werden.

Ebenfalls kritisiert wird, dass der Grünstreifen mit Baumpflanzungen vom Architekten dem Straßenbau zugewiesen wurde, ohne dass dies mit dem Staatlichen Bauamt zuvor geklärt war. Hier sind Kosten von 100.000 Euro angesetzt, die im schlechtesten Fall allein von der Gemeinde zu tragen sind, wenn das Staatliche Bauamt hier keine Kosten übernimmt.

Seitens der Verwaltung wird erklärt, dass man sehr zuversichtlich sei, dass zum einen hier Kosten übernommen würden, zum anderen aber die Kosten insgesamt deutlich niedriger ausfallen. Notfalls könne man den Grünstreifen vielleicht sogar durch eigenes Personal anlegen lassen und dadurch Kosten sparen. Auch durch die zeitliche Eintaktung (Straßenbau 2025 und Platzgestaltung 2026) erhoffe man sich Synergieeffekte, die sich deutlich kostensenkend auswirken.

Herr Schneider empfiehlt dem Gemeinderat sich bei dieser Maßnahme um die ELER-Förderung zu bemühen. Hierdurch könnte man den Geltungsbereich der Fördermaßnahme vielleicht auf den Grünstreifen ausdehnen und so zusätzliche Fördermittel generieren. Außerdem könnte die Gemeinde die Maßnahme dann selbst federführend durchführen, was sich ggf. vielleicht auch nochmals kostensenkend auswirkt.

Die Teilnehmergemeinschaft stimmt der Maßnahme einstimmig zu. Anschließend stimmt auch der Gemeinderat über die Maßnahme ab.

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt die Planung für das Sportplatzgelände in Schwärzelbach mit Kostenberechnung. Vorerst soll sie für 2026 als Dorferneuerungsmaßnahme eingeplant werden. Von der Verwaltung ist zu prüfen, ob die Maßnahme ggf. über das ELER-Förderprogramm noch besser zu finanzieren und abzuwickeln wäre.

Abstimmungsergebnis: 12 : 1

1.

Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 09.11.2023

Sachverhalt:

Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist wurde das Protokoll vom Bürgermeister noch einmal geändert, sodass keine Veröffentlichung erfolgte.

Diskussionsverlauf:

Zweiter Bürgermeister Koberstein moniert, dass das Sitzungsprotokoll, welches den Räten im Ratsinfosystem zur Verfügung gestellt wurde, im Nachgang von Bürgermeister Atzmüller geändert wurde. Strittig ist dabei eine Passage unter TOP 6 der letzten Sitzung, wo es um die Fulda-Main-Leitung. Hier habe der Bürgermeister eine andere Meinung vertreten als der Gemeinderat. Nach Änderung des Protokolls ginge dies aber nicht mehr so eindeutig aus dem Protokoll hervor. Auch andere Ratsmitglieder schließen sich dieser Meinung an und hinterfragen, warum der Bürgermeister das Protokoll geändert hat.

Bürgermeister Atzmüller erklärt, dass er – wie jedes andere Gemeinderatsmitglied auch – das Recht habe Einwände gegen das Sitzungsprotokoll vorzubringen. In diesem Fall habe ihm die Formulierung nicht gefallen und deshalb habe er das Protokoll so geändert, wie er den Diskussionsverlauf in Erinnerung hatte. Er bekräftigt an dieser Stelle nochmals, dass er es für eminent wichtig halte, in der Diskussion um die Fulda-Main-Leitung rein sachliche Argumente vorzutragen, die gegen eine Leitung im Gemeindegebiet sprechen. Dies habe er auch von den Bundestagsabgeordneten Rützel, Bär und Dittmar so bestätigt bekommen, die er zwischenzeitlich gesprochen habe.

Der Gemeinderat teilt grundsätzlich diese Meinung des Bürgermeisters, sieht aber dennoch keinen Hinderungsgrund gegebenenfalls auch direkt auf eine Trassenführung entlang der A7 zu verweisen, wenn sich dies auch den Sachargumenten ergibt.

Da es in diesem Punkt jedoch eigentlich um die Genehmigung des Sitzungsprotokolls geht, wird diese Diskussion hier abgebrochen.

Hinsichtlich einer Protokolländerung wird klargestellt, dass diese formell zu beantragen und vom Gemeinderat zu beschließen ist und nicht eigenmächtig vorgenommen werden darf. Anschließend stellt der Bürgermeister dennoch das von ihm geänderte Protokoll zur Abstimmung.

Beschluss 1:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 09.11.2023 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.

Abstimmungsergebnis: 1 : 12

Damit ist das Protokoll in der jetzigen Form abgelehnt.

Beschluss 2:

Die Protokolländerungen des ersten Bürgermeisters sind zurückzunehmen und das Protokoll wieder in seine Originalfassung zurückzuversetzen.

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 09.11.2023 in seiner ursprünglichen Ausfertigung und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.

Abstimmungsergebnis: 12 : 1

3.

Erweiterung und Sanierung des Kindergartens Schwärzelbach;

Abschluss einer Maßnahmevereinbarung mit der Regierung von Unterfranken zur Finanzierung des Projekts

Sachverhalt:

Die Regierung von Unterfranken hat mit Email vom 15.11.2023 mitgeteilt, dass positiv über den Förderantrag der Gemeinde Wartmannsroth entschieden wurde. Zur Durchführung der Maßnahme ist der Abschluss beigefügter Maßnahmevereinbarung notwendig, die im Wesentlichen noch einige Details zur Finanzierung bzw. Auszahlung der Fördermittel enthält.

Finanzielle Auswirkungen:

Von den 2.802.409 Euro Gesamtkosten wurden 2.475.521 Euro als zuweisungsfähig anerkannt. Der Fördersatz wurde auf 58% festgesetzt, sodass die Zuweisung voraussichtlich 1.436.000 Euro beträgt.

