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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Redaktionsschluss

für die nächste Ausgabe

des Gemeindeboten ist:

Dienstag, 21.03.2023

Die Gemeinde Wartmannsroth ist zu erreichen:

Geschäftszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Außerhalb der o.g. Öffnungszeiten sind wir Montag, Dienstag und Donnerstag bis 16.00 Uhr und mittwochs in der Regel ab 9.00 Uhr, telefonisch erreichbar.

Vermittlung Tel. 0 97 37 9102-0

Fax Tel. 0 97 37 9102-22

Email poststelle@wartmannsroth.de

Internet www.wartmannsroth.de

www.rhoen-saale.net

Wichtige Telefonnummern bei Defekten und Störungen der Ver- und Entsorgungseinrichtungen:

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes

Jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 11.00 - 12.00 Uhr

Ansprechpartner Helmut Rettinger Tel.-Nr. 09357/9096080

Handy-Nr. 0176/26448420

Informationen aus dem Steueramt

Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Hundesteuersatzung).

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro belegt werden! (§ 12 Nr. 1 i. V. m. § 11 Abs. 1 Hundesteuersatzung, Art. 16 Nr. 2 KAG)

Ein entsprechendes Online-Formular finden Sie auf unserer Homepage im Rathaus Service-Portal unter https://www.wartmannsroth.de/buergerservice/rathausserviceportal/index.html.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Häusler, Tel.: 09737/9102-13.

Die Hundesteuer für das laufende Jahr ist zum 01.04.2023 fällig.

Für Steuerpflichtige, die der Gemeindeverwaltung keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird darauf hingewiesen, den Fälligkeitstermin zu beachten.