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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

vom 7. Dezember 2023

Vorsitz:

Erster Bürgermeister Florian Atzmüller

Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung ortsüblich bekanntgemacht worden sind. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.

Entschuldigt sind

Uwe Kaiser

Jochen Koberstein

Clarissa Schneider

Öffentliche Sitzung

1.

Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 23.11.2023

Sachverhalt:

Das Sitzungsprotokoll wurde dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Innerhalb der Vier-Tagesfrist kamen keine Einwände der Gemeinderatsmitglieder, sodass das Protokoll bereits veröffentlicht wurde.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 23.11.2023 und genehmigt dieses vollinhaltlich und vorbehaltlos.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

2.

Anpassung des Räum-und Streuplans

Sachverhalt:

Bei einer Besprechung des Bauhofes wurde die Anpassung des Räum- und Streuplans angeregt, da der aktuelle Räum- und Streuplan in der Realität teilweise schwer umsetzbar und unpraktikabel ist. Der neue Räum- und Streuplan ist mehr darauf abgestimmt Leerfahrten zu vermeiden und damit effizienter zu sein.

Zum Schutze der Umwelt und zur Kostenminimierung soll künftig noch mehr darauf geachtet werden, dass nur noch verkehrswichtige und gefährliche Straßen und Stellen geräumt und gestreut werden. Dafür sind die Straßen in drei verschiedene Prioritäten eingeteilt. Diese sind in der Anlage aufgeführt.

Bauhofleiter Peter Görke wird in der Sitzung Einzelheiten zum Ablauf der Räum- und Streufahrten erläutern.

In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf hingewiesen, dass nach geltender Rechtsprechung im gesamten Gemeindegebiet fast keine Räum- und Streupflicht für die Gemeinde besteht. Nahezu alle zu findenden Definitionen von „verkehrswichtig“ und „gefährlich“ treffen nicht auf die gemeindlichen Straßen zu. D.h. rein haftungsrechtlich gesehen, ist fast der gesamte Winterdienst, den die Gemeinde leistet freiwillig und ein Service für die Bürger.

Allerdings ist die Realität natürlich eine andere. Erwartet wird, dass die Gemeinde dem Grunde nach jede Straße, vor jeder Einrichtung, vor jedem Betrieb und möglichst auch noch private Einfahrten freiräumt.

Es ist vom Gemeinderat darüber zu entscheiden, ob sich die Gemeinde dieses „All-inclusive-Paket“ noch leisten kann oder ob Einschränkungen vorgenommen werden sollen.

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die hohen Ansprüche, die an den Winterdienst gestellt werden steigen natürlich die Personalkosten. Mittlerweile stehen bis zu vier Personen in Rufbereitschaft um nachts zwischen 3 und 4 Uhr die Arbeit aufzunehmen. Auch die maschinelle Ausstattung wurden in den vergangenen Jahren stetig ausgebaut, was natürlich auch einen erhöhten Wartungsaufwand nach sich zieht. Eine Kostenreduzierung kann aus Sicht der Verwaltung nur erzielt werden, wenn der Leistungsumfang eingeschränkt wird.

Diskussionsverlauf:

Bauhofleiter Peter Görke erklärt dem Gemeinderat den Ablauf des Winterdienstes. Dabei geht er insbesondere darauf ein, dass sich nicht alle Situationen im Voraus einplanen ließen. „Dienst nach Plan“ sei nahezu unmöglich, da der Ablauf des Räum- und Streudienstes von vielen verschiedenen Faktoren, wie Wochentag (fährt Schulbus?, fährt Müllabfuhr?), Art des Einsatzes (nur räumen?, nur streuen?, beides?), usw. abhängig seien. Dem Grunde nach gäbe es zwar eine festgelegte Route, im Endeffekt entscheide aber hauptsächlich der eingeteilte Mitarbeiter, in welchem Umfang Winterdienst geleistet werde.

Von der Verwaltung wurde ein Räum- und Streuplan ausgearbeitet, der einige Einschränkungen vorsieht. So sollen z.B. die Straßen der Priorität 3 (Nebenstraßen, Straßen in Wohngebieten) nur noch zu den normalen Arbeitszeiten geräumt werden, um Personalkosten mit Nacht- oder Wochenendzuschlag zu sparen.