Bisher waren im Haushalt 1.679.553 Euro Förderung und 793.644 Euro eingeplant. Das entspricht einem Fördersatz von 60% bezogen auf die Gesamtsumme. Das Projekt überschreitet jedoch die Förderhöchstsumme von 2.475.521 Euro. Zudem wurden von der Regierung einige Kostenpositionen als nicht zuweisungsfähig gestrichen (PV-Anlage, Grundstückserschließung). Demzufolge sind in der Haushaltsplanung weitere 243.553 Euro an Eigenmitteln aufzubringen

Beschluss:

Der Gemeinderat von Wartmannsroth genehmigt die Maßnahmevereinbarung mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Unterfranken, zur Finanzierung der Generalsanierung und Erweiterung des Kindergartens in Schwärzelbach nach Art. 10 BayFAG vollinhaltlich und vorbehaltslos.

Zur Finanzierung des Projekts ist der Finanzierungsplan vorerst wie folgt anzupassen und in der Haushaltsplanung 2024 zu berücksichtigen:

Gesamtkosten

2.802.409 Euro

Zuweisung nach FAG

1.436.000 Euro

Zuschuss KfW

353.322 Euro

Eigenmittel

1.013.087 Euro

Die nicht zuweisungsfähigen Kosten sind nochmals kritisch zu überprüfen, inwieweit auf die entsprechenden Ausgabepositionen verzichtet werden kann oder diese reduziert werden können. Über diese Positionen, wird man sich -nach Klärung mit den Ingenieuren- nochmal beraten.

Abstimmungsergebnis: 12 : 1

4.

Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters

Sachverhalt:

  • Kindergarten Schwärzelbach: Baugenehmigung liegt seit Anfang letzter Woche vor.
  • Bauanträge

Im Rahmen von Genehmigungsfreistellungsverfahren wurden in der laufenden Verwaltung zwei Bauanträge freigegeben. Zum einen die Aufstellung von Lagercontainern im Gewerbegebiet Limpelbach und zum anderen eine Einfamilienwohnhaus mit Carport im Baugebiet Häg II.

Das Einvernehmen wurde erteilt für einen Dachgeschossausbau mit Gaube und Anbau eines Balkons in der Altdorfer Straße in Schwärzelbach

  • In Planung ist die bereits eine weitere Gleichstromtrasse (DC41/DC42). Auch hier liegt das Gemeindegebiet wieder im sog. Präferenzkorridor. Hierzu wird es am 19.12. eine Videokonferenz geben. Der Bürgermeister lädt auch die Gemeinderatsmitglieder ein, hieran teilzunehmen.
  • Bezüglich der P43 berichtet der Bürgermeister über diverse Gespräche mit Bundestagsabgeordneten. Auch von dieser Seite wird zu einer sachlichen Argumentation geraten. Gewichtig seien sicherlich auch möglichst viele verschiedene Stellungnahmen. Ein Massenbrief sei eher nicht zielführend. An dieser Stelle greift der Bürgermeister auch Kritik aus den Bürgerversammlungen auf, die Gemeinde würde sich zu wenig engagieren. Er habe daraufhin die Homepage einiger anderer betroffener Kommunen mit der der Gemeinde verglichen und dabei festgestellt, dass es keine Homepage gäbe, auf der „so umfassend und mundgerecht“ informiert werde, wie bei der Gemeinde Wartmannsroth.

Vom Gemeinderat wird der Wunsch geäußert, dass der Bürgermeister mit seinem Kollegen Hauke aus Zeitlofs ein Gespräch führt. Dieser würde sich öffentlich so äußern, als ob die P43 durch den Detterer Forst und das Schondratal unabwendbar sei. Dies sei für die eigene Argumentation sehr kontraproduktiv, da es den Anschein erwecke, man hätte sich hier in der Region schon damit abgefunden.

Um die Wichtigkeit des Themas nochmal zu unterstreichen, spricht man sich einhellig dafür aus, es auf die Titelseite im nächsten Gemeindeboten zu setzen und auf die übliche „Weihnachtsseite“ auf dem Titel zu verzichten.

  • Besprechung mit dem Staatlichen Bauamt: Straßenbau in Schwärzelbach wird vor der Dorferneuerungsmaßnahme ausgeführt (2025). Ein Angebot im Rest der Ortsdurchfahrt nur die Straßendecke zu erneuern wurde in der Bürgerversammlung in Schwärzelbach einhellig abgelehnt, da befürchtet wird, dass auf den Vollausbau dann weitere Jahrzehnte zu warten ist. Beim Staatlichen Bauamt soll angefragt werden, ob die hier angedachten Mittel nicht zumindest für eine Verlängerung des Vollausbaus bis zum neu ausgebauten Bereich im Neudorf einsetzen könnte.
  • Investorenanfrage zu Mehrfamilienhäusern im Baugebiet Häg II. Geplant wären zwei 6-Familienhäuser (Im Bebauungsplan sind nur 4-Familienhäuser vorgesehen). Die vorgeschriebene Firsthöhe wird um einen Meter überschritten. Der Gemeinderat sieht hierin grundsätzlich keine Probleme und signalisiert Zustimmung.
  • Für die Kapelle in Heckmühle wird ein Stromanschluss vorgerichtet. Um aber laufende Kosten zu sparen, konnte man mit dem neuen Eigentümer das alten Wasserhauses vereinbaren, dass die Kapelle vorerst weiter hierüber versorgt wird.

5.

Verschiedenes

Diskussionsverlauf:

Keine Vorträge

Um 21:23 Uhr wird die Sitzung geschlossen.