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Gemeindebote Wartmannsroth
Ausgabe 2/2024
Aus der Gemeinde
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Saubere Hundehaltung in der Gemeinde Wartmannsroth

Hunde sind für viele Menschen ein treuer Weggefährte und können viel Freude bereiten. Jeder, der möchte soll einen Hund halten können. Gleichzeitig sollen sich Mitmenschen darauf verlassen können, dass ihr Leben in der Gemeinde Wartmannsroth durch die Hundehaltung nicht eingeschränkt wird. Junge und alte Menschen sollen sich ungestört, ohne Ekel und ohne Angst auf den öffentlichen Wegen, Spielplätzen und Grünanlagen bewegen können. Besonders Eltern wenden sich immer wieder an die Gemeinde mit Beschwerden über unbeaufsichtigt laufende Hunde und über Verunreinigungen mit Hundekot.

Wir appellieren an Sie als Hundehalter, das Eigentum eines jeden Bürgers, sei es Haus, Hof oder Garten sowie die öffentlichen Anlagen, Wald und Flur zu respektieren – und die Hinterlassenschaften ihres vierbeinigen Freundes aufzuheben und mit nach Hause zu nehmen. Dies gilt natürlich auch für sonstige Abfälle.

In der Gemeinde Wartmannsroth besteht eine Hundehaltungsverordnung, worin das Halten von Hunden geregelt ist. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und können nach Art. 18 Abs. 3 LStVG mit Bußgeld belegt werden. Die Androhung strafrechtlicher Konsequenzen soll jedoch die letzte Möglichkeit sein. Deshalb bitte ich alle Hundehalter dies zu bedenken. Wir wollen doch alle ein friedliches Miteinander pflegen und dies nicht durch Unfrieden im zwischenmenschlichen Bereich stören.

Die Hundehaltungsverordnung ist einsehbar auf der Homepage der Gemeinde unter:

https://www.wartmannsroth.de/buergerservice/ortsrecht