Im Gemeinderat erkennt man die Problematik und ist auch sehr erstaunt darüber, wie wenig Winterdienst die Gemeinde eigentlich leisten muss. Man ist sich einig darüber, dass dies mehr und besser in die Bevölkerung getragen werden muss, um dass hohe Anspruchsdenken herunterzuschrauben. Dennoch sind sich die Ratsmitglieder darüber im Klaren, dass Winterdienst als Bürgerservice geleistet werden muss, da es weder für den Bürgermeister noch für die Verwaltung oder sie als Ratsmitglieder auszuhalten sei, wenn man hier Abstriche mache. Deshalb einigt man sich nach Diskussion des vorgelegten Räum- und Streuplans darauf, alles so beizubehalten wie gehabt und nur gewisse redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den bisherigen Räum- und Streuplan dem Grunde nach beizubehalten. Redaktionelle Korrekturen können von der Verwaltung vorgenommen werden.

Abstimmungsergebnis: 10 : 1

3.

Stellungnahme der Gemeinde Wartmannsroth zur Fulda-Main-Leitung P43

Sachverhalt:

Wie bereits in den letzten Sitzungen angekündigt, soll vom Gemeinderat eine Stellungnahme zum von Tennet vorgeschlagenen Vorzugskorridor für die Fulda-Main-Leitung P43 abgeben werden.

Hierfür wurde von Bürgermeister Atzmüller ein Entwurf ausgearbeitet, der in der Sitzung diskutiert und letztlich verabschiedet werden soll.

(19:54 Uhr Gabriel Vogt trifft ein)

Diskussionsverlauf:

Der Gemeinderat ist sich schnell einig darüber, dass die vom Bürgermeister ausgearbeitet Stellungnahme tadellos ist und die Meinung des Gemeinderates widerspiegelt. Ein besonderes Lob erhält der Bürgermeister dafür, dass er den Wunsch des Gemeinderates berücksichtigt hat und in der Stellungnahme auch auf das Wasserschutzgebiet bei Bad Brückenau eingegangen ist.

Diskutiert wird darüber, ob man überhaupt eine Erdverkabelung vorschlagen solle oder generell die Leitung im Gemeindegebiet ablehnen solle. Letztendlich kommt man jedoch zu dem Schluss, dass es aufgrund der bisherigen Argumentation logisch und konsequent sei auf die Erdverkabelung als Alternative einzugehen, um zu signalisieren, dass man sich dem Netzausbau und der Energiewende nicht generell in den Weg stelle.

Beschluss:

Der Gemeinderat von Wartmannsroth wendet sich entschieden gegen den geplanten Trassenverlauf der Fulda-Main-Leitung P43 durch das Gemeinde Wartmannsroth und begründet dies wie folgt:

Bereits in unserer Stellungnahme vom 22.12.2021 hatten wir zum Ausdruck gebracht, dass wir die Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung – gerade auch angesichts von mehreren Gesetzesvorhaben zur Planungsbeschleunigung – kritisch sehen.

Zur Überprüfung der umfangreichen Unterlagen nach § 8 NABEG für den Abschnitt B der Fulda-Main-Leitung, war (erneut) der Zeitraum von ca. acht Wochen zum Jahresende unter Berücksichtigung der hohen Arbeitsauslastung, von Urlaubs- und Feiertagen definitiv zu kurz, daher konzentrieren wir unsere Stellungnahme auf einige, wesentliche Punkte.

1. Raumverträglichkeit

Aus § 2 Abs. 4 Raumordnungsgesetz ergibt sich, dass „Ländliche Räume unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen wirtschaftlichen und natürlichen Entwicklungspotenziale als Lebens- und Wirtschaftsräume mit eigenständiger Bedeutung zu erhalten und zu entwickeln sind; dazu gehört auch die Umwelt- und Erholungsfunktion ländlicher Räume.“ Der Gemeindebereich Wartmannsroth ist bislang weitestgehend unbelastet von Beeinträchtigungen in diesen Bereichen.

Die Umwelt- und Erholungsfunktion würde jedoch mit Umsetzung in der Größenordnung einer 380-kV-Freileitung empfindlich gestört.

Die Gemeinde Wartmannsroth ist eine besonders strukturschwache Landgemeinde, die -wie der gesamte Landkreis Bad Kissingen- im Landesentwicklungsprogramm Bayern als Raum mit besonderem Handlungsbedarf ausgewiesen ist. Ein wesentlicher Grund, für den sich in den vergangenen Jahren langsam entwickelnden Tourismus ist das relativ unverbaute und besonders attraktive Landschaftsbild. Durch die erhebliche Sichtbarkeit der vorgesehenen Freileitung wird jedwede touristische Entwicklung der letzten Jahre, die u.a. auch mit dem durch öffentliche Gelder eingerichteten Brennerweg in Gang gesetzt wurde, im Keim erstickt. Beherbergungsbetriebe, die erst in den letzten Jahren schon durch die Corona-Lage stark belastet waren, sehen sich in ihrer Existenz bedroht. Denn auch von ihnen wird berichtet, dass der Großteil ihrer Gäste die unverbaute Landschaft als Grund für ihren Aufenthalt in der Region angibt. Neben unseren touristischen Betrieben im Trassenkorridorsegment (TKS) 28 wären diese auch massiv im TKS B31 beeinträchtigt, wie das Wellnesshotel Neumühle sowie die umliegenden Betriebe sowie Urlaubs- und Ausflugsziele.

Unserer Gemeinde wird jedwede dahingehende Entwicklungsmöglichkeit genommen, da sie durch ihre Lage, fernab von der Autobahn und Gleisanbindungen, auch im Hinblick auf eine Entwicklung als Gewerbestandort nahezu keine Möglichkeiten hat.

Auf folgende Punkte, die in den Antragsunterlagen nicht (ausreichend) berücksichtigt wurden, möchten wir wie folgt hinweisen:

Mit Blick auf die geforderten Mindestabstände von 400 Metern zu Wohngebäuden ist der bekannte und rechtsgültige Bebauungsplan „Kürles“ im Ortsteil Dittlofsroda nicht berücksichtigt, dementsprechend wird hierdurch der Trassenkorridor im Segment B28 zwischen Dittlofsroda und Waizenbach weiter deutlich eingeschränkt.

Zudem bleiben die ebenfalls bereits eingebrachten Solar-Freiflächenanlagen im Bereich der TKS B28 und B29 in den Bereichen „Steinküppel“ (Gemarkung Völkersleier) sowie „Matzenhag“ (Gemarkung Waizenbach) unberücksichtigt.

Ebenso gilt dies im Bereich „Steinknüppel“ für den im Rahmen der Mobilfunkrichtlinie des Freistaats Bayern geförderten Mobilfunkmasts, um die sog. „weißen Flecken“ nordwestlich des geplanten Standorts (FlNr. 558, Gemarkung Völkersleier) abzudecken. Das TKS B28 liegt genau zwischen dem Maststandort und den zu versorgenden Gebieten.

Darüber hinaus ist das bestehende Windvorbehaltsgebiet (WK 50) in der Gemarkung Waizenbach nicht adäquat im TKS B29 bzw. B42 berücksichtigt.

Schließlich wollen wir darauf hinweisen, dass seitens der Deutschen Funkturm im Bereich Kürles (Gemarkung Dittlofsroda; TKS B42) aktuell die vertiefte Prüfung für einen neuen Mobilfunkmaststandort läuft.

2. Naturschutz- und Umweltbelange

Aus der Gemarkung Detter kommend führt der Vorschlagskorridor durch die Schutzzone des Naturparks Bayerische Rhön. Laut Naturparkverordnung gilt das Verbot, Veränderungen vorzunehmen „die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu vermindern, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten“. Die geplante Trasse stellt eine solche Veränderung dar.

Teil dieser Schutzzone ist das besonders reizvolle und einzigartige Naturschutzgebiet "Unteres Schondratal", eines der letzten naturnahen, oligotrophen Bachtäler Unterfrankens und daher von landesweiter Bedeutung. Eines seiner wichtigsten Merkmale ist, dass es sich bei dieser ökologisch wertvollen Fläche um ein weitgehend zusammenhängendes lineares System großer Ausdehnung handelt, das im Mittel- und Unterlauf zwischen großen Waldbereichen eingebettet ist. Unterbrechungen und Störungen des Gesamtsystems sind quasi nicht vorhanden.

Innerhalb dieses, durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Schutzgebietes, sind „alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung für können verboten.“ (s.§ 4 Abs. 1 Satz 1 der Rechtsverordnung).

Dieses Verbot wurde schon beim Bau der Gasleitung schlichtweg missachtet. Nun wird eben diese Gasleitung als Bündelungsoption hergenommen, um wieder in eines der schützenswertesten Gebiete einzugreifen. Die dabei vorgeschlagen Überspannung des Gebietes durch Erhöhung der Masten ist für uns völlig inakzeptabel. Hierdurch werden noch größere Fundamente benötigt, die ohnehin schon erhebliche Sichtbarkeit bis in die Ortschaft hinein noch ausgeweitet und die Auswirkungen auf die Fauna, insbesondere die Vogelwelt unterhalb der Leitung völlig außer Betracht gelassen, zumal bekanntermaßen innerhalb des Schutzgebietes verschiedenen FFH-Gebiete ausgewiesen sind, die laut Managementplan ebenfalls nach § 30 BNatSchG besonders geschützt sind und einen sehr hohen Raumwiderstand darstellen, der nach unserem Dafürhalten aber kaum Beachtung findet.

Insgesamt steht die Maßnahme in Bezug auf das Untere Schondratal im groben Widerspruch zum Entwicklungsziel unseres Landschaftsplanes, in dem es heißt „(…) aus Gründen der Landschaftsästhetik, des Artenschutzes und auch des vorhandenen, bescheidenen Tourismus ist das bestehende mosaikartige Bild des Schondratals zu erhalten.“

Wir halten es zudem für höchst fraglich, dass der Bereich Schondratal aufgrund der Topographie mit einer Freileitung überhaupt „überspannt“ werden kann, wie von Tennet angegeben. Auf Rückfrage in den Tennet-Informationsgesprächen wurde mitgeteilt, dass hierzu im Detail noch keinerlei Aussage getroffen werden kann. Der vorhandene „Riegel“ kann aus unserer Sicht nicht ohne eine verbotswidrige Beeinträchtigung der Schutzgüter gequert werden und dadurch wären verbotswidrige Handlungen entgegen §23 BNatSchG zu erwarten. Zudem wären im Bereich des Schondratals, durch die erforderlichen massiven Waldrodungen für die Korridore der Freileitung (Schutzbereich mind. 80 Meter), bedingt durch massive Änderungen im Gelände und im Wasserhaushalt, wiederum verbotswidrige massive Auswirkung auf das FFH- bzw. Naturschutzgebiet sowie das Schwarzstorch Brutgebiet zu erwarten. Der Schwarzstorch gehört zu den nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Vogelarten. Außerdem zählt er zu den in Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Arten, für die Art.4 Abs.1 besondere Schutzmaßnahmen erfordert.

Dies gilt umso mehr, da bei der strategischen Umweltprüfung im Rahmen der Bundesfachplanung es sich lediglich um eine Ersteinschätzung der voraussichtlichen Betroffenheiten handelt. Betroffenheiten und massive Zerstörungen, die bei der vorgeschlagenen Umsetzung des Projekts im Vorschlagskorridor, die nächsten Jahrzehnte vorliegen werden. Dies sollte zwingend im Rahmen der weiteren Entscheidungsfindung hinterfragt werden.

3. Bündelung

Lt. Ihrer Veröffentlichung „Bündelung von Stromleitungen mit linienhaften Infrastrukturen“ (S.2) ist „Leitgedanke der Bündelung linienförmiger Infrastrukturen die Schonung von Natur und Landschaft, indem v.a. Neu-Zerschneidungen der Landschaft und eine damit einhergehende negative Veränderung des Landschaftsbildes vermieden werden.“

Im TKS B28 und B42 sind lediglich 42 % der Gesamtlänge der Potenzialachse bündelungsfähig, davon nahezu 100% erdverlegte Infrastruktur (Gasleitung Sannerz-Rimpar).

In den TKS B28, B31, B38, B41a, B41b beträgt der gebündelte Verlauf ebenfalls nur 42%, hiervon mehr als 1/3 erdverlegte Infrastruktur. Anzumerken ist, dass im TKS B31 überhaupt keine Bündelungsoption besteht.

Aus unserer Sicht überhaupt bei einer Freileitung von einer Bündelungsoption mit erdverlegter Infrastruktur zu sprechen, ist auszuschließen. Dies wäre nur dann gegeben, wenn die Stromtrasse nicht als Freileitung, sondern als Erdverkabelung umgesetzt werden würde.

Denn die Gasleitung ist, außer in Waldgebieten, für den äußeren Betrachter überhaupt nicht zu erkennen. Das Landschaftsbild bleibt von dieser weitestgehend unberührt und die Bewirtschaftung der Flächen ist auch weiterhin möglich. Insofern hat diese Leitung nahezu keinen sichtbaren Einfluss auf Mensch und Natur. Eine Bündelungsoption sollte sich auf ohnehin versiegelte, durchschnittene oder auf sonstige Art und Weise optisch beeinträchtigte Bereiche beziehen. Die Eignung der Gasleitung als Bündelungsoption wird daher von uns für die weitestgehend als Freileitung geplante Fulda-Main-Leitung in Abrede gestellt und bestritten. Dies sollte daher zwingend in der Abwägung im Zusammenhang mit anderen Trassenkorridoren einbezogen werden und die dahingehende Bewertung in den Antragsunterlagen überprüft werden.

4. Wirtschaftlichkeit, Kosten-Nutzen-Betrachtung

Trotz deutlicher Kostenunterschiede der einzelnen untersuchten Korridorvarianten findet eine Wirtschaftlichkeits- bzw. Kosten-Nutzen-Betrachtung offenkundig nicht statt. Obwohl deutliche Nachteile, erhebliche Mehrkosten (Kostenfaktor mind. 1,4) und massive Eingriffe in die Waldgebiete (Walddurchquerungslänge Faktor mind. 2) beim Vorzugskorridor bestehen, fällt dies scheinbar nicht ins Gewicht.

Dies ist umso unverständlicher, da bspw. das EEG in § 1 Abs. 3 festlegt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien stetig, kosteneffizient, umweltverträglich und netzverträglich erfolgen soll. Hierzu gehört auch der Ausbau der erforderlichen Stromnetzinfrastruktur. Angesichts der in vielen Bereichen noch recht „oberflächlichen“ Betrachtungsweise halten wir außerdem insgesamt Aussagen zu Ausschluss-/Hinderungsgründen für problematisch und oftmals für wenig aussagekräftig. Um hier wiederum das Beispiel Schondratal anzuführen – hier soll zwar durch die Freileitung das Tal überspannt werden – jedoch gibt es für die konkrete Umsetzung keine Planung und wir müssen mit unserer Ortskenntnis, die angegebene Umsetzung in Frage stellen.

Demnach sollte zwingend an diesem Punkt eine Abwägung zwischen allen verfügbaren Trassenkorridoroptionen stattfinden, ohne aufgrund vermeintlich „finaler Ausschlussgründe“ Korridore auszuschließen. Dies sollte bspw. sowohl für Bereiche gelten, die vermeintlich nicht baulich gequert werden können, also auch aufgrund der konkreten örtlichen Gegebenheiten, wie enge des Baufeldes usw., vermeintlich ein Trassenbau nicht in Frage kommt. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, welche Lösungen hier mit dem Unterschiedsbetrag zwischen Kostenfaktor 1,0 und Kostenfaktor (mind.) 1,4 möglich sind.

Hierbei möchten wir ergänzend anmerken, dass wir bei Strang B (Vorschlagstrassenkorridor aus § 6 NABEG Antrag) das Realisierungshemmnis Wasserschutzgebiet bei Bad Brückenau bei der Einordnung und Beurteilung in den Bewertungsschritten beim Gesamtalternativenvergleich durch Tennet für deutlich zu hoch eingruppiert halten. Nach Darstellung von Tennet – auch in den Informationsveranstaltungen – wird dies für ein nahezu unüberwindbares Hindernis gehalten, da hierfür eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sei. Jedoch obliegt diese Entscheidung im Rahmen des weiteren Verfahrens nicht einer (nachgeordneten) Fachbehörde, sondern Ihnen als Bundesnetzagentur. Angesichts der deutlich überwiegenden (Kosten-Nutzen-)Nachteile des seitens Tennet vorgeschlagenen Vorzugstrassenkorridors im Vergleich zu Strang B, sollte dies durch Sie zwingend neu bewertet werden.

Schließlich sollte eine Wirtschaftlichkeits- bzw. Kosten-Nutzen-Betrachtung umso dringlicher stattfinden, da laut Netzentwicklungsplan 2035 (S. 120) die durchschnittliche Auslastung des Leitungsabschnitts Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld/West nur 19% beträgt. Die maximale Auslastung wird mit lediglich 68% angegeben.

5. Erdverkabelung

Die Fulda-Main-Leitung ist im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) mit „F“ gekennzeichnet und somit ein Pilotprojekt für Erdkabel zur Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragung im Sinne von § 2 Absatz 6 BBPlG. Demnach können nach Maßgabe des § 4BBPlG diese Vorhaben als Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert werden. Aus unserer Sicht macht Tennet hiervon jedoch viel zu wenig Gebrauch.

Seitens Tennet wurde in den Antragsunterlagen (s.a. Pkt.1) der rechtsgültige Bebauungsplan „Kürles“ in Dittlofsroda offenkundig nicht bei der Mindestabstandsberechnung zu den Siedlungsflächen und hinsichtlich der Potenzialachse bzw. des Korridors zwischen Dittlofsroda und Waizenbach berücksichtigt. Entsprechend sind auch nicht die „auslösende Gründe“ für Erdverkabelung bzw. Erdverkabelung eingeplant. Hinsichtlich der Länge einer möglichen Erdverkabelung ist anzuführen, dass Ihnen hierbei gem. § 4 Abs. 2 S. 2 BBPlG die Entscheidung obliegt, weitere Erdkabel zuzulassen. Angesichts der diversen (s.o.) angeführten Problemstellungen, insbesondere im Schondratal sowie der für die Freileitung im deutlich höheren Umfang erforderlichen Waldrodungen, sollte bei Realisierung des Projekts im Vorschlagskorridor Strang A, die komplette Länge von rd. 8km im Gemeindebereich Wartmannsroth erdverkabelt werden. Dies ist auch technisch möglich und bei einer solchen Länge offensichtlich auch „technisch und wirtschaftlich effizient“. Insgesamt würde dies auch zu einer deutlich geringeren Beeinträchtigung für Mensch und Natur führen.

Um in diesem Zusammenhang vom Internetauftritt des BMWK zu zitieren: „Es ist zwar richtig, dass der Einsatz von Erdkabeln zu Mehrkosten führt. Aber klar ist: Netzausbau auch mit Erdkabeln ist gesamtwirtschaftlich betrachtet die günstigste aller Varianten für eine erfolgreiche Energiewende. Gesamtwirtschaftlich senkt ein vor Ort akzeptierter und dann tatsächlich folgender Netzausbau die Kosten der Energiewende.“

6. Fazit

Insgesamt betrachtet sehen wir den seitens Tennet vorgeschlagenen Vorschlagstrassenkorridor höchst kritisch und stehen diesem aus o.g. Gründen sowie den auch bereits im bisherigen Gesamtverfahren vorgetragenen Gründen ablehnend gegenüber. Auf unsere Stellungnahme vom 22.12.2021 wird verwiesen, die wir nochmals beifügen.

Wir erwarten von Ihrer Seite die Berücksichtigung dieser neu bzw. schon in der Vergangenheit vorgetragenen Argumente, insbesondere mit Blick auf diejenigen, die im vorliegenden Antrag seitens Tennet unberücksichtigt geblieben bzw. übersehen worden sind.

Aufgrund dessen sind aus unserer Sicht der Verlauf des Vorschlagstrassenkorridors sowie die konkrete Projektumsetzung dringend zu überprüfen und zu überdenken.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

4.

Information über die Bürgerversammlungen 2023

Sachverhalt:

Die Fulda-Main-Leitung P43 war in fast allen Bürgerversammlungen Diskussionsthema. Allgemein herrschte Unverständnis darüber, warum und auf welche Weise der Vorzugskorridor nun durch in das Gemeindegebiet verlegt wurde. Von der Gemeinde wurde gefordert hier mehr mediale Präsenz zu zeigen und über sich über politischen Druck gegen die Trasse zu wehren. In allen Bürgerversammlungen warb Bürgermeister intensiv darum, individuelle Stellungnahmen abzufassen und mit möglichst vielfältigen sachlichen Argumenten bei der Bundesnetzagentur gegen die P43 vorzugehen.

In Völkersleier, Dittlofsroda, Waizenbach wurde der Glasfaserausbau massiv kritisiert. Viele Bürgerinnen und Bürger äußerten ihr Missfallen über die Art und Weise, wie die Tiefbauarbeiten ausgeführt werden. Der Bürgermeister wurde aufgefordert jedwede Mittel zu nutzen, um darauf hinzuwirken, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt und fristgerecht erledigt werden.

Zu einzelnen Punkten oder Thematiken wurden noch einige Fragen gestellt, die der Bürgermeister oder das Gemeindepersonal direkt beantworteten.

Darüber hinaus gab es folgende Vorträge, Wünsche und Anträge, die einer Nachbetrachtung im Gemeinderat bedürfen oder über die der Gemeinderat informiert sein sollte.

Waizenbach (08.11., 37 Besucher/innen)

- Die Straßenschäden in der Diebacher Straße sollen gegenüber dem Staatlichen Bauamt nochmals angemahnt werden.

- Parkende Autos im Einmündungsbereich Steinäcker/ Gräfendorfer Straße führen offensichtlich zu massiven Verkehrsbehinderungen. Die Gemeinde soll hier auf den Grundstückseigentümer zugehen, dessen Mieter für diesen Missstand sorgen. Eine örtliche Stellplatzverordnung wird gefordert.

Wartmannsroth (14.11., 40 Besucher/innen)

- Anwohner des Baugebiets Häg weisen darauf hin, dass sie gern frühestmöglich auf mögliche Stromausfälle oder veränderte Zufahrtsmöglichkeiten aufgrund der Baustelle hingewiesen werden möchten.

- Die Kirchenverwaltung möchte gern sporadisch die Schaukästen des VDK nutzen.

- Im Eingangsbereich Feuerwehrhaus ist eine Fliese locker. (Wurde am nächsten Tag von Niklas Fink ehrenamtlich befestigt.)

- Die Aufwertung des Spielplatzes am Häg soll nächstes Jahr umgesetzt werden. Dabei soll auch ein befestigter Weg und eine Entwässerung berücksichtigt werden.

- Unmut herrscht über die Auskunft des Bürgermeisters, dass das Projekt „Rathausplatz“ wohl nicht vor 2026 realisiert werden kann. Grund dafür sind die derzeitige Nutzung des alten Rathauses als Ausweichquartier für den Kindergarten (voraussichtlich bis 2025) und danach notwendige Sanierung des alten Rathauses.

- Kritisiert wird auch die Sichtbetonmauer im Bereich der Bushaltestelle. Hier hätte vom Bauhof eine Sandsteinmauer errichtet werden sollen, so die Meinung einer Bürgerin.

- Nächster Kritikpunkt ist der Zustand der Steingasse und des Flurweges zum Bildstock. Viele Pkw würden aufgrund der Baumaßnahme hierüber ausweichen und die Wege somit kaputtfahren. Die Jagdgenossenschaft werde hier keine Kosten für die Instandsetzung übernehmen.

Schwärzelbach (15.11., 40 Besucher/innen)

- Vorstellung der Dorferneuerungsmaßnahme am Sportplatz

- Vorstellung der Vorplanung für den Teilausbau der OD entlang des Sportplatzes. Dabei fragt Bürgermeister Atzmüller ein Stimmungsbild über das Angebot des Staatlichen Bauamtes, im Rest der OD erstmal nur den Oberbau zu erneuern ab. Dies wird einhellig abgelehnt, weil man befürchtet, dass dadurch ein Vollausbau noch länger auf sich warten lässt. Im Gegenzug wird der Wunsch geäußert, das eingesparte Geld für den Oberbau zum Volllausbau zumindest der Neudorfer Straße zu nutzen, da den Bürgerinnen und Bürger die Sicherheit und damit die Erstellung von Gehwegen das Wichtigste sei.

- Es wird angeregt im Ausweichquartier des Kindergartens die Leuchtmittel auf LED umzustellen und die Zugänglichkeiten zu den Waschbecken und Handtuchhaltern zu verbessern. In diesem Zusammenhang wird der vorzeitige Umzug des Kindergartens kritisiert.

- Einige Anwohner kritisieren den Umgang der Gemeinde mit dem Bürgerantrag zur Sperrung der Gemeindeverbindungsstraße Richtung Hetzlos. Man fühlt sich nicht ernst genommen und man hätte sich eine offenere Diskussion gewünscht. Der Verwaltung wird dabei vorgeworfen Bürgern Informationen wissentlich vorzuenthalten, zu lügen und Zahlen von Verkehrsmessungen zu manipulieren. Daraufhin wird angeboten, die Anwohner bei der nächsten Aufstellung der Messgeräte einzubeziehen.

- Es wird darum gebeten, dass sich die Verwaltung dafür einsetzt, dass die bisherigen Bushaltestellen im Neudorf und im Altdorf erhalten bleiben, solange es hier keine Gehwege gibt.

Völkersleier (16.11., 39 Besucher/innen)

- In einigen Bereichen, insbesondere an der Bushaltestelle, sollten Straßenlampen ergänzt werden. Gleichzeitig sollten in der Nacht die Lampen für einige Stunden ausgeschaltet werden, um Strom zu sparen.

- Von der Hundesteuer soll die Gemeinde Kotbeutelspender kaufen und aufstellen.

Heiligkreuz (21.11., 7 Besucher/ innen)

- Die Friedhofstüren sind sehr schwergängig und sollen instandgesetzt werden.

- Bei Mäharbeiten sollen die Bauhofarbeiter sorgfältiger sein.

- Die Gemeinde soll für die Entfernung von Müll gegenüber dem Friedhof sorgen.

- Am Friedhof sollen zusätzliche Parkmöglichkeiten geschaffen werden.

Dittlofsroda (22.11., 31 Besucher/innen)

- Im Bereich der Brücke in der Dorfmitte soll der Einmündungsbereich, wie im restlichen Dorf auch mit Granitpflaster ausgeführt werden und nicht wie vom Gemeinderat beschlossen in Asphalt.

- Die Ausführung der Mulcharbeiten stehen in der Kritik. Hier würde viel zu unsauber gearbeitet.

Windheim (28.11., 23 Besucher/innen)

- Auf weitere Fördermöglichkeiten für private Dorferneuerungsmaßnahmen wird hingewiesen.

- In den letzten Tagen ist mehrfach die Dorfbeleuchtung ausgefallen.

- Die Sandsteinmauer gegenüber der Kirche wurde durch einen LKW beschädigt.

- Die Biber um Windheim richten immer mehr Schäden an. Die Bürger fühlen sich vom Landratsamt alleingelassen, weil sie auf ihren Schäden sitzen bleiben.

- Zweiter Bürgermeister informiert über eine anstehende Friedhofsinstandsetzung, die er ehrenamtlich organisieren will.

Diskussionsverlauf:

Ratsmitglied Andreas Hänelt merkt an, dass er im Nachgang zur Bürgerversammlung in Dittlofsroda nochmals gebeten wurde, den Wunsch nach einer Granitpfasterung im Bereich der Brücke, noch einmal im Gemeinderat zur Sprache zu bringen.

Der Gemeinderat sieht jedoch keine Notwendigkeit das Thema noch einmal aufzugreifen und verweist auf die geltende Beschlusslage.

5.

Bericht und Informationen des Ersten Bürgermeisters

Sachverhalt:

- Geschwindigkeitsmessgeräte: Werden künftig im Winter grundsätzlich abgehängt, punktuell bei Bedarf aufgehängt. In den letzten Jahren sind schon mehrere Akkus kaputt gegangen.

- Informationen zu DC 41/DC 42 (Nordwestlink, Südwestlink), eigene Informationsseite der Netzbetreiber https://www.stromnetzdc.com/

- OD Schwärzelbach: Staatliches Bauamt bedauert die Entscheidung der Ortsbevölkerung auf die Erneuerung der Straßendecke zu verzichten und bittet darum diese Entscheidung noch einmal zu überdenken. Ein über den Sportplatzbereich hinausgehender Vollausbau sei derzeit nicht leistbar. Hingegen besteht die Zusage, dass wegen einer Deckenerneuerung der notwendige Vollausbau weiterhin angestrebt wäre.

Es wird festgestellt, dass es letztendlich die Entscheidung des Staatlichen Bauamtes sei, wie es seine Straßen unterhalte. Die Verwaltung habe die Sichtweise der Bürgerinnen und Bürger weitergegeben. Die Entscheidung müsse jedoch vom Staatlichen Bauamt als Baulastträger selbst getroffen werden.

- Kommunale Wärmeplanung: Bundesmittel vorerst gesperrt, daher zunächst keine Weiterverfolgung

- Information über die Möglichkeit Vorschläge zur Ehrung mit dem Kulturehrenbrief einzureichen.

6.

Verschiedenes

Keine Vorträge

Um 20:31 Uhr wird die Sitzung geschlossen.