Nach aktuellem Stand (Redaktionsschluss 09.12.24) finden die Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 statt. Dieses Datum stellt die Gemeindeverwaltung vor besondere Herausforderungen:
Allgemein, weil durch die vorgezogene Wahl verschieden Fristen deutlich verkürzt sind, so z.B. die Fristen zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen/ Landeslisten für die Wahlvorschlagsträger. Für die Einreichung von Wahlvorschlägen/ Landeslisten sind von nicht etablierten Parteien/ anderen Kreiswahlvorschlägen zusätzlich Unterstützungsunterschriften erforderlich. Die Gemeindeverwaltung stellt hierzu die Bescheinigungen der Wählbarkeit für die Bewerber (Anlage 16 BWO) sowie die Bescheinigung des Wahlrechts der Unterzeichner (Anlage 14 und 21 BWO) aus.
Wie bereits im letzten Gemeindeboten angekündigt, ist die Gemeindeverwaltung für den Parteienverkehr über die Feiertage geschlossen. Für die Ausstellung o.g. Bescheinigungen wird jedoch ein Bereitschaftsdienst eingesetzt, d.h. wenn Sie eine der genannten Bescheinigungen benötigen, können Sie jederzeit zu den allgemeinen Öffnungszeiten zum Rathaus kommen. Unsere Mitarbeiterinnen werden sich umgehend um Ihr Anliegen kümmern.
Außerdem von kürzeren Fristen betroffen, ist die Möglichkeit der Beantragung von Briefwahlunterlagen, insbesondere aber deren Versand. Nach aktuellen Informationen können die Briefwahlunterlagen frühestens 3, vielleicht auch erst 2 Wochen vor der Wahl versandt werden. Wir möchten schon jetzt darum bitten, dies bei eventuellen Urlaubsplanungen oder längeren Abwesenheiten zu berücksichtigen.
Zudem stehen wir in unserer Gemeinde noch vor der speziellen Herausforderung, dass am voraussichtlichen Wahltag auch der Faschingsumzug in Schwärzelbach stattfindet. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen für Schwärzelbach und Neuwirtshaus ein Wahllokal in Neuwirtshaus einzurichten. Die Wählerinnen und Wähler aus Schwärzelbach und Neuwirtshaus werden gebeten diese Wahlmöglichkeit vor Ort rege zu nutzen. Die Zufahrt zum Wahllokal wird auf der Umzugsstrecke, während des Umzugs, zum Teil nur eingeschränkt möglich sein. Wir bitten die Anlieger der Umzugsstrecke, dies bei der zeitlichen Einplanung ihres Wahlganges zu berücksichtigen. Für den Faschingsverein ist es enorm wichtig, dass der Faschingszug trotz Wahl stattfinden kann und die Gemeindeverwaltung möchte dies ermöglichen. Ganz ohne Umstände geht das leider nicht. Wir hoffen diesbezüglich auf Ihr Verständnis.
Alle anderen Wählerinnen und Wähler wählen, wie gehabt im zentralen Wahllokal im Feuerwehrhaus Wartmannsroth. Wir rechnen in beiden Wahllokalen mit einem stark erhöhten Wähleraufkommen am Vormittag wegen des Faschingszugs am Nachmittag.
Bereits in den vergangenen Wochen haben sich einige Freiwillige bei uns als Wahlhelfer(-innen) gemeldet. Hierfür bereits jetzt herzlichen Dank! Gerne können sich weitere Freiwillige bei uns melden, die sich als Wahlhelfer(-innen) bei dieser oder bei kommenden Wahlen zur Verfügung stellen möchten. Wir weisen darauf hin, dass wir bei der Besetzung der Wahlvorstandschaften darauf achten, dass die Ortsteile möglichst alle vertreten sind und es eine gute Durchmischung zwischen erfahrenen und neuen Wahlhelfer(-innen) gibt. Außerdem versuchen wir auch unter den Wahlhelfern durchzuwechseln, um die Belastung zu verteilen. Sollten Sie also nicht berufen werden, liegt das an einem der vorgenannten Gründe